# Stromanbieter wechseln in Spanien — Ablauf, Fristen, Rechte

> Seit dem Königlichen Dekret 88/2026 haben Sie Anspruch darauf, den Stromanbieter innerhalb von höchstens zehn Werktagen zu wechseln. Der Strom wird dabei nicht unterbrochen, der Zähler bleibt, die Anschlusskennung bleibt, und den alten Anbieter müssen Sie nicht selbst kündigen. Hier steht der Ablauf mit allen Fristen und den Rechten, falls etwas schiefgeht.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/stromanbieter-spanien/wechseln/ · Stand: 15. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

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## Was beim Wechsel nicht passiert

Die meisten Bedenken betreffen Dinge, die es gar nicht gibt. Beim Wechsel der _comercializadora_ ändert sich ausschließlich, wer Ihnen die Rechnung stellt.

- **Keine Stromunterbrechung.** Der Vorgang besteht aus Datenaustausch zwischen altem Anbieter, neuem Anbieter und Netzbetreiber.
- **Kein neuer Zähler.** Zähler und Netz gehören dem Netzbetreiber, und der wechselt nie — er ergibt sich aus der Lage des Hauses.
- **Keine neue CUPS.** Die zwanzig- oder zweiundzwanzigstellige Anschlusskennung ist laut CNMC „einzigartig, dauerhaft und unveränderlich“. [Wo Sie sie finden](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/cups/).
- **Keine Kündigung durch Sie.** Den alten Vertrag beendet der neue Anbieter im Rahmen des Verfahrens.
- **Keine Gebühr.** Artikel 18.3 verbietet für Haushalte im Tarif 2.0TD jede Gebühr für den Wechsel; unberührt bleibt allein eine zulässige Vertragsstrafe aus einer Laufzeitbindung.
- **Kein neues Installationszertifikat.** Das _boletín_ wird beim reinen Anbieterwechsel nicht verlangt, weil sich an der Installation nichts ändert.

## Der Ablauf Schritt für Schritt

1. **Unterlagen zusammenstellen** Sie brauchen die **CUPS** des Anschlusses (steht auf jeder Rechnung und am Zähler), ein **Ausweisdokument** des Vertragsinhabers — in der Praxis meist die NIE, bei kleineren Anbietern teils auch der Reisepass —, eine **IBAN** für das Lastschriftmandat sowie die genaue Anschrift der Lieferstelle. Die alte Rechnung und der alte Vertrag sind nicht erforderlich, erleichtern aber den Vergleich. Nach Übernahmen steht im alten Vertrag mitunter noch der Name eines früheren Vertriebs — bei [TotalEnergies](https://strom-in-spanien.de/anbieter/totalenergies/) etwa ist das spanische Geschäft wesentlich durch Zukäufe entstanden.
2. **Angebot vergleichen und Wunschtermin festlegen** Rechnen Sie die Jahreskosten aus, nicht den kWh-Preis — [die vollständige Formel steht hier](https://strom-in-spanien.de/stromanbieter-spanien/vergleich/). Nach Artikel 19.1 dürfen Sie selbst bestimmen, zu welchem Datum der Wechsel wirksam werden soll. Legen Sie nichts fest, gilt „schnellstmöglich“. Wer die Auswahl vorher eingrenzen will, findet Tarifarten, Kontaktwege und Kündigungsregeln in den [Profilen der sieben Anbieter](https://strom-in-spanien.de/anbieter/) nebeneinander.
3. **Vertrag schließen und Kurzdokument verlangen** Vor Vertragsschluss muss Ihnen der Anbieter ein **separates Kurzdokument** mit den wesentlichen Bedingungen in einfacher Sprache aushändigen. Ihre ausdrückliche Zustimmung muss er auf einem dauerhaften Datenträger fünf Jahre lang aufbewahren. Bei telefonischem Abschluss haben Sie Anspruch auf die Aufzeichnung innerhalb von 20 Tagen.
4. **Der neue Anbieter beantragt den Wechsel** Er muss den Antrag binnen **24 Stunden an einem Werktag** nach Vertragsschluss beim Netzbetreiber stellen (Artikel 19.2). Für die Prüfung der Anschlussidentität darf ihm der Netzbetreiber Adresse und CUPS nur dann übermitteln, wenn Ihre ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
5. **Der Netzbetreiber führt den Wechsel aus** Ohne Arbeiten vor Ort dauern die technischen Prozesse höchstens 24 Stunden. Sind komplexe Arbeiten vor Ort nötig, sind bis zu fünf Werktage zulässig. Ihr gesetzlicher Anspruch: **Wechsel in höchstens zehn Werktagen** ab Vertragsschluss, ausnahmsweise verlängerbar um fünf weitere Werktage.
6. **Schlussrechnung und Kontrolle** Der Netzbetreiber übermittelt dem alten Anbieter den Schlusszählerstand innerhalb von **21 Tagen** nach dem Wechsel (Artikel 19.6). Prüfen Sie die Schlussrechnung auf den Ablesewert und darauf, ob Zusatzdienste und Zählermiete korrekt beendet wurden. Prüfen Sie die erste neue Rechnung auf Leistungspreis, Arbeitspreis und Laufzeit.

