# Neuanschluss und Erstanmeldung in Spanien

> Wer an einem Punkt Strom will, an dem noch keiner war — Neubau, geteiltes Grundstück, lange abgemeldete Finca —, braucht zwei Dinge: eine Elektrikerbescheinigung, den _CIE_ oder _boletín_, und die regulierten Anschlussrechte des Netzbetreibers. Was beides kostet, wer es ausstellt und was zu tun ist, wenn der Netzbetreiber fehlende Kapazität meldet.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/neuanschluss/ · Stand: 15. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

---
## Zwei Verträge, ein Anschluss

Vor der ersten Kilowattstunde stehen zwei Verträge. Der **Netzzugangsvertrag** (_contrato de acceso de terceros a la red_) mit dem Netzbetreiber, geregelt in den Art. 27 und 34 RD 88/2026, und der **Liefervertrag** (_contrato de suministro_) mit einem Anbieter. Den ersten können Sie direkt schließen oder — im Haushalt der Normalfall — durch die _comercializadora_ in Ihrem Namen schließen lassen. Er läuft ein Jahr und verlängert sich stillschweigend.

Den Netzbetreiber können Sie sich nicht aussuchen: Er ergibt sich aus der Lage des Grundstücks. Auf den Balearen und den Kanaren ist es durchgehend **e-distribución** aus der Endesa-Gruppe. Eine Übersicht steht unter [Netzbetreiber in Spanien](https://strom-in-spanien.de/netzbetreiber/).

## Der CIE: Elektrikerbescheinigung, boletín, Zertifikat

Das _Certificado de Instalación Eléctrica_ (CIE), umgangssprachlich _boletín eléctrico_, bescheinigt, dass die Installation der spanischen Niederspannungsverordnung entspricht (_Reglamento Electrotécnico para Baja Tensión_, RD 842/2002). Ausstellen darf es ausschließlich ein **zugelassener Installateur beziehungsweise ein autorisiertes Installationsunternehmen**, das es anschließend bei der zuständigen Stelle der autonomen Gemeinschaft registriert. Auf den Balearen und den Kanaren ist das also ein regionaler Vorgang — ein in Madrid registrierter _boletín_ hilft Ihnen auf Mallorca nicht weiter.

### Wann ein CIE verlangt wird

- Erstanmeldung in einem Neubau oder an einem Punkt ohne bisherige Versorgung.
- **Erhöhung** der vereinbarten Leistung.
- Technische Änderungen an der Installation, etwa der Wechsel von einphasig auf dreiphasig.
- Installationen, die älter als zwanzig Jahre sind und eine **vertragliche Änderung** benötigen.
- Wiederaufnahme der Versorgung an Anschlüssen, die lange abgemeldet waren.

### Wann ausdrücklich keiner verlangt wird

Das RD 88/2026 enthält zwei Ausnahmen, die für alte Häuser bares Geld wert sind. Nach **Art. 39** ist beim Titelwechsel in Niederspannungsverträgen mit mehr als zwanzig Jahren und ohne technische Änderungen weder ein neues Zertifikat noch eine Prüfung erforderlich. Nach **Art. 51.4** gilt dasselbe für die Wiederherstellung der Versorgung an Anschlusspunkten mit mehr als zwanzig Jahren. In die Gegenrichtung wirkt **Art. 38.7**: Für Leistungserhöhungen in Installationen über zwanzig Jahre ist die Prüfung verpflichtend.

> **Zur Gültigkeit des CIE — hier wird viel Falsches erzählt** Endesa und die Verbraucherorganisation OCU geben eine **Gültigkeit von zwanzig Jahren** an und weisen darauf hin, dass der CIE technisch nicht verfällt: Nach Ablauf muss er nicht erneuert werden, solange die Installation unverändert bleibt und keine vertragliche Änderung ansteht. Daneben kursiert die Angabe, Netzbetreiber verlangten für eine Anmeldung einen CIE, der **höchstens sechs Monate alt** ist, und behandelten Anträge nach mehr als zwölf Monaten Abmeldung wie einen Neuanschluss. Eine staatliche Rechtsgrundlage dafür ist nicht auffindbar; die Schwellen könnten aus regionalen Vorschriften oder aus den Sonderbedingungen einzelner Netzbetreiber stammen. **Stand September 2026 nicht verifiziert** — vor der Beauftragung eines Elektrikers nach Auskunft von e-distribución fragen.

Was der CIE kostet, ist nicht reguliert, sondern freier Markt. Die Spanne liegt üblicherweise bei **70 bis 300 €**, am häufigsten bei **100 bis 150 €**, je nach Komplexität der Installation, Handwerker und Region.

## Die vier Anschlussrechte und was sie kosten

Die _derechos de acometida_ sind regulierte Preise, die der **Netzbetreiber** erhebt, auch wenn sie über den Anbieter abgerechnet werden. Sie stehen im Anhang der **Orden ITC/3519/2009**. Das RD 88/2026 hat von dieser Verordnung nur die neunte Zusatzbestimmung aufgehoben — der Gebührenanhang bleibt damit in Kraft; die CNMC zitiert ihn weiterhin als Quelle.

| Recht | Wofür | Netto | Mit 21 % MwSt. |
| --- | --- | --- | --- |
| _Derechos de extensión_ | Verstärkung oder Erweiterung des Netzes für die neue Leistung | 17,37 €/kW | rund 21,02 €/kW |
| _Derechos de acceso_ | Gegenleistung für den Zugang zum bestehenden Netz | 19,70 €/kW | rund 23,84 €/kW |
| _Derechos de enganche_ | Der physische Anschluss der Installation ans Netz | 9,04 € fest | rund 10,94 € |
| _Derechos de verificación_ | Kontrolle, ob die Installation den Vorschriften entspricht | 8,01 € fest | rund 9,69 € |

_Beträge nach dem Anhang der Orden ITC/3519/2009, übereinstimmend zitiert von CNMC, Iberdrola und Som Energia. Die Orden TED/1524/2025 zu den regulierten Kosten 2026 enthält keine Anschlussrechte. **Stand September 2026** — den geltenden Betrag vor einer Bestellung bei e-distribución bestätigen lassen. Auf den Kanaren gilt für Haushalte IGIC statt MwSt.; siehe [Steuern auf Strom in Spanien](https://strom-in-spanien.de/strompreis-spanien/steuern/)._

Nicht jeder Vorgang löst alle vier aus.

| Vorgang | Extension | Zugang | Enganche | Prüfung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erstanmeldung | ja | ja | ja | ja |
| Leistungserhöhung | ja, für die neuen kW | ja, für die neuen kW | ja | je nach Fall |
| Leistungssenkung | nein | nein | ja (rund 9 €) | nein |
| Wiederaufnahme nach weniger als 3 Jahren | nein | nein | ja | je nach Fall |
| Wiederaufnahme nach mehr als 3 Jahren | ja, erneut | ja, erneut | ja | ja |

_Die Drei-Jahres-Regel erläutert die Seite [Strom abmelden](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/abmelden/)._

Ein greifbares Beispiel: Iberdrola beziffert die Anschlussrechte für eine Erstanmeldung mit **3,45 kW** auf rund **165,68 € inklusive Mehrwertsteuer**. Für 4,6 kW liegen allein Ausbau und Zugang bei etwa 170,52 € netto. Mit CIE landen Sie bei einer normalen Wohnung bei 250 bis 350 €.

## Welche Unterlagen der Anbieter verlangt

- Ausweisdokument des künftigen Inhabers (DNI oder NIE; zu Reisepass und deutschem Konto siehe [Anmelden ohne NIE](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/ohne-nie/)).
- Die genaue Adresse der Wohnung.
- Die [CUPS-Nummer](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/cups/), falls der Punkt bereits eine hat.
- IBAN für das Lastschriftmandat.
- Den CIE, insbesondere bei Neubauten.
- Erstbezugsgenehmigung (_licencia de primera ocupación_) oder Bewohnbarkeitsbescheinigung (_cédula de habitabilidad_), soweit erforderlich.

Wählen Sie die Leistung sorgfältig: Die Anschlussrechte werden je Kilowatt berechnet, und eine spätere freiwillige Änderung ist nur einmal in zwölf Monaten möglich. Was zu welcher Wohnung passt, steht unter [Leistung ändern](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/leistung-aendern/); ist eine Photovoltaikanlage geplant, denken Sie beides zusammen — siehe [Solar in Spanien](https://strom-in-spanien.de/solar-spanien/).

## Fristen des Netzbetreibers — und was nicht geregelt ist

Für Änderungen an einem bestehenden Anschluss ist das RD 88/2026 präzise: Art. 38.6 gibt dem Netzbetreiber höchstens **72 Stunden**, bei Arbeiten vor Ort **5 oder 10 Werktage**.

> **Für die Erstanmeldung gibt es keine allgemeine Frist** Im RD 88/2026 ist **keine ausdrückliche Höchstfrist** dafür zu finden, in welcher Zeit der Netzbetreiber eine Erstanmeldung an einem Punkt ohne bisherige Versorgung auszuführen hat; Art. 34 verweist auf die von der CNMC festgelegten Austauschformate, ohne eine Frist zu nennen. In der Praxis reicht die Spanne von Tagen bis zu mehreren Wochen, je nachdem, ob ein Hausanschluss gebaut werden muss. Eine belastbare Terminzusage bekommen Sie nur nach Auskunft des Netzbetreibers — lassen Sie sie sich schriftlich geben.

## Wenn der Netzbetreiber Nein sagt

Art. 34 RD 88/2026 nennt die Gründe, aus denen der Netzzugang verweigert werden darf, abschließend: eine durch rechtskräftiges Urteil festgestellte Schuld, die höher ist als der Jahresäquivalentwert der Abrechnung, sowie Installationen, die die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht erfüllen. Eine Absage sollte sich also auf einen dieser Gründe stützen lassen.

Geht es dagegen um **fehlende Kapazität** im Netz, ist das eine andere Kategorie und verlangt ein anