Vier Ausgangslagen — und nur eine davon ist teuer
In Spanien gibt es keinen Grundversorger, der einspringt, wenn Sie nichts tun. Strom fließt nur, wenn zwei Verträge existieren: ein Netzzugangsvertrag (contrato de acceso) mit dem Netzbetreiber und ein Liefervertrag (contrato de suministro) mit einem Stromanbieter. Den Netzzugangsvertrag schließt in einem normalen Haushalt die comercializadora in Ihrem Namen ab, Sie merken davon nichts. Er läuft ein Jahr und verlängert sich stillschweigend (Art. 27 und 34 RD 88/2026).
Welcher Weg für Sie gilt, entscheidet allein der Zustand des Anschlusses. Wer innerhalb Spaniens umzieht, hat dagegen immer zwei Vorgänge vor sich — einen in der alten und einen in der neuen Wohnung: Strom und Gas beim Umzug ummelden.
| Ausgangslage | Korrektes Verfahren | Kosten der Anmeldung | Dauer |
|---|---|---|---|
| Wohnung hat einen laufenden Vertrag (typisch nach dem Hauskauf) | Titelwechsel (cambio de titularidad) oder Subrogation | kostenlos — Netzbetreiber dürfen dafür nichts berechnen (Art. 39 RD 88/2026) | 1 bis 20 Werktage je nach Anbieter |
| Anschluss weniger als 3 Jahre abgemeldet | Wiederaufnahme (reanudación) | Anschlussgebühr (derechos de enganche) 9,04 € netto, ggf. Prüfung | kurz; kein neuer Ausbau nötig |
| Anschluss mehr als 3 Jahre abgemeldet | wird wie ein Neuanschluss behandelt | Extension + Zugang + Enganche + Prüfung, rund 180–230 € brutto, plus CIE | Tage bis Wochen |
| Neubau oder Punkt ohne jede Vorgeschichte | Erstanmeldung (alta nueva) mit CIE | sämtliche Anschlussrechte plus CIE (üblich 100–150 €) | Tage bis Wochen, je nach Hausanschluss |
Die Beträge der Anschlussrechte stammen aus dem Anhang der Orden ITC/3519/2009 und werden von CNMC und Netzbetreibern unverändert zitiert. Stand September 2026 — vor einer Bestellung sollten Sie den aktuellen Betrag bei e-distribución bestätigen lassen.
Derselbe Verbrauch, eine andere Rechnung
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Fall 1: Die Wohnung hat Strom — Sie schreiben nur den Vertrag um
Das ist der häufigste und mit Abstand günstigste Fall. Der Anschluss läuft, der Zähler dreht sich, nur steht der Vertrag noch auf dem Vorbesitzer oder Vormieter. Seit dem RD 88/2026 kennt die Norm dafür drei getrennte Figuren, die im Alltag oft durcheinandergeworfen werden: traspaso (Übertragung durch den bisherigen Vertragsinhaber), subrogación (Eintritt des tatsächlichen Nutzers mit „rechtmäßigem Titel“) und cambio de titularidad (Umschreibung auf den realen Nutzer). Welche Figur Sie brauchen, entscheidet über die Frage, ob Altschulden des Vorgängers bei Ihnen landen können. Die Unterschiede erklärt die Seite Titelwechsel im Detail.
Drei Punkte sind entscheidend und stehen ausdrücklich in Art. 39 RD 88/2026: Der Netzbetreiber darf für den neuen Vertrag nichts berechnen. Bei Niederspannungsanschlüssen, die älter als zwanzig Jahre sind und technisch nicht verändert wurden, ist keine neue Elektrikerbescheinigung und keine Prüfung nötig. Und die Subrogation mit rechtmäßigem Titel überträgt ausdrücklich keine Altschulden des früheren Vertragsinhabers.
Fall 2: Das Haus war jahrelang abgemeldet — die Drei-Jahres-Regel
Wer ein lange leerstehendes Landhaus oder eine Ruine kauft, trifft auf die wichtigste Kostenweiche des spanischen Anschlussrechts. Sie ergibt sich aus zwei Normen, die die CNMC in ihrer Antwort auf die Anfrage CNS/DE/150/25 vom 10. Juli 2025 zusammengeführt hat: Nach Art. 28 RD 1048/2013 bleiben die Ausbaurechte (derechos de extensión) nach Vertragsauflösung in Niederspannung drei Jahre lang bestehen, in Hochspannung fünf. Nach Art. 26.7 RD 1183/2020 gilt dieselbe Frist für die Netzzugangs- und Anschlussgenehmigungen (permisos de acceso y conexión). Danach muss beides neu beantragt werden.
| Zeit seit der Abmeldung | Was Sie bei der Wiederanmeldung zahlen |
|---|---|
| weniger als 3 Jahre (Niederspannung) | nur die Anschlussgebühr (enganche, 9,04 € netto) und gegebenenfalls die Prüfung. Ausbau- und Zugangsrechte bleiben bestehen. |
| mehr als 3 Jahre (Niederspannung) | voller Neuanschluss: extensión + acceso + enganche + verificación, dazu voraussichtlich ein neuer CIE. |
Quelle: CNMC, Consulta CNS/DE/150/25, Resolución vom 10. Juli 2025.
Für ein Haus mit 4,6 kW — dem spanischen Referenzwert — summieren sich die Anschlussrechte nach einer Abmeldung von mehr als drei Jahren auf rund 180 bis 230 € inklusive Mehrwertsteuer. Iberdrola nennt für diese Leistungsstufe „mehr als 180 € allein an Gebühren“. Kommt eine neue Elektrikerbescheinigung dazu, sind 300 € realistisch. Was ein dauerhaft laufender Vertrag im Vergleich kostet, rechnet die Seite Kosten eines leerstehenden Hauses durch.
Fall 3: Neubau oder Anschluss ohne Vorgeschichte
Bei einem Neubau, einem geteilten Grundstück oder einem Punkt, an dem noch nie Strom lag, brauchen Sie zwingend das Certificado de Instalación Eléctrica (CIE), im Alltag boletín eléctrico genannt. Es bescheinigt, dass die Installation der Niederspannungsverordnung RD 842/2002 entspricht. Ausstellen darf es nur ein zugelassener Installateur, der es anschließend bei der zuständigen Stelle der autonomen Gemeinschaft registriert — auf den Balearen und den Kanaren ist das also ein regionaler Vorgang, kein nationaler. Üblich sind 70 bis 300 €, am häufigsten 100 bis 150 €; es handelt sich um einen freien Preis, auf den Inseln liegt er erfahrungsgemäß eher am oberen Rand.
Dazu kommen die vier regulierten Anschlussrechte, die der Netzbetreiber erhebt und die über die Stromrechnung abgerechnet werden. Wie sie sich zusammensetzen, welche Fristen der Netzbetreiber hat und was Sie tun, wenn er fehlende Kapazität meldet, steht auf der Seite Neuanschluss und CIE.
- Derechos de extensión — Ausbaurechte
- 17,37 €/kW netto. Beteiligung an der Verstärkung des Netzes für die neue Leistung.
- Derechos de acceso — Zugangsrechte
- 19,70 €/kW netto. Gegenleistung für den Zugang zum bestehenden Netz.
- Derechos de enganche — Anschlussgebühr
- 9,04 € netto, fest. Der physische Anschluss der Installation ans Netz.
- Derechos de verificación — Prüfgebühr
- 8,01 € netto, fest. Kontrolle, ob die Installation den Vorschriften entspricht.
Fall 4: Der Käufer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz
Für deutschsprachige Käufer kommen drei Reibungspunkte dazu, die mit der Stromnorm wenig zu tun haben und den Vorgang aufhalten können. Erstens das Ausweisdokument: Das RD 88/2026 verlangt in den Art. 27 und 30 die Identifikation des Kunden, schreibt aber keine NIE vor. Dass praktisch jede große comercializadora sie trotzdem verlangt, liegt an der Rechnungsstellungsverordnung und an Abrechnungssystemen, die um eine spanische Steuernummer herum gebaut sind. Zweitens das Bankkonto: Ein deutsches SEPA-Konto abzulehnen ist nach europäischem Recht unzulässig. Drittens die Zustelladresse — Post an ein leerstehendes Ferienhaus liest niemand. Alle drei Punkte behandelt die Seite Anmelden ohne NIE und mit deutschem Konto.
Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten
Der Umfang hängt vom Fall ab. Diese Liste deckt die Erstanmeldung ab; beim reinen Titelwechsel entfallen CIE und Bewohnbarkeitsnachweis.
- Ausweisdokument des künftigen Vertragsinhabers (DNI, NIE oder — je nach Anbieter — Reisepass).
- Die genaue Adresse der Wohnung, so wie sie im Grundbuch steht.
- Die CUPS-Nummer, sofern der Punkt bereits eine hat: 20 oder 22 alphanumerische Zeichen, beginnend mit ES, auf jeder Rechnung und am Zähler.
- IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat.
- CIE (boletín) — bei Neubau, nach technischen Änderungen und bei Leistungserhöhungen.
- Erstbezugsgenehmigung (licencia de primera ocupación) oder Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad), soweit erforderlich.
- Bei Titelwechsel zusätzlich: Kaufurkunde oder Mietvertrag, Daten des bisherigen Inhabers.
Der Netzbetreiber ergibt sich aus der Region und ist nicht wählbar — auf den Balearen und den Kanaren ist es durchgehend e-distribución aus der Endesa-Gruppe. Den Anbieter wählen Sie frei; eine Übersicht gibt die Seite Netzbetreiber in Spanien.
Die Leistung nicht vom Vorbesitzer erben
Bei jeder Anmeldung legen Sie die vereinbarte Leistung fest, die potencia contratada. Sie ist in Spanien der eigentliche Fixkostenblock: Der regulierte Leistungsanteil beträgt 2026 27,704413 €/kW und Jahr, mit Steuern und Anbietermarge kostet jedes Kilowatt rund 45 € im Jahr — unabhängig davon, ob jemand im Haus ist. Der Wert des Vorbesitzers ist keine Empfehlung, sondern eine Altlast; bei Ferienhäusern ist er fast immer zu hoch angesetzt.
Entscheiden Sie vor der Anmeldung gründlich, denn eine freiwillige Änderung ist danach nur noch einmal in zwölf Monaten möglich (Art. 38 RD 88/2026). Wie Sie die passende Stufe finden, steht unter Leistung ändern und potencia contratada verstehen.
Die sechs Fälle im Einzelnen
Vertrag nach dem Hauskauf übernehmen
Der Vertrag läuft weiter auf den Verkäufer. Der Titelwechsel ist kostenlos — und was Sie beim Notartermin erfragen sollten.
mehr erfahrenAusweis & KontoOhne NIE, mit deutschem IBAN
Was die Norm wirklich verlangt, warum ein abgelehntes deutsches Konto rechtswidrig ist und bei wem Sie sich beschweren.
mehr erfahrenTitelwechselUmmelden: traspaso, subrogación, Neuvertrag
Drei Verfahren mit drei verschiedenen Folgen für Altschulden, Kaution und Fristen. Auch bei Erbfall und Scheidung.
mehr erfahrenAbmeldungStrom abmelden — und wann das ein Fehler ist
Eine temporäre Abmeldung gibt es beim Strom nicht. Was das Zurückkommen kostet und welche Alternative günstiger ist.
mehr erfahrenNeubauNeuanschluss und CIE
Wer den boletín ausstellt, wie sich die Anschlussrechte zusammensetzen und was bei fehlender Netzkapazität gilt.
mehr erfahrenLeistungPotencia erhöhen oder senken
Senken kostet fast nichts und spart dauerhaft. Erhöhen kostet Anschlussrechte — und in alten Häusern eine Prüfung.
mehr erfahrenFehler, die richtig Geld kosten
- Den Strom beim Kauf abmelden lassen. Der Verkäufer meint es gut, zerstört aber den Netzzugangsvertrag und startet die Drei-Jahres-Uhr. Richtig ist der Titelwechsel zum Datum der Beurkundung.
- Den Titelwechsel monatelang liegen lassen. Solange der Vertrag auf den Verkäufer läuft, gehen die Lastschriften von dessen Konto ab. Kündigt er das Mandat, drohen Rückläufer und eine Sperre — und Sie können weder Leistung ändern noch reklamieren.
- Die Leistung des Vorbesitzers übernehmen. Zwei überflüssige Kilowatt kosten über die Jahre einen vierstelligen Betrag, ohne je ein sichtbares Symptom zu erzeugen.
- Zusatzdienste übersehen. Wartungsverträge und Reparaturversicherungen, die zusammen mit dem Stromvertrag abgeschlossen wurden, enden nach Art. 32 RD 88/2026 gleichzeitig mit dem Liefervertrag — es sei denn, jemand widerspricht ausdrücklich. Klären Sie das schriftlich.
- Spanische Postadresse als Zustelladresse angeben. Mahnungen liegen dann monatelang in einem leeren Briefkasten. Hinterlegen Sie die deutsche Adresse.
Ein Stromvertrag in Spanien, ein Ansprechpartner auf Deutsch
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Häufige Fragen zur Stromanmeldung in Spanien
Wie lange dauert es, Strom in Spanien anzumelden?
Was kostet die Anmeldung von Strom in Spanien?
Brauche ich eine NIE, um Strom anzumelden?
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter?
Muss ich den Anbieter des Vorbesitzers übernehmen?
Kann ich Strom anmelden, wenn der Vorbesitzer Schulden hinterlassen hat?
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offiziellen spanischen Quellen (BOE, CNMC, MITECO, Netzbetreiber). Stand: 2026-09-15.
- BOE – Real Decreto 88/2026, Reglamento general de suministro (konsolidiert)
- CNMC – Consulta CNS/DE/150/25, Resolución vom 10. Juli 2025 (Drei-Jahres-Regel)
- CNMC – Cómo modificar las condiciones del contrato (PDF)
- BOE – Orden ITC/3519/2009 (Anhang: derechos de acometida)
- Iberdrola – Guía para dar de alta la luz en una vivienda
- OCU – Boletín eléctrico (CIE)
- e-distribución – Netzgebiet (Balearen und Kanaren)