Zwei Verträge, ein Anschluss
Vor der ersten Kilowattstunde stehen zwei Verträge. Der Netzzugangsvertrag (contrato de acceso de terceros a la red) mit dem Netzbetreiber, geregelt in den Art. 27 und 34 RD 88/2026, und der Liefervertrag (contrato de suministro) mit einem Anbieter. Den ersten können Sie direkt schließen oder — im Haushalt der Normalfall — durch die comercializadora in Ihrem Namen schließen lassen. Er läuft ein Jahr und verlängert sich stillschweigend.
Den Netzbetreiber können Sie sich nicht aussuchen: Er ergibt sich aus der Lage des Grundstücks. Auf den Balearen und den Kanaren ist es durchgehend e-distribución aus der Endesa-Gruppe. Eine Übersicht steht unter Netzbetreiber in Spanien.
Derselbe Verbrauch, eine andere Rechnung
Laden Sie eine beliebige spanische Stromrechnung hoch. Der Vergleichsrechner von Lead EnergIA rechnet Ihren echten Verbrauch gegen die aktuellen Tarife und zeigt, was ein anderer Vertrag gekostet hätte — auf Deutsch, ohne Anruf, ohne Verpflichtung. Auch dann, wenn das Ergebnis lautet: bleiben.
Der CIE: Elektrikerbescheinigung, boletín, Zertifikat
Das Certificado de Instalación Eléctrica (CIE), umgangssprachlich boletín eléctrico, bescheinigt, dass die Installation der spanischen Niederspannungsverordnung entspricht (Reglamento Electrotécnico para Baja Tensión, RD 842/2002). Ausstellen darf es ausschließlich ein zugelassener Installateur beziehungsweise ein autorisiertes Installationsunternehmen, das es anschließend bei der zuständigen Stelle der autonomen Gemeinschaft registriert. Auf den Balearen und den Kanaren ist das also ein regionaler Vorgang — ein in Madrid registrierter boletín hilft Ihnen auf Mallorca nicht weiter.
Wann ein CIE verlangt wird
- Erstanmeldung in einem Neubau oder an einem Punkt ohne bisherige Versorgung.
- Erhöhung der vereinbarten Leistung.
- Technische Änderungen an der Installation, etwa der Wechsel von einphasig auf dreiphasig.
- Installationen, die älter als zwanzig Jahre sind und eine vertragliche Änderung benötigen.
- Wiederaufnahme der Versorgung an Anschlüssen, die lange abgemeldet waren.
Wann ausdrücklich keiner verlangt wird
Das RD 88/2026 enthält zwei Ausnahmen, die für alte Häuser bares Geld wert sind. Nach Art. 39 ist beim Titelwechsel in Niederspannungsverträgen mit mehr als zwanzig Jahren und ohne technische Änderungen weder ein neues Zertifikat noch eine Prüfung erforderlich. Nach Art. 51.4 gilt dasselbe für die Wiederherstellung der Versorgung an Anschlusspunkten mit mehr als zwanzig Jahren. In die Gegenrichtung wirkt Art. 38.7: Für Leistungserhöhungen in Installationen über zwanzig Jahre ist die Prüfung verpflichtend.
Was der CIE kostet, ist nicht reguliert, sondern freier Markt. Die Spanne liegt üblicherweise bei 70 bis 300 €, am häufigsten bei 100 bis 150 €, je nach Komplexität der Installation, Handwerker und Region.
Die vier Anschlussrechte und was sie kosten
Die derechos de acometida sind regulierte Preise, die der Netzbetreiber erhebt, auch wenn sie über den Anbieter abgerechnet werden. Sie stehen im Anhang der Orden ITC/3519/2009. Das RD 88/2026 hat von dieser Verordnung nur die neunte Zusatzbestimmung aufgehoben — der Gebührenanhang bleibt damit in Kraft; die CNMC zitiert ihn weiterhin als Quelle.
| Recht | Wofür | Netto | Mit 21 % MwSt. |
|---|---|---|---|
| Derechos de extensión | Verstärkung oder Erweiterung des Netzes für die neue Leistung | 17,37 €/kW | rund 21,02 €/kW |
| Derechos de acceso | Gegenleistung für den Zugang zum bestehenden Netz | 19,70 €/kW | rund 23,84 €/kW |
| Derechos de enganche | Der physische Anschluss der Installation ans Netz | 9,04 € fest | rund 10,94 € |
| Derechos de verificación | Kontrolle, ob die Installation den Vorschriften entspricht | 8,01 € fest | rund 9,69 € |
Beträge nach dem Anhang der Orden ITC/3519/2009, übereinstimmend zitiert von CNMC, Iberdrola und Som Energia. Die Orden TED/1524/2025 zu den regulierten Kosten 2026 enthält keine Anschlussrechte. Stand September 2026 — den geltenden Betrag vor einer Bestellung bei e-distribución bestätigen lassen. Auf den Kanaren gilt für Haushalte IGIC statt MwSt.; siehe Steuern auf Strom in Spanien.
Nicht jeder Vorgang löst alle vier aus.
| Vorgang | Extension | Zugang | Enganche | Prüfung |
|---|---|---|---|---|
| Erstanmeldung | ja | ja | ja | ja |
| Leistungserhöhung | ja, für die neuen kW | ja, für die neuen kW | ja | je nach Fall |
| Leistungssenkung | nein | nein | ja (rund 9 €) | nein |
| Wiederaufnahme nach weniger als 3 Jahren | nein | nein | ja | je nach Fall |
| Wiederaufnahme nach mehr als 3 Jahren | ja, erneut | ja, erneut | ja | ja |
Die Drei-Jahres-Regel erläutert die Seite Strom abmelden.
Ein greifbares Beispiel: Iberdrola beziffert die Anschlussrechte für eine Erstanmeldung mit 3,45 kW auf rund 165,68 € inklusive Mehrwertsteuer. Für 4,6 kW liegen allein Ausbau und Zugang bei etwa 170,52 € netto. Mit CIE landen Sie bei einer normalen Wohnung bei 250 bis 350 €.
Welche Unterlagen der Anbieter verlangt
- Ausweisdokument des künftigen Inhabers (DNI oder NIE; zu Reisepass und deutschem Konto siehe Anmelden ohne NIE).
- Die genaue Adresse der Wohnung.
- Die CUPS-Nummer, falls der Punkt bereits eine hat.
- IBAN für das Lastschriftmandat.
- Den CIE, insbesondere bei Neubauten.
- Erstbezugsgenehmigung (licencia de primera ocupación) oder Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad), soweit erforderlich.
Wählen Sie die Leistung sorgfältig: Die Anschlussrechte werden je Kilowatt berechnet, und eine spätere freiwillige Änderung ist nur einmal in zwölf Monaten möglich. Was zu welcher Wohnung passt, steht unter Leistung ändern; ist eine Photovoltaikanlage geplant, denken Sie beides zusammen — siehe Solar in Spanien.
Fristen des Netzbetreibers — und was nicht geregelt ist
Für Änderungen an einem bestehenden Anschluss ist das RD 88/2026 präzise: Art. 38.6 gibt dem Netzbetreiber höchstens 72 Stunden, bei Arbeiten vor Ort 5 oder 10 Werktage.
Wenn der Netzbetreiber Nein sagt
Art. 34 RD 88/2026 nennt die Gründe, aus denen der Netzzugang verweigert werden darf, abschließend: eine durch rechtskräftiges Urteil festgestellte Schuld, die höher ist als der Jahresäquivalentwert der Abrechnung, sowie Installationen, die die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht erfüllen. Eine Absage sollte sich also auf einen dieser Gründe stützen lassen.
Geht es dagegen um fehlende Kapazität im Netz, ist das eine andere Kategorie und verlangt ein anderes Vorgehen:
- Die Absage schriftlich und begründet verlangen. Eine mündliche Auskunft am Telefon ist keine Entscheidung, gegen die Sie vorgehen können.
- Prüfen, ob eine geringere Leistung möglich ist. Häufig scheitert nicht der Anschluss, sondern die beantragte kW-Zahl. Eine kleinere Stufe kann den Vorgang sofort freimachen.
- Nach dem Ausbaubudget fragen. Ist eine Netzverstärkung nötig, lassen Sie sich erklären, welcher Anteil auf die Ausbaurechte entfällt.
- Beim Anbieter förmlich reklamieren. Die Antwortfrist beträgt 15 Werktage.
- An die Energiebehörde der autonomen Gemeinschaft eskalieren. Technische Streitigkeiten mit dem Netzbetreiber gehören dorthin, nicht zur allgemeinen Verbraucherstelle. Den Weg beschreibt Reklamation.
Bedenken Sie außerdem Art. 38.3: Leistungserhöhungen oberhalb der dem Anschlusspunkt zugeordneten Ausbaurechte sind nicht zulässig. Wer eine Wärmepumpe oder eine Wallbox plant, sollte die nötige Leistung bei der Erstanmeldung mitdenken.
Zahlen Sie zu viel für Leistung, die Sie nie brauchen?
Die vertraglich vereinbarte Leistung (potencia contratada) läuft in Spanien 365 Tage im Jahr weiter — auch wenn das Haus leer steht. Unsere KI liest Ihre Rechnung und sagt Ihnen in wenigen Minuten, welche kW-Stufe wirklich zu Ihrem Haushalt passt.
Häufige Fragen zum Neuanschluss
Was kostet ein neuer Stromanschluss in Spanien?
Was ist ein boletín eléctrico und wer stellt ihn aus?
Wie lange ist ein CIE gültig?
Wie lange dauert ein Neuanschluss in Spanien?
Was tun, wenn der Netzbetreiber sagt, es gebe keine Kapazität?
Brauche ich für eine alte Finca einen neuen boletín?
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offiziellen spanischen Quellen (BOE, CNMC, MITECO, Netzbetreiber). Stand: 2026-09-15.
- BOE – Orden ITC/3519/2009 (Anhang: derechos de acometida)
- CNMC – Cómo modificar las condiciones del contrato (PDF)
- Iberley – Art. 34 RD 88/2026 (Netzzugang und Ablehnungsgründe)
- OCU – Boletín eléctrico
- Endesa – Electrical installation certificate (CIE)
- Iberdrola – Guía para dar de alta la luz en una vivienda
- BOE – Orden TED/1524/2025 (regulierte Kosten 2026)