Der rechtliche Rahmen in zwei Sätzen
Grundlage ist das Königliche Dekret RD 244/2019 vom 5. April 2019, das die administrativen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen des Eigenverbrauchs festlegt. Es wurde seither mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetzesdekret RD-ley 7/2026 vom 20. März 2026. Zweite Säule ist Artikel 9 des Elektrizitätsgesetzes Ley 24/2013, der die Beteiligten definiert: den consumidor (Sie) und, je nach Betriebsart, einen productor.
Der entscheidende Unterschied zu Deutschland: Es gibt keine über zwanzig Jahre garantierte Einspeisevergütung. Eine spanische Eigenverbrauchsanlage ist kein Kraftwerk mit eigenem Vertrag, sondern ein Anhängsel Ihres Liefervertrags. Der wirtschaftliche Effekt entsteht fast vollständig dadurch, dass Sie Strom nicht kaufen müssen — nicht dadurch, dass Sie Strom verkaufen. Alles, was Sie über die Überschussvergütung lesen, ist eine Verrechnung auf der Rechnung, keine Auszahlung.
Zahlen Sie zu viel für Leistung, die Sie nie brauchen?
Die vertraglich vereinbarte Leistung (potencia contratada) läuft in Spanien 365 Tage im Jahr weiter — auch wenn das Haus leer steht. Unsere KI liest Ihre Rechnung und sagt Ihnen in wenigen Minuten, welche kW-Stufe wirklich zu Ihrem Haushalt passt.
Die Betriebsarten: sin excedentes und con excedentes
Artikel 4 des RD 244/2019 kennt genau zwei Grundformen, und die Entscheidung dafür fällt vor der Montage, nicht danach. Sie bestimmt, wie viel Bürokratie anfällt und ob überhaupt etwas vergütet wird.
- Eigenverbrauch ohne Überschuss (autoconsumo sin excedentes)
- Ein Rückspeiseschutz (sistema antivertido) verhindert technisch, dass Strom ins Netz gelangt. Es gibt nur den Verbraucher, keinen Erzeuger. Der Vorteil: vollständige Befreiung von Zugangs- und Anschlussgenehmigungen, der schlankste Weg überhaupt. Der Nachteil: Jede Kilowattstunde, die Sie nicht in derselben Sekunde verbrauchen, ist verloren. Für ein Haus, das die meiste Zeit leer steht, ist das die schlechteste aller Varianten.
- Eigenverbrauch mit Überschuss und vereinfachter Verrechnung (con excedentes acogido a compensación simplificada)
- Der Regelfall im Haushalt. Der eingespeiste Überschuss wird monatlich gegen den Energiebetrag Ihrer Rechnung verrechnet. Voraussetzung sind unter anderem eine erneuerbare Erzeugung, ein einziger Liefervertrag für Verbrauch und Hilfsdienste sowie ein gesonderter Verrechnungsvertrag (contrato de compensación) mit Ihrem Anbieter.
- Eigenverbrauch mit Überschuss ohne Verrechnung (con excedentes no acogido a compensación)
- Sie treten als Erzeuger auf und verkaufen den Strom am Markt. Das bedeutet Anmeldung als productor, Rechnungsstellung und steuerliche Pflichten. Im Privathaushalt lohnt sich der Aufwand praktisch nie; die Variante ist für größere Anlagen gedacht.
Vier Leistungsgrenzen entscheiden über den Aufwand
Ob Ihre Anlage in zwei Wochen läuft oder ein halbes Jahr Genehmigungen braucht, hängt an wenigen Schwellenwerten. Für ein normales Einfamilienhaus auf Mallorca oder Teneriffa liegen praktisch alle Anlagen unterhalb der kritischen Grenzen. Eine eigene, vereinfachte Rechtsfigur für das steckerfertige Kleinmodul kennt Spanien dagegen nicht — was für Balkonkraftwerke gilt, steht gesondert.
| Schwelle | Was sie auslöst | Praxis im Wohnhaus |
|---|---|---|
| bis 10 kW | Es genügt eine technische Auslegungsdokumentation (memoria técnica de diseño, MTD) durch einen zugelassenen Installateur. Kein Ingenieurprojekt. | Deckt die übliche Hausanlage von 3 bis 6 kWp problemlos ab |
| über 10 kW | Es wird ein vollständiges technisches Projekt (proyecto técnico) durch einen zeichnungsberechtigten Techniker verlangt. | Betrifft große Fincas, Anlagen mit Pool- und Wärmepumpenbetrieb |
| bis 15 kW mit Überschuss auf erschlossenem Grund | Vollständige Befreiung von Zugangs- und Anschlussgenehmigungen (permisos de acceso y conexión); es müssen auch keine Bürgschaften oder Sicherheiten gestellt werden. | Der Normalfall in Wohngebieten, spart Wochen |
| bis 100 kW | Obergrenze für die vereinfachte Überschussverrechnung nach Artikel 14 RD 244/2019. | Im Haushalt nie ein Thema, wohl aber in Wohnanlagen |
| bis 5 MW | Obergrenze für den auf 5 km erweiterten Näherungsbegriff beim gemeinschaftlichen Eigenverbrauch (Photovoltaik und Wind). | Relevant für Energiegemeinschaften, nicht fürs Einzelhaus |
Die Schwelle für Auslegungsdokumentation statt Projekt kann je nach autonomer Gemeinschaft abweichen; maßgeblich ist die Energiebehörde der Region. Quelle: IDAE, Oficina de Autoconsumo.
Legalisierung Schritt für Schritt — und wer sie erledigt
Der Begriff legalización bezeichnet den gesamten Papierweg von der Planung bis zu dem Moment, in dem Ihr Anbieter den Überschuss tatsächlich gutschreibt. In der Praxis übernimmt das der Installateur; verantwortlich gegenüber der Verwaltung bleiben aber Sie als Anlageninhaber. Einzelne Stromvertriebe wie Holaluz bieten Dachanlage und Stromvertrag aus einer Hand an.
- 1
Technische Unterlagen erstellen
Bis 10 kW eine memoria técnica de diseño, darüber ein vollständiges Projekt. Beides muss von einem zugelassenen Betrieb beziehungsweise einem zeichnungsberechtigten Techniker stammen.
- 2
Zugangs- und Anschlussgenehmigung prüfen
Anlagen ohne Überschuss sind immer befreit, Anlagen mit Überschuss bis 15 kW auf erschlossenem Grundstück ebenfalls. Erst darüber greift das reguläre Verfahren mit dem Netzbetreiber.
- 3
Kommunale Anzeige oder Baugenehmigung
In den meisten Gemeinden reicht eine declaración responsable oder comunicación previa. Genau jetzt ist auch der Moment, die Ermäßigung auf die Bausteuer ICIO zu beantragen — später geht das in der Regel nicht mehr. In Ortskernen, Denkmalbereichen und geschützten Landschaftszonen der Balearen und Kanaren kann eine reguläre Baugenehmigung mit gestalterischen Auflagen nötig sein.
- 4
Montage und Anlagenzertifikat
Der zugelassene Betrieb stellt das certificado de instalación eléctrica (CIE) aus und lässt es abstempeln. Ohne dieses Dokument gibt es später weder Eintragung noch Steuerabzug — es ist ausdrückliche Voraussetzung der neuen Einkommensteuerermäßigung für 2026.
- 5
Eintragung im regionalen Register
Die Anlage wird in das registro administrativo de autoconsumo der jeweiligen autonomen Gemeinschaft eingetragen — auf den Balearen bei der Direcció General d'Energia i Canvi Climàtic, auf den Kanaren bei der Consejería de Transición Ecológica y Energía.
- 6
Netzbetreiber und Anbieter aktivieren den Vertrag
Die Region leitet die Unterlagen binnen zehn Tagen an den Netzbetreiber weiter, der fünf Tage Zeit hat, Ihren Vertrag anzupassen. Danach schließt der Anbieter den Verrechnungsvertrag ab und vereinbart den Preis für den Überschuss. Prüfen Sie dabei auch, ob Ihre vereinbarte Leistung noch passt.
Neu seit 22. März 2026: 5 Kilometer statt 2 und ein gestor del autoconsumo
Beim gemeinschaftlichen Eigenverbrauch (autoconsumo colectivo) teilen sich mehrere Verbraucher eine Anlage, etwa in einer Eigentümergemeinschaft oder zwischen zwei Anschlüssen desselben Eigentümers. Wie weit die Anlage vom Verbrauch entfernt sein darf, regelt der Näherungsbegriff in Artikel 3 RD 244/2019. Er wurde durch das RD-ley 7/2026 (BOE-A-2026-6544, veröffentlicht am 21. März 2026, in Kraft seit dem 22. März 2026) von 2 km auf 5 km erweitert — für Photovoltaik- und Windanlagen bis 5 MW.
Praktisch heißt das: Die Anlage auf dem Dach des Ferienhauses und die Wohnung in der Stadt können nun in vielen Fällen zusammengeschaltet werden, sofern beide innerhalb von fünf Kilometern liegen. Für Zweitwohnsitze ist das die interessanteste Neuerung der letzten Jahre, weil sie das Grundproblem des verfallenden Überschusses entschärft, ohne dass eine virtuelle Batterie mit Anbieterbindung nötig wird.
Ebenfalls neu ist die Figur des gestor del autoconsumo: eine Person oder Stelle, die von den Beteiligten bevollmächtigt wird, die gemeinschaftliche Anlage zu verwalten und die Behördengänge in ihrem Namen zu erledigen. Das löst genau den Engpass, an dem gemeinschaftliche Projekte an der Küste bisher gescheitert sind: In Wohnanlagen mit vielen ausländischen, nicht ansässigen Eigentümern war es faktisch unmöglich, alle Unterschriften für die Aufteilungsvereinbarung einzusammeln. Die Verteilung selbst erfolgt weiterhin über Aufteilungskoeffizienten, die alle Beteiligten gemeinsam unterzeichnen und dem Netzbetreiber mitteilen.
Derselbe Verbrauch, eine andere Rechnung
Laden Sie eine beliebige spanische Stromrechnung hoch. Der Vergleichsrechner von Lead EnergIA rechnet Ihren echten Verbrauch gegen die aktuellen Tarife und zeigt, was ein anderer Vertrag gekostet hätte — auf Deutsch, ohne Anruf, ohne Verpflichtung. Auch dann, wenn das Ergebnis lautet: bleiben.
Für wen sich Photovoltaik in Spanien rechnet
Die ehrliche Antwort hängt weniger an der Sonne als an Ihrer Anwesenheit. Die Einstrahlung auf den Balearen und Kanaren ist hervorragend — rund 1.600 bis 1.770 kWh je installiertem Kilowatt-Peak und Jahr. Aber ein Haus, das von November bis April leer steht, verbraucht in dieser Zeit fast nichts, und genau dann verfällt der Überschuss Monat für Monat. Rentabel wird eine Anlage dort, wo im Sommer wirklich Last anfällt: Klimaanlage, Poolpumpe, Warmwasser, Ferienvermietung, Elektroauto. Wer in Spanien dauerhaft lebt, rechnet dagegen ähnlich wie in Deutschland — nur mit deutlich mehr Ertrag pro Modul. Wie hoch die laufenden Fixkosten davon unabhängig bleiben, zeigt unsere Rechnung zu den Kosten eines leerstehenden Hauses.
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Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offiziellen spanischen Quellen (BOE, CNMC, MITECO, Netzbetreiber). Stand: 2026-09-15.
- BOE – Real Decreto 244/2019, konsolidierte Fassung (Eigenverbrauch)
- BOE – Real Decreto-ley 7/2026 vom 20. März 2026 (BOE-A-2026-6544)
- MITECO – Häufige Fragen zum Eigenverbrauch
- IDAE – Oficina de Autoconsumo, 99 häufige Fragen (PDF)
- IDAE/MITECO – Revision der Vorschriften zum gemeinschaftlichen Eigenverbrauch (3. Oktober 2025)
- Energías Renovables – Ausweitung des Eigenverbrauchs auf 5 Kilometer (23. März 2026)