## Alle Fristen auf einen Blick

| Vorgang | Frist | Rechtsgrundlage |
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| Anbieterwechsel insgesamt | höchstens 10 Werktage ab Vertragsschluss | Art. 18.1 RD 88/2026 |
| Verlängerung bei komplexen Arbeiten vor Ort | zusätzlich bis zu 5 Werktage | Art. 18.1 / 18.2 |
| Antrag des neuen Anbieters beim Netzbetreiber | 24 Stunden an einem Werktag | Art. 19.2 |
| Technische Prozesse ohne Arbeiten vor Ort | höchstens 24 Stunden | Art. 18.2 |
| Antwort des Netzbetreibers auf eine Stornierung | höchstens 5 Werktage | Art. 19.4 |
| Schlusszählerstand an den alten Anbieter | höchstens 21 Tage nach dem Wechsel | Art. 19.6 |
| Antwort des Kundenservice auf eine Beschwerde | 15 Werktage | Art. 55 |
| Zugang zur Aufzeichnung eines Telefonvertrags | 20 Tage | RD 88/2026 |

_Achtung bei älteren Ratgebern: Die vielzitierten „21 Tage für den Wechsel“ sind überholt. Die Informationsseite der CNMC nannte bei unserer Prüfung im September 2026 noch diesen alten Wert; die 21 Tage betreffen nach geltendem Recht ausschließlich die Übermittlung des Schlusszählerstands._

## Laufzeitbindung, Strafe und Widerruf

Verträge laufen in Spanien üblicherweise ein Jahr und verlängern sich automatisch. Seit dem Dekret 88/2026 gilt: Haushaltskunden im Tarif 2.0TD können jederzeit ohne Strafe kündigen — ausgenommen Festpreisverträge vor der ersten Verlängerung. Eine Strafe darf höchstens **5 Prozent des Werts der geschätzten Restenergie** betragen und setzt einen nachgewiesenen Schaden des Anbieters voraus. Der Vertrag muss Art der Bindung und Höhe einer möglichen Strafe ausdrücklich nennen.

> **Widerruf: 14 Tage, 30 Tage, 12 Monate** Bei Verträgen am Telefon oder im Internet beträgt die Widerrufsfrist **14 Kalendertage**, gerechnet ab Vertragsschluss. Kam der Vertrag durch einen **nicht angeforderten Hausbesuch** oder eine organisierte Verkaufsfahrt zustande, sind es **30 Kalendertage**. Wurden Sie über das Widerrufsrecht gar nicht informiert, endet die Frist erst **zwölf Monate** nach Ablauf der ursprünglichen Frist. Haben Sie sofortigen Lieferbeginn verlangt und widerrufen dann, zahlen Sie anteilig für die bereits erbrachte Leistung — _es sei denn_, das Unternehmen hat Sie nicht korrekt über den Widerruf belehrt. Dann tragen Sie keine Kosten.

Für ein Haus, das die meiste Zeit leer steht, ist das [besonders relevant](https://strom-in-spanien.de/stromanbieter-spanien/ferienhaus/): Das ist für Nichtresidenten die entscheidende Regel. Wer nur zweimal im Jahr in Spanien ist, bemerkt einen untergeschobenen Wechsel oft erst mit der ersten Rechnung — dann sind 14 Tage längst vorbei. Die Verlängerung auf zwölf Monate wegen fehlender Belehrung ist in diesen Fällen das stärkste Argument.

## Wenn der Wechsel blockiert wird

Es gibt genau zwei Situationen, in denen der Wechsel hakt: Entweder er kommt nicht zustande, oder er kommt zustande, ohne dass Sie ihn wollten.

