Was beim Wechsel nicht passiert
Die meisten Bedenken betreffen Dinge, die es gar nicht gibt. Beim Wechsel der comercializadora ändert sich ausschließlich, wer Ihnen die Rechnung stellt.
- Keine Stromunterbrechung. Der Vorgang besteht aus Datenaustausch zwischen altem Anbieter, neuem Anbieter und Netzbetreiber.
- Kein neuer Zähler. Zähler und Netz gehören dem Netzbetreiber, und der wechselt nie — er ergibt sich aus der Lage des Hauses.
- Keine neue CUPS. Die zwanzig- oder zweiundzwanzigstellige Anschlusskennung ist laut CNMC „einzigartig, dauerhaft und unveränderlich“. Wo Sie sie finden.
- Keine Kündigung durch Sie. Den alten Vertrag beendet der neue Anbieter im Rahmen des Verfahrens.
- Keine Gebühr. Artikel 18.3 verbietet für Haushalte im Tarif 2.0TD jede Gebühr für den Wechsel; unberührt bleibt allein eine zulässige Vertragsstrafe aus einer Laufzeitbindung.
- Kein neues Installationszertifikat. Das boletín wird beim reinen Anbieterwechsel nicht verlangt, weil sich an der Installation nichts ändert.
Zahlen Sie zu viel für Leistung, die Sie nie brauchen?
Die vertraglich vereinbarte Leistung (potencia contratada) läuft in Spanien 365 Tage im Jahr weiter — auch wenn das Haus leer steht. Unsere KI liest Ihre Rechnung und sagt Ihnen in wenigen Minuten, welche kW-Stufe wirklich zu Ihrem Haushalt passt.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Unterlagen zusammenstellen
Sie brauchen die CUPS des Anschlusses (steht auf jeder Rechnung und am Zähler), ein Ausweisdokument des Vertragsinhabers — in der Praxis meist die NIE, bei kleineren Anbietern teils auch der Reisepass —, eine IBAN für das Lastschriftmandat sowie die genaue Anschrift der Lieferstelle. Die alte Rechnung und der alte Vertrag sind nicht erforderlich, erleichtern aber den Vergleich. Nach Übernahmen steht im alten Vertrag mitunter noch der Name eines früheren Vertriebs — bei TotalEnergies etwa ist das spanische Geschäft wesentlich durch Zukäufe entstanden.
- 2
Angebot vergleichen und Wunschtermin festlegen
Rechnen Sie die Jahreskosten aus, nicht den kWh-Preis — die vollständige Formel steht hier. Nach Artikel 19.1 dürfen Sie selbst bestimmen, zu welchem Datum der Wechsel wirksam werden soll. Legen Sie nichts fest, gilt „schnellstmöglich“. Wer die Auswahl vorher eingrenzen will, findet Tarifarten, Kontaktwege und Kündigungsregeln in den Profilen der sieben Anbieter nebeneinander.
- 3
Vertrag schließen und Kurzdokument verlangen
Vor Vertragsschluss muss Ihnen der Anbieter ein separates Kurzdokument mit den wesentlichen Bedingungen in einfacher Sprache aushändigen. Ihre ausdrückliche Zustimmung muss er auf einem dauerhaften Datenträger fünf Jahre lang aufbewahren. Bei telefonischem Abschluss haben Sie Anspruch auf die Aufzeichnung innerhalb von 20 Tagen.
- 4
Der neue Anbieter beantragt den Wechsel
Er muss den Antrag binnen 24 Stunden an einem Werktag nach Vertragsschluss beim Netzbetreiber stellen (Artikel 19.2). Für die Prüfung der Anschlussidentität darf ihm der Netzbetreiber Adresse und CUPS nur dann übermitteln, wenn Ihre ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
- 5
Der Netzbetreiber führt den Wechsel aus
Ohne Arbeiten vor Ort dauern die technischen Prozesse höchstens 24 Stunden. Sind komplexe Arbeiten vor Ort nötig, sind bis zu fünf Werktage zulässig. Ihr gesetzlicher Anspruch: Wechsel in höchstens zehn Werktagen ab Vertragsschluss, ausnahmsweise verlängerbar um fünf weitere Werktage.
- 6
Schlussrechnung und Kontrolle
Der Netzbetreiber übermittelt dem alten Anbieter den Schlusszählerstand innerhalb von 21 Tagen nach dem Wechsel (Artikel 19.6). Prüfen Sie die Schlussrechnung auf den Ablesewert und darauf, ob Zusatzdienste und Zählermiete korrekt beendet wurden. Prüfen Sie die erste neue Rechnung auf Leistungspreis, Arbeitspreis und Laufzeit.
