Zuschüsse: Stand 15. September 2026
Förderprogramme sind der Teil dieses Themas, der am schnellsten veraltet. Deshalb hier zuerst der geprüfte Stand mit Datum — und die dringende Bitte, ihn am Tag Ihrer Entscheidung erneut auf der jeweiligen Behördenseite nachzusehen.
| Programm | Zielgruppe | Zeitraum | Stand 15.09.2026 |
|---|---|---|---|
| FOTOPAR 2026 (EFRE, Balearen) | Natürliche Personen mit Wohnsitz auf den Balearen, Photovoltaik bis 5 kWp | 26. Januar bis 30. April 2026 | Geschlossen — nur noch Bescheid- und Nachweisphase |
| PITEIB für natürliche Personen (Balearen) | Eigenverbrauch mit und ohne Speicher, erneuerbare Wärme | zuletzt bis 28. Februar 2025 | Geschlossen |
| FOTOPAR 2027 | — | — | Nicht angekündigt. Auf der Seite der zuständigen Generaldirektion findet sich am 15.09.2026 kein Hinweis darauf |
| EFRE „grüner Wandel“ 2026 (Kanaren) | Energieeffizienz, Erneuerbare, Speicher; 5.075.461 € des Gesamtvolumens für Privatpersonen, Förderquote 50 % (60 % für Eigentümergemeinschaften) | 25. Mai bis 22. Juni 2026 | Geschlossen |
| Next-Generation-Programme des Staates (RD 477/2021, RD 451/2022) | Wohngebäude, Eigenverbrauch und Speicher | — | Ausgeschöpft, nur noch Nachweisphase |
Zuständig sind auf den Balearen die Conselleria d'Empresa, Ocupació i Energia (Direcció General d'Energia i Canvi Climàtic) und auf den Kanaren die Consejería de Transición Ecológica y Energía. FOTOPAR war bisher eine jährlich wiederkehrende Ausschreibung, die jeweils im Januar öffnete — das ist eine Erwartung, keine Ankündigung.
Neben Zuschüssen existiert mit den Energieeinsparzertifikaten (certificados de ahorro energético, CAE) ein zweiter Weg: Verpflichtete Unternehmen kaufen nachgewiesene Einsparungen, der Eigentümer tritt die Einsparung seiner Maßnahme ab und erhält dafür einen Betrag. Für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus werden marktüblich 1.000 bis 2.500 € genannt. Ob sich CAE mit Zuschüssen und Steuerabzügen kombinieren lassen, ist ungeklärt — dieselbe Einsparung darf üblicherweise nicht zweimal vergütet werden. Klären Sie das vorab.
Was steuerlich tatsächlich gilt
Der eigentliche Anreiz liegt 2026 im Steuerrecht. Das Gesetzesdekret RD-ley 7/2026 hat eine neue Ermäßigung für Eigenverbrauchsanlagen geschaffen und die bestehenden Abzüge für energetische Sanierung verlängert.
Neue Ermäßigung für Eigenverbrauch (nur 2026)
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Satz | 10 % der zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 gezahlten Beträge |
| Erhöhter Satz | 20 % für Anlagen in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, also in Eigentümergemeinschaften |
| Höchstbemessungsgrundlage | 5.000 € im Jahr, für beide Sätze |
| Erfasste Kosten | Anlagen zum elektrischen Eigenverbrauch aus erneuerbaren Quellen, ausdrücklich einschließlich Speichersystemen |
| Kürzung | Die Bemessungsgrundlage ist um erhaltene oder beantragte Zuschüsse zu kürzen |
| Nachweis | Alle erforderlichen Genehmigungen, insbesondere das Anlagenzertifikat CIE (certificado de instalación eléctrica) |
| Ausschluss | Immobilien, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind |
| Frist | Die Anlage muss spätestens im Jahr 2026 fertiggestellt sein |
Anders als die Abzüge für Sanierungsarbeiten verlangt diese Ermäßigung nicht, dass es sich um den Hauptwohnsitz handelt. Ob eine als Ferienunterkunft vermietete Zweitwohnung als „einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet“ gilt, ist nicht geklärt; das sollte vor der Investition steuerlich geprüft werden.
Abzüge für energetische Sanierung (verlängert)
| Maßnahme | Satz | Technische Anforderung | Höchstbemessung | Welche Wohnungen |
|---|---|---|---|---|
| Senkung des Heiz- und Kühlbedarfs | 20 % | Minderung der Summe der Bedarfsindikatoren um mindestens 7 % | 5.000 € | Hauptwohnsitz oder vermietete Wohnung — keine Zweitwohnsitze |
| Senkung des nicht erneuerbaren Primärenergieverbrauchs | 40 % | Minderung um mindestens 30 % oder Erreichen der Klasse A oder B | 7.500 € | Hauptwohnsitz oder vermietete Wohnung — keine Zweitwohnsitze |
| Energetische Sanierung überwiegend zu Wohnzwecken genutzter Gebäude | 60 % | Minderung um mindestens 30 % oder Klasse A oder B für das ganze Gebäude | 5.000 €/Jahr, insgesamt 15.000 € | Alle Wohnungen des Gebäudes, außer den einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordneten |
Fristen nach der Verlängerung durch das RD-ley 7/2026: Arbeiten für die Abzüge mit 20 % und 40 % bis zum 31. Dezember 2026, für den Abzug mit 60 % bis zum 31. Dezember 2027. Ein Restbetrag beim 60-%-Abzug ist auf vier Steuerjahre übertragbar.
- Es werden zwei Energieausweise gebraucht: einer vor den Arbeiten, höchstens zwei Jahre alt, und einer nach Abschluss.
- Barzahlungen begründen keinen Abzug. Nur Überweisung, Karte, Scheck oder Einzahlung bei einem Kreditinstitut.
- Ausgeschlossen sind Anlagen für fossile Brennstoffe sowie Garagenstellplätze, Abstellräume, Gärten, Schwimmbäder und Sportanlagen.
- Für das Elektroauto gilt bis zum 31. Dezember 2026 ein Abzug von 15 % bei einer Höchstbemessungsgrundlage von 20.000 € beim Fahrzeugkauf und 4.000 € im Jahr für eine Ladestation.
Der entscheidende Punkt: Nichtresidenten gehen leer aus
Alle genannten Ermäßigungen gehören zur spanischen Einkommensteuer für Ansässige, der Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF). Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien hat, unterliegt einer anderen Steuer: dem Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR). Die Abzüge des IRPF sind dort nicht anwendbar. Ein deutscher Eigentümer, der in Deutschland lebt und in Spanien nur eine Ferienimmobilie besitzt, kann die 10 oder 20 % für seine Solaranlage in aller Regel nicht geltend machen.
- Wann gilt man als steuerlich ansässig?
- Vereinfacht: bei mehr als 183 Tagen Aufenthalt im Kalenderjahr in Spanien oder wenn der wirtschaftliche Lebensmittelpunkt dort liegt. Der Einzelfall kann komplizierter sein, insbesondere bei Rentnern mit geteiltem Jahr — lassen Sie das im Zweifel prüfen.
- Was zahlen Nichtresidenten stattdessen?
- Auf selbstgenutzte Zweitimmobilien fällt eine pauschale Einkommensfiktion an, bei Vermietung wird der Mietertrag besteuert. Beides sind Erklärungen nach dem IRNR — ein den IRPF-Abzügen entsprechender Abzug für Eigenverbrauch ist uns dort nicht bekannt.
- Was heißt das für die Wirtschaftlichkeit?
- Dass Sie 10 oder 20 % Ersparnis aus jeder Angebotsrechnung streichen sollten, wenn Sie nicht in Spanien steuerpflichtig sind. Installateure rechnen sie oft selbstverständlich ein. Wie sich das auf die Amortisation auswirkt, steht unter Rentabilität im Ferienhaus.
Kommunale Ermäßigungen: IBI und ICIO
Zwei kommunale Steuern lassen sich bei einer Solaranlage ermäßigen. Grundlage ist das Gesetz über die kommunalen Finanzen (TRLRHL, Königliches Gesetzesdekret 2/2004). Beide Ermäßigungen sind freiwillig: Jede Gemeinde entscheidet in ihrer Gebührensatzung (ordenanza fiscal) selbst, ob und in welcher Höhe sie sie gewährt.
- IBI – jährliche Grundsteuer
- Artikel 74.5 TRLRHL erlaubt eine Ermäßigung von bis zu 50 % der Steuerschuld. Die Laufzeit reicht je nach Gemeinde von einem bis zu dreißig Jahren; drei bis fünf Jahre sind verbreitet. Beantragt wird sie nach der Legalisierung, meist mit CIE, Registereintrag und häufig Nachweisen zu Mindestleistung oder Mindestdeckungsgrad.
- ICIO – Steuer auf Bauten und Anlagen
- Artikel 103.2.b TRLRHL erlaubt bis zu 95 % Ermäßigung. Sie wird einmalig beim Bauvorgang fällig und muss beim Einreichen der Bauanzeige oder Baugenehmigung beantragt werden. Wer sie dann nicht beantragt, verliert sie in der Regel.
- Wichtige Einschränkung
- Keine Ermäßigung gibt es, wenn die Anlage ohnehin vorgeschrieben war, etwa durch die Bauordnung. Und: Keine der beiden Ermäßigungen wird von Amts wegen gewährt — Sie müssen sie beantragen.
Konkrete Prozentsätze und Laufzeiten nennen wir bewusst nicht: Sie unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und ändern sich mit jeder Haushaltssatzung. Maßgeblich ist allein die geltende ordenanza fiscal Ihrer Gemeinde, veröffentlicht im Amtsblatt der Balearen (BOIB) beziehungsweise im Provinzamtsblatt. Fragen Sie im Rathaus oder beim gestor nach, bevor Sie mit einem Betrag rechnen.
Ein Stromvertrag in Spanien, ein Ansprechpartner auf Deutsch
Wir haben dieses Angebot für deutschsprachige Eigentümer in Spanien gebaut: ein Vertrag bei einem in Spanien zugelassenen Versorger, Betreuung auf Deutsch, Rechnungen, die man versteht, und Konditionen, die für Zweitwohnsitze gerechnet sind.
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Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offiziellen spanischen Quellen (BOE, CNMC, MITECO, Netzbetreiber). Stand: 2026-09-15.
- AEAT – Steuerliche Maßnahmen des Real Decreto-ley 7/2026 (23. März 2026)
- AEAT – Übersicht der Abzüge für energetische Sanierungsarbeiten (IRPF-Handbuch)
- CAIB – FOTOPAR 2026, elektronische Behördenstelle (Vorgang 6439804)
- CAIB – Bearbeitungsstand der FOTOPAR-2026-Anträge
- Regierung der Kanaren – FEDER-Ausschreibung über 18,4 Mio. € (22. Mai 2026)
- BOE – Real Decreto-ley 7/2026 vom 20. März 2026 (BOE-A-2026-6544)
- Iberley – Aufhebung des Real Decreto-ley 16/2025 (28. Januar 2026)