Masche 1: Haustürverkauf im Namen der Netzgesellschaft
Der Ablauf ist überall gleich. Jemand steht vor der Tür oder ruft an, gibt sich als Mitarbeiter „der Stromgesellschaft“, „der distribuidora“ oder eines bekannten Konzerns aus und bietet an, „die Rechnung zu überprüfen“, „den staatlichen Rabatt einzutragen“ oder „den Tarif zu aktualisieren“. Tatsächlich geht es um Ihre Unterschrift oder Ihr mündliches Einverständnis für einen Anbieterwechsel. Verbraucherverbände ordnen das als aggressive und irreführende Geschäftspraxis ein; je nach Fall sind zugleich Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht betroffen.
- Nie die Rechnung zeigen. Darauf stehen CUPS, Vertragsinhaber, vereinbarte Leistung und Teile Ihrer Bankverbindung – alles, was für einen Wechsel ohne Ihr Zutun gebraucht wird.
- Nie CUPS, NIE-Nummer, Ausweisnummer oder IBAN herausgeben, weder an der Tür noch am Telefon.
- Am Telefon nicht einfach „sí“ sagen. Allgemeine Zustimmungen lassen sich aus Aufzeichnungen herausschneiden.
- Nichts unterschreiben, auch keinen „Empfang der Information“ – genau das wird regelmäßig als Vertragsabschluss verwertet.
- Ausweis verlangen und zurückrufen. Rufen Sie nie die vom Besucher genannte Nummer an, sondern die auf Ihrer Rechnung.
Derselbe Verbrauch, eine andere Rechnung
Laden Sie eine beliebige spanische Stromrechnung hoch. Der Vergleichsrechner von Lead EnergIA rechnet Ihren echten Verbrauch gegen die aktuellen Tarife und zeigt, was ein anderer Vertrag gekostet hätte — auf Deutsch, ohne Anruf, ohne Verpflichtung. Auch dann, wenn das Ergebnis lautet: bleiben.
Masche 2: der untergeschobene Anbieterwechsel
Beim sogenannten Slamming taucht auf einmal eine Rechnung eines Unternehmens auf, mit dem Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Bei Zweitwohnsitzen fällt das oft erst Monate später auf. Das Real Decreto 88/2026 gibt Ihnen dafür eine ungewöhnlich klare Handhabe.
| Vorschrift | Was sie Ihnen gibt |
|---|---|
| Art. 18.5 | Der neue Anbieter muss Ihre ausdrückliche Einwilligung auf einem dauerhaften Datenträger nachweisen und sie fünf Jahre aufbewahren. Kann er das nicht, ist der Wechsel nicht zu verteidigen. |
| Art. 18.6 | Anbieter müssen Vorkehrungen treffen, damit Wechsel ohne Einwilligung und Wechsel durch falsch zugeordnete CUPS gar nicht erst aktiviert werden. |
| Art. 18.7 | Für eine nicht bestellte Versorgung darf keine Zahlung verlangt werden, ebenso wenig für Leistungen ohne dokumentierten Auftrag. |
| Art. 19.4 | Der neue Anbieter kann die Annullierung des Wechsels beantragen; der Netzbetreiber entscheidet darüber binnen fünf Werktagen. |
| Art. 51.3 | Bei falsch zugeordneter CUPS oder einem Wechsel ohne Einwilligung muss die vorherige Versorgung wiederhergestellt werden – und die Kosten bis zur Wiederherstellung trägt der neu eingetretene Anbieter, nicht Sie. |
| Art. 20 Nr. 5 des Verfahrens für Telefonverträge | Sie haben Anspruch darauf, die Aufzeichnung des Vertragsabschlusses binnen 20 Tagen zu erhalten. |
Die genannten Artikel stammen aus dem Real Decreto 88/2026 vom 11. Februar 2026, dem neuen Rahmenregelwerk für Versorgung, Vertrieb und Aggregation von Strom.
Vorgehen in der richtigen Reihenfolge
- Sofort widerrufen, schriftlich und nachweisbar, solange die Frist von 14 oder – bei einem Haustürgeschäft – 30 Tagen läuft. Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht belehrt, berufen Sie sich auf die Verlängerung auf bis zu zwölf Monate.
- Den Einwilligungsnachweis anfordern: Verlangen Sie schriftlich die Aufzeichnung oder das unterschriebene Dokument. Die Aufzeichnung muss binnen 20 Tagen herausgegeben werden.
- Formelle Beschwerde beim Kundendienst des neuen Anbieters – Antwortfrist 15 Werktage.
- Den bisherigen Anbieter informieren, damit die Abmeldung gestoppt oder der alte Vertrag wiederhergestellt wird.
- Nicht zahlen, aber schriftlich begründen, warum Sie nicht zahlen – unter Berufung auf Art. 18.7.
- Schlichtung beantragen, wenn das Unternehmen mauert: kostenlos und mit rund 80 % Erfolgsquote, ergänzend die Verbraucherbehörde der Region.
- Datenschutzbehörde und CNMC informieren. Die Datenschutzbehörde AEPD verfolgt die unerlaubte Nutzung Ihrer Daten, die CNMC kann ein Sanktionsverfahren einleiten – Geld zurück gibt es von beiden nicht, aber die Meldungen wirken.
Masche 3: unerwünschte Werbeanrufe – jetzt verboten
Eine der wichtigsten Neuerungen des Real Decreto 88/2026 ist das Verbot unerbetener Werbeanrufe zum Verkauf von Stromdienstleistungen. Wer Sie ohne vorherige Einwilligung anruft, um Ihnen einen Stromvertrag zu verkaufen, handelt damit bereits rechtswidrig – unabhängig davon, was am Telefon gesagt wird.
- Einwilligung: fünf Jahre nachweisbar
- Das Unternehmen muss Ihre ausdrückliche Einwilligung auf einem dauerhaften Datenträger fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.
- Zugriff auf die Aufzeichnung: 20 Tage
- Sie können die Aufnahme des angeblichen Vertragsabschlusses anfordern und müssen sie binnen 20 Tagen erhalten. Das ist im Streitfall das wirksamste Beweismittel.
- Zusammenfassendes Dokument vor Abschluss
- Vor der Vertragsunterzeichnung ist ein gesondertes Dokument mit den wesentlichen Bedingungen in einfacher Sprache vorgeschrieben – unabhängig davon, über welchen Kanal der Vertrag zustande kommt.
- Die wirksamste Vorbeugung: Sperre der Anschlussdaten
- Sie können schriftlich untersagen, dass Ihre Daten aus dem zentralen Anschlussregister (SIPS) an andere Anbieter als Ihren eigenen weitergegeben werden. Damit versiegt die Quelle, aus der Callcenter ihre Adresslisten speisen.
Masche 4: falsche Gasprüfer an der Haustür
Die Pflichtprüfung von Gasinstallationen alle fünf Jahre ist in Spanien die Grundlage einer eigenen Betrugsindustrie. Die dokumentierten Muster: Uniform, gefälschte Ausweise, Drohung mit einer Sperrung des Anschlusses, Forderung nach sofortiger Barzahlung, der Hinweis „ich war eben schon im dritten Stock“ – und mitunter das Entwenden von Wertsachen während des Besuchs.
- Eine echte Prüfung wird vorher angekündigt, mit Datum und Uhrzeit, in der Regel schriftlich durch die Gasgesellschaft.
- Barzahlung vor Ort ist ausdrücklich unzulässig – die reguläre Prüfung wird über die Gasrechnung abgerechnet.
- Der Prüfer muss ein zugelassener Gasinstallateur sein und für ein in der Region registriertes Unternehmen arbeiten.
- Im Zweifel: Tür schließen und die Kundennummer der eigenen Gasgesellschaft anrufen, um den Termin zu bestätigen.
- Niemand ohne bestätigten Termin kommt herein – das gilt auch für den Hausmeister, die Vermietungsagentur oder den Nachbarn mit Zweitschlüssel.
Die Einzelheiten zu Fristen, Kosten und dem Ablauf einer rechtmäßigen Gasprüfung stehen unter Gasprüfung in Spanien und die Betrugsmasche dahinter.
Warum ausgerechnet deutschsprachige Eigentümer Ziel sind
Es ist keine Einbildung: Die Kombination aus mehreren Faktoren macht diese Gruppe attraktiv für unseriöse Vertriebe.
- Sprachbarriere: Wer der Argumentation nicht vollständig folgt, widerspricht seltener und unterschreibt eher, um das Gespräch zu beenden.
- Zeitdruck: Wer im August für zwei Wochen anreist, will alles sofort erledigt haben und prüft weniger.
- Dritte mit Schlüssel: Hausmeister, Vermietungsagentur oder Nachbarn lassen Besucher in guter Absicht ein.
- Post erreicht niemanden: Mahnungen, Vertragsbestätigungen und Prüfankündigungen liegen monatelang im spanischen Briefkasten.
- Unklare Zuständigkeiten: Wer Anbieter und Netzbetreiber nicht auseinanderhält, erkennt die Lüge an der Tür nicht.
Wo Sie Anzeige erstatten und Beschwerde führen
| Stelle | Wofür | Was sie bewirkt |
|---|---|---|
| Kundendienst des Unternehmens | Erste formale Beschwerde | Pflichtantwort binnen 15 Werktagen |
| Verbraucherbehörde der Region oder OMIC | Irreführende Praktiken, untergeschobene Verträge | Verwaltungsverfahren, gegebenenfalls Sanktion |
| Schlichtungsstelle (Junta Arbitral de Consumo) | Rückabwicklung und Geldforderungen | Kostenlos, bindender Schiedsspruch |
| Datenschutzbehörde AEPD | Unerlaubte Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten | Sanktionsverfahren gegen das Unternehmen |
| CNMC | Systematisches Fehlverhalten im Energiemarkt | Bußgeldverfahren möglich; keine Entscheidung im Einzelfall und keine Rückerstattung |
| Polizei (091 oder 112) | Versuchter Zutritt, Diebstahl, Bedrohung an der Haustür | Strafanzeige |
Der vollständige Beschwerdeweg mit Fristen und den zuständigen Stellen auf den Balearen und Kanaren steht unter Reklamation in Spanien.
Ein Stromvertrag in Spanien, ein Ansprechpartner auf Deutsch
Wir haben dieses Angebot für deutschsprachige Eigentümer in Spanien gebaut: ein Vertrag bei einem in Spanien zugelassenen Versorger, Betreuung auf Deutsch, Rechnungen, die man versteht, und Konditionen, die für Zweitwohnsitze gerechnet sind.
Häufige Fragen zu Betrug und Abzocke
Ich habe an der Haustür unterschrieben – kann ich das rückgängig machen?
Ein fremder Anbieter schickt mir Rechnungen – was tun?
Sind Werbeanrufe für Stromverträge in Spanien erlaubt?
Wie erkenne ich einen echten Gasprüfer?
Kommt wirklich niemals jemand von der Netzgesellschaft?
Wie verhindere ich Werbeanrufe dauerhaft?
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offiziellen spanischen Quellen (BOE, CNMC, MITECO, Netzbetreiber). Stand: 2026-09-15.
- Art. 18 Real Decreto 88/2026 – Einwilligung, Nachweis und Schutz vor unbestellten Wechseln
- Art. 51 Real Decreto 88/2026 – Wiederherstellung der vorherigen Versorgung
- OCU – Revisiones de gas: atento a los fraudes
- Maldita.es – Llamadas de comercializadoras y cambios no autorizados
- Consumo Responde – Derecho de desistimiento en contratos fuera de establecimiento
- OCU – Reclamaciones públicas sobre cambios de comercializadora sin consentimiento