Alle Fristen auf einen Blick
| Vorgang | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Anbieterwechsel insgesamt | höchstens 10 Werktage ab Vertragsschluss | Art. 18.1 RD 88/2026 |
| Verlängerung bei komplexen Arbeiten vor Ort | zusätzlich bis zu 5 Werktage | Art. 18.1 / 18.2 |
| Antrag des neuen Anbieters beim Netzbetreiber | 24 Stunden an einem Werktag | Art. 19.2 |
| Technische Prozesse ohne Arbeiten vor Ort | höchstens 24 Stunden | Art. 18.2 |
| Antwort des Netzbetreibers auf eine Stornierung | höchstens 5 Werktage | Art. 19.4 |
| Schlusszählerstand an den alten Anbieter | höchstens 21 Tage nach dem Wechsel | Art. 19.6 |
| Antwort des Kundenservice auf eine Beschwerde | 15 Werktage | Art. 55 |
| Zugang zur Aufzeichnung eines Telefonvertrags | 20 Tage | RD 88/2026 |
Achtung bei älteren Ratgebern: Die vielzitierten „21 Tage für den Wechsel“ sind überholt. Die Informationsseite der CNMC nannte bei unserer Prüfung im September 2026 noch diesen alten Wert; die 21 Tage betreffen nach geltendem Recht ausschließlich die Übermittlung des Schlusszählerstands.
Laufzeitbindung, Strafe und Widerruf
Verträge laufen in Spanien üblicherweise ein Jahr und verlängern sich automatisch. Seit dem Dekret 88/2026 gilt: Haushaltskunden im Tarif 2.0TD können jederzeit ohne Strafe kündigen — ausgenommen Festpreisverträge vor der ersten Verlängerung. Eine Strafe darf höchstens 5 Prozent des Werts der geschätzten Restenergie betragen und setzt einen nachgewiesenen Schaden des Anbieters voraus. Der Vertrag muss Art der Bindung und Höhe einer möglichen Strafe ausdrücklich nennen.
Für ein Haus, das die meiste Zeit leer steht, ist das besonders relevant: Das ist für Nichtresidenten die entscheidende Regel. Wer nur zweimal im Jahr in Spanien ist, bemerkt einen untergeschobenen Wechsel oft erst mit der ersten Rechnung — dann sind 14 Tage längst vorbei. Die Verlängerung auf zwölf Monate wegen fehlender Belehrung ist in diesen Fällen das stärkste Argument.
Wenn der Wechsel blockiert wird
Es gibt genau zwei Situationen, in denen der Wechsel hakt: Entweder er kommt nicht zustande, oder er kommt zustande, ohne dass Sie ihn wollten.
- Der Wechsel wird nicht ausgeführt. Fragen Sie schriftlich beim neuen Anbieter nach dem Datum der Antragstellung beim Netzbetreiber und nach der Ablehnungsbegründung. Häufige Gründe: falsch erfasste CUPS, offene Forderungen aus dem alten Vertrag, abweichender Name des Vertragsinhabers.
- Der alte Anbieter verzögert. Er hat im Verfahren keine Blockademöglichkeit. Bestehen Sie beim neuen Anbieter auf der gesetzlichen Frist und setzen Sie die Beschwerde schriftlich mit Vorgangsnummer auf.
- Der Wechsel erfolgte ohne Ihre Zustimmung. Verlangen Sie die Aufzeichnung oder das Einwilligungsdokument. Kann der Anbieter die ausdrückliche Zustimmung nicht belegen, ist der Wechsel nicht haltbar: Bei fehlender Einwilligung oder falsch identifizierter CUPS muss die vorherige Versorgung wiederhergestellt werden, und die Kosten trägt der neue Anbieter. Vorgehen bei untergeschobenen Verträgen.
- Eine Rechnung für nicht bestellte Lieferung. Für nicht angeforderte Lieferungen und für Dienstleistungen ohne dokumentierten Auftrag darf keine Zahlung verlangt werden. Widersprechen Sie schriftlich, statt stillschweigend nicht zu zahlen.
- Keine Lösung innerhalb von 15 Werktagen. Dann geht es weiter zur Verbraucherbehörde Ihrer autonomen Gemeinschaft und zum Schiedsverfahren, in dem Verbraucher laut CNMC in rund 80 Prozent der Fälle obsiegen. Der Beschwerdeweg im Überblick.
Wie lange dauert ein Anbieterwechsel in Spanien?
Muss ich meinen alten Stromvertrag in Spanien selbst kündigen?
Kostet der Wechsel des Stromanbieters etwas?
Wird der Strom beim Wechsel abgestellt?
Was mache ich, wenn ich ohne mein Wissen gewechselt wurde?
Kann ich aus dem freien Markt zurück in den regulierten PVPC-Tarif?
Derselbe Verbrauch, eine andere Rechnung
Laden Sie eine beliebige spanische Stromrechnung hoch. Der Vergleichsrechner von Lead EnergIA rechnet Ihren echten Verbrauch gegen die aktuellen Tarife und zeigt, was ein anderer Vertrag gekostet hätte — auf Deutsch, ohne Anruf, ohne Verpflichtung. Auch dann, wenn das Ergebnis lautet: bleiben.
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offiziellen spanischen Quellen (BOE, CNMC, MITECO, Netzbetreiber). Stand: 2026-09-15.
- BOE – Real Decreto 88/2026, konsolidierter Text (Art. 18, 19, 28, 30, 55)
- MITECO – Wechsel des Stromlieferanten
- CNMC – Informationsleitfaden zum Anbieterwechsel (Stand mit veralteter Frist)
- CNMC – Was ist der CUPS und wozu dient er (PDF)
- Consumo Responde – Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Haustürverträgen
- CNMC – Verbraucherbeschwerden in der Energie, Pressemitteilung (28.04.2026)