Anmeldung & Vertrag

Strom anmelden in Spanien

Wie Sie in Spanien an einen Stromvertrag kommen, hängt an einer einzigen Frage: Hat der Anschluss noch Strom oder nicht? Läuft an der Adresse ein Vertrag, ist die Anmeldung ein kostenloser Titelwechsel in wenigen Tagen. War das Haus länger als drei Jahre abgemeldet, gilt es als Neuanschluss — mit Anschlussrechten, Elektrikerbescheinigung und einem dreistelligen Betrag. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle vier Ausgangslagen.

· Wie wir recherchieren

Vier Ausgangslagen — und nur eine davon ist teuer

In Spanien gibt es keinen Grundversorger, der einspringt, wenn Sie nichts tun. Strom fließt nur, wenn zwei Verträge existieren: ein Netzzugangsvertrag (contrato de acceso) mit dem Netzbetreiber und ein Liefervertrag (contrato de suministro) mit einem Stromanbieter. Den Netzzugangsvertrag schließt in einem normalen Haushalt die comercializadora in Ihrem Namen ab, Sie merken davon nichts. Er läuft ein Jahr und verlängert sich stillschweigend (Art. 27 und 34 RD 88/2026).

Welcher Weg für Sie gilt, entscheidet allein der Zustand des Anschlusses. Wer innerhalb Spaniens umzieht, hat dagegen immer zwei Vorgänge vor sich — einen in der alten und einen in der neuen Wohnung: Strom und Gas beim Umzug ummelden.

Die vier Wege in einen spanischen Stromvertrag
AusgangslageKorrektes VerfahrenKosten der AnmeldungDauer
Wohnung hat einen laufenden Vertrag (typisch nach dem Hauskauf)Titelwechsel (cambio de titularidad) oder Subrogationkostenlos — Netzbetreiber dürfen dafür nichts berechnen (Art. 39 RD 88/2026)1 bis 20 Werktage je nach Anbieter
Anschluss weniger als 3 Jahre abgemeldetWiederaufnahme (reanudación)Anschlussgebühr (derechos de enganche) 9,04 € netto, ggf. Prüfungkurz; kein neuer Ausbau nötig
Anschluss mehr als 3 Jahre abgemeldetwird wie ein Neuanschluss behandeltExtension + Zugang + Enganche + Prüfung, rund 180–230 € brutto, plus CIETage bis Wochen
Neubau oder Punkt ohne jede VorgeschichteErstanmeldung (alta nueva) mit CIEsämtliche Anschlussrechte plus CIE (üblich 100–150 €)Tage bis Wochen, je nach Hausanschluss

Die Beträge der Anschlussrechte stammen aus dem Anhang der Orden ITC/3519/2009 und werden von CNMC und Netzbetreibern unverändert zitiert. Stand September 2026 — vor einer Bestellung sollten Sie den aktuellen Betrag bei e-distribución bestätigen lassen.

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Fall 1: Die Wohnung hat Strom — Sie schreiben nur den Vertrag um

Das ist der häufigste und mit Abstand günstigste Fall. Der Anschluss läuft, der Zähler dreht sich, nur steht der Vertrag noch auf dem Vorbesitzer oder Vormieter. Seit dem RD 88/2026 kennt die Norm dafür drei getrennte Figuren, die im Alltag oft durcheinandergeworfen werden: traspaso (Übertragung durch den bisherigen Vertragsinhaber), subrogación (Eintritt des tatsächlichen Nutzers mit „rechtmäßigem Titel“) und cambio de titularidad (Umschreibung auf den realen Nutzer). Welche Figur Sie brauchen, entscheidet über die Frage, ob Altschulden des Vorgängers bei Ihnen landen können. Die Unterschiede erklärt die Seite Titelwechsel im Detail.

Drei Punkte sind entscheidend und stehen ausdrücklich in Art. 39 RD 88/2026: Der Netzbetreiber darf für den neuen Vertrag nichts berechnen. Bei Niederspannungsanschlüssen, die älter als zwanzig Jahre sind und technisch nicht verändert wurden, ist keine neue Elektrikerbescheinigung und keine Prüfung nötig. Und die Subrogation mit rechtmäßigem Titel überträgt ausdrücklich keine Altschulden des früheren Vertragsinhabers.

Fall 2: Das Haus war jahrelang abgemeldet — die Drei-Jahres-Regel

Wer ein lange leerstehendes Landhaus oder eine Ruine kauft, trifft auf die wichtigste Kostenweiche des spanischen Anschlussrechts. Sie ergibt sich aus zwei Normen, die die CNMC in ihrer Antwort auf die Anfrage CNS/DE/150/25 vom 10. Juli 2025 zusammengeführt hat: Nach Art. 28 RD 1048/2013 bleiben die Ausbaurechte (derechos de extensión) nach Vertragsauflösung in Niederspannung drei Jahre lang bestehen, in Hochspannung fünf. Nach Art. 26.7 RD 1183/2020 gilt dieselbe Frist für die Netzzugangs- und Anschlussgenehmigungen (permisos de acceso y conexión). Danach muss beides neu beantragt werden.

Die Drei-Jahres-Regel in Niederspannung
Zeit seit der AbmeldungWas Sie bei der Wiederanmeldung zahlen
weniger als 3 Jahre (Niederspannung)nur die Anschlussgebühr (enganche, 9,04 € netto) und gegebenenfalls die Prüfung. Ausbau- und Zugangsrechte bleiben bestehen.
mehr als 3 Jahre (Niederspannung)voller Neuanschluss: extensión + acceso + enganche + verificación, dazu voraussichtlich ein neuer CIE.

Quelle: CNMC, Consulta CNS/DE/150/25, Resolución vom 10. Juli 2025.

Für ein Haus mit 4,6 kW — dem spanischen Referenzwert — summieren sich die Anschlussrechte nach einer Abmeldung von mehr als drei Jahren auf rund 180 bis 230 € inklusive Mehrwertsteuer. Iberdrola nennt für diese Leistungsstufe „mehr als 180 € allein an Gebühren“. Kommt eine neue Elektrikerbescheinigung dazu, sind 300 € realistisch. Was ein dauerhaft laufender Vertrag im Vergleich kostet, rechnet die Seite Kosten eines leerstehenden Hauses durch.

Fall 3: Neubau oder Anschluss ohne Vorgeschichte

Bei einem Neubau, einem geteilten Grundstück oder einem Punkt, an dem noch nie Strom lag, brauchen Sie zwingend das Certificado de Instalación Eléctrica (CIE), im Alltag boletín eléctrico genannt. Es bescheinigt, dass die Installation der Niederspannungsverordnung RD 842/2002 entspricht. Ausstellen darf es nur ein zugelassener Installateur, der es anschließend bei der zuständigen Stelle der autonomen Gemeinschaft registriert — auf den Balearen und den Kanaren ist das also ein regionaler Vorgang, kein nationaler. Üblich sind 70 bis 300 €, am häufigsten 100 bis 150 €; es handelt sich um einen freien Preis, auf den Inseln liegt er erfahrungsgemäß eher am oberen Rand.

Dazu kommen die vier regulierten Anschlussrechte, die der Netzbetreiber erhebt und die über die Stromrechnung abgerechnet werden. Wie sie sich zusammensetzen, welche Fristen der Netzbetreiber hat und was Sie tun, wenn er fehlende Kapazität meldet, steht auf der Seite Neuanschluss und CIE.

Derechos de extensión — Ausbaurechte
17,37 €/kW netto. Beteiligung an der Verstärkung des Netzes für die neue Leistung.
Derechos de acceso — Zugangsrechte
19,70 €/kW netto. Gegenleistung für den Zugang zum bestehenden Netz.
Derechos de enganche — Anschlussgebühr
9,04 € netto, fest. Der physische Anschluss der Installation ans Netz.
Derechos de verificación — Prüfgebühr
8,01 € netto, fest. Kontrolle, ob die Installation den Vorschriften entspricht.

Fall 4: Der Käufer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Für deutschsprachige Käufer kommen drei Reibungspunkte dazu, die mit der Stromnorm wenig zu tun haben und den Vorgang aufhalten können. Erstens das Ausweisdokument: Das RD 88/2026 verlangt in den Art. 27 und 30 die Identifikation des Kunden, schreibt aber keine NIE vor. Dass praktisch jede große comercializadora sie trotzdem verlangt, liegt an der Rechnungsstellungsverordnung und an Abrechnungssystemen, die um eine spanische Steuernummer herum gebaut sind. Zweitens das Bankkonto: Ein deutsches SEPA-Konto abzulehnen ist nach europäischem Recht unzulässig. Drittens die Zustelladresse — Post an ein leerstehendes Ferienhaus liest niemand. Alle drei Punkte behandelt die Seite Anmelden ohne NIE und mit deutschem Konto.

Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

Der Umfang hängt vom Fall ab. Diese Liste deckt die Erstanmeldung ab; beim reinen Titelwechsel entfallen CIE und Bewohnbarkeitsnachweis.

  • Ausweisdokument des künftigen Vertragsinhabers (DNI, NIE oder — je nach Anbieter — Reisepass).
  • Die genaue Adresse der Wohnung, so wie sie im Grundbuch steht.
  • Die CUPS-Nummer, sofern der Punkt bereits eine hat: 20 oder 22 alphanumerische Zeichen, beginnend mit ES, auf jeder Rechnung und am Zähler.
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat.
  • CIE (boletín) — bei Neubau, nach technischen Änderungen und bei Leistungserhöhungen.
  • Erstbezugsgenehmigung (licencia de primera ocupación) oder Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad), soweit erforderlich.
  • Bei Titelwechsel zusätzlich: Kaufurkunde oder Mietvertrag, Daten des bisherigen Inhabers.

Der Netzbetreiber ergibt sich aus der Region und ist nicht wählbar — auf den Balearen und den Kanaren ist es durchgehend e-distribución aus der Endesa-Gruppe. Den Anbieter wählen Sie frei; eine Übersicht gibt die Seite Netzbetreiber in Spanien.

Die Leistung nicht vom Vorbesitzer erben

Bei jeder Anmeldung legen Sie die vereinbarte Leistung fest, die potencia contratada. Sie ist in Spanien der eigentliche Fixkostenblock: Der regulierte Leistungsanteil beträgt 2026 27,704413 €/kW und Jahr, mit Steuern und Anbietermarge kostet jedes Kilowatt rund 45 € im Jahr — unabhängig davon, ob jemand im Haus ist. Der Wert des Vorbesitzers ist keine Empfehlung, sondern eine Altlast; bei Ferienhäusern ist er fast immer zu hoch angesetzt.

Entscheiden Sie vor der Anmeldung gründlich, denn eine freiwillige Änderung ist danach nur noch einmal in zwölf Monaten möglich (Art. 38 RD 88/2026). Wie Sie die passende Stufe finden, steht unter Leistung ändern und potencia contratada verstehen.

Die sechs Fälle im Einzelnen

Fehler, die richtig Geld kosten

  1. Den Strom beim Kauf abmelden lassen. Der Verkäufer meint es gut, zerstört aber den Netzzugangsvertrag und startet die Drei-Jahres-Uhr. Richtig ist der Titelwechsel zum Datum der Beurkundung.
  2. Den Titelwechsel monatelang liegen lassen. Solange der Vertrag auf den Verkäufer läuft, gehen die Lastschriften von dessen Konto ab. Kündigt er das Mandat, drohen Rückläufer und eine Sperre — und Sie können weder Leistung ändern noch reklamieren.
  3. Die Leistung des Vorbesitzers übernehmen. Zwei überflüssige Kilowatt kosten über die Jahre einen vierstelligen Betrag, ohne je ein sichtbares Symptom zu erzeugen.
  4. Zusatzdienste übersehen. Wartungsverträge und Reparaturversicherungen, die zusammen mit dem Stromvertrag abgeschlossen wurden, enden nach Art. 32 RD 88/2026 gleichzeitig mit dem Liefervertrag — es sei denn, jemand widerspricht ausdrücklich. Klären Sie das schriftlich.
  5. Spanische Postadresse als Zustelladresse angeben. Mahnungen liegen dann monatelang in einem leeren Briefkasten. Hinterlegen Sie die deutsche Adresse.
Strom auf Deutsch

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Häufige Fragen zur Stromanmeldung in Spanien

Wie lange dauert es, Strom in Spanien anzumelden?
Beim Titelwechsel an einem aktiven Anschluss nennen CNMC und Anbieter eine Spanne von 1 bis 20 Werktagen. Bei einer Erstanmeldung mit Anschlussarbeiten ist die Bandbreite größer: Im RD 88/2026 ist keine allgemeine Höchstfrist für die Ausführung einer Erstanmeldung festgelegt, in der Praxis reicht es von Tagen bis zu mehreren Wochen. Verbindliche Aussagen gibt es nur nach Auskunft des Netzbetreibers.
Was kostet die Anmeldung von Strom in Spanien?
Der Titelwechsel an einem laufenden Anschluss ist kostenlos; der Netzbetreiber darf dafür nichts verlangen (Art. 39 RD 88/2026). Eine Erstanmeldung kostet die vier Anschlussrechte — als Beispiel nennt Iberdrola für 3,45 kW rund 165,68 € inklusive Mehrwertsteuer — zuzüglich der Elektrikerbescheinigung, üblicherweise 100 bis 150 €.
Brauche ich eine NIE, um Strom anzumelden?
Die Stromnorm verlangt keine NIE, sondern nur die Identifikation des Kunden (Art. 27 und 30 RD 88/2026). In der Praxis fordern die großen Anbieter sie trotzdem, weil ihre Rechnungssysteme auf eine spanische Steuernummer ausgelegt sind. Wer eine Immobilie gekauft hat, besitzt die NIE ohnehin bereits für die Kaufurkunde.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter?
Der Netzbetreiber (distribuidora) besitzt Netz und Zähler und behebt Störungen; er richtet sich nach der Region und ist nicht wählbar — auf den Balearen und Kanaren ist es e-distribución. Der Anbieter (comercializadora) verkauft Ihnen den Strom und schickt die Rechnung.
Muss ich den Anbieter des Vorbesitzers übernehmen?
Nein. Der Titelwechsel schreibt zunächst den bestehenden Vertrag auf Sie um; danach können Sie jederzeit wechseln. Sinnvoll ist, beides zu trennen: erst den Titel umschreiben, damit der Anschluss gesichert ist, und anschließend in Ruhe den Anbieter wählen.
Kann ich Strom anmelden, wenn der Vorbesitzer Schulden hinterlassen hat?
Offene Rechnungen hängen in der Praxis am Zählpunkt, nicht an der Person. Der richtige Weg ist die Subrogation mit rechtmäßigem Titel nach Art. 39 RD 88/2026, die ausdrücklich keine Altschulden des früheren Inhabers überträgt. Sie müssen dabei nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Entstehung nicht Nutzer des Anschlusses waren.

Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offiziellen spanischen Quellen (BOE, CNMC, MITECO, Netzbetreiber). Stand: 2026-09-15.

  1. BOE – Real Decreto 88/2026, Reglamento general de suministro (konsolidiert)
  2. CNMC – Consulta CNS/DE/150/25, Resolución vom 10. Juli 2025 (Drei-Jahres-Regel)
  3. CNMC – Cómo modificar las condiciones del contrato (PDF)
  4. BOE – Orden ITC/3519/2009 (Anhang: derechos de acometida)
  5. Iberdrola – Guía para dar de alta la luz en una vivienda
  6. OCU – Boletín eléctrico (CIE)
  7. e-distribución – Netzgebiet (Balearen und Kanaren)