1. **Der Wechsel wird nicht ausgeführt.** Fragen Sie schriftlich beim neuen Anbieter nach dem Datum der Antragstellung beim Netzbetreiber und nach der Ablehnungsbegründung. Häufige Gründe: falsch erfasste CUPS, offene Forderungen aus dem alten Vertrag, abweichender Name des Vertragsinhabers.
2. **Der alte Anbieter verzögert.** Er hat im Verfahren keine Blockademöglichkeit. Bestehen Sie beim neuen Anbieter auf der gesetzlichen Frist und setzen Sie die Beschwerde schriftlich mit Vorgangsnummer auf.
3. **Der Wechsel erfolgte ohne Ihre Zustimmung.** Verlangen Sie die Aufzeichnung oder das Einwilligungsdokument. Kann der Anbieter die ausdrückliche Zustimmung nicht belegen, ist der Wechsel nicht haltbar: Bei fehlender Einwilligung oder falsch identifizierter CUPS muss die vorherige Versorgung wiederhergestellt werden, und die Kosten trägt der neue Anbieter. [Vorgehen bei untergeschobenen Verträgen](https://strom-in-spanien.de/reklamation/betrug/).
4. **Eine Rechnung für nicht bestellte Lieferung.** Für nicht angeforderte Lieferungen und für Dienstleistungen ohne dokumentierten Auftrag darf keine Zahlung verlangt werden. Widersprechen Sie schriftlich, statt stillschweigend nicht zu zahlen.
5. **Keine Lösung innerhalb von 15 Werktagen.** Dann geht es weiter zur Verbraucherbehörde Ihrer autonomen Gemeinschaft und zum Schiedsverfahren, in dem Verbraucher laut CNMC in rund 80 Prozent der Fälle obsiegen. [Der Beschwerdeweg im Überblick](https://strom-in-spanien.de/reklamation/).

### Wie lange dauert ein Anbieterwechsel in Spanien?

Höchstens zehn Werktage ab Vertragsschluss, in Ausnahmefällen mit komplexen Arbeiten vor Ort fünf Werktage länger. Die häufig genannten 21 Tage stammen aus der alten Rechtslage und betreffen heute nur noch die Meldung des Schlusszählerstands an den bisherigen Anbieter.

### Muss ich meinen alten Stromvertrag in Spanien selbst kündigen?

Nein. Der neue Anbieter beendet den alten Vertrag im Rahmen des Wechselverfahrens. Sie sollten aber die Schlussrechnung prüfen, insbesondere den Ablesewert und die Beendigung von Zusatzdiensten.

### Kostet der Wechsel des Stromanbieters etwas?

Für Haushalte im Tarif 2.0TD, also bis 15 kW, darf keine Gebühr erhoben werden. Zulässig ist allein eine Vertragsstrafe aus einer wirksamen Laufzeitbindung, und diese ist auf 5 Prozent des Werts der geschätzten Restenergie gedeckelt.

### Wird der Strom beim Wechsel abgestellt?

Nein. Es handelt sich um einen reinen Datenvorgang zwischen den Anbietern und dem Netzbetreiber. Weder Zähler noch Anschluss werden angefasst.

### Was mache ich, wenn ich ohne mein Wissen gewechselt wurde?

Widerrufen Sie schriftlich, verlangen Sie die Aufzeichnung oder das Einwilligungsdokument und informieren Sie den bisherigen Anbieter. Kann die ausdrückliche Zustimmung nicht belegt werden, muss die vorherige Versorgung wiederhergestellt werden; die Kosten trägt der neue Anbieter.

### Kann ich aus dem freien Markt zurück in den regulierten PVPC-Tarif?

Ja. Der Wechsel zwischen PVPC und freiem Markt ist ohne zusätzliche Kosten möglich, solange sich die technischen Bedingungen wie Leistung und Netzentgelt nicht ändern. Anbieten darf den PVPC allerdings nur eine der acht Referenzgesellschaften. [PVPC im Detail](https://strom-in-spanien.de/stromanbieter-spanien/pvpc-oder-freier-markt/).

## Quellen

- [BOE – Real Decreto 88/2026, konsolidierter Text (Art. 18, 19, 28, 30, 55)](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-3212)
- [MITECO – Wechsel des Stromlieferanten](https://www.miteco.gob.es/en/energia/energia-electrica/electricidad/contratacion-suministro/cambios-suministrador.html)
- [CNMC – Informationsleitfaden zum Anbieterwechsel (Stand mit veralteter Frist)](https://www.cnmc.es/sectores-que-regulamos/energia/cambio-de-comercializador-en-espa%C3%B1a/guia-informativa)
- [CNMC – Was ist der CUPS und wozu dient er (PDF)](https://www.cnmc.es/sites/default/files/editor_contenidos/Energia/Consumidores/3.1.%20El%20CUPS.pdf)
- [Consumo Responde – Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Haustürverträgen](https://www.consumoresponde.es/art%C3%ADculos/derecho_de_desistimiento_en_contratos_distancia_y_contratos_fuera_de_establecimiento)
- [CNMC – Verbraucherbeschwerden in der Energie, Pressemitteilung (28.04.2026)](https://www.cnmc.es/prensa/reclamaciones-consumidores-energia-20260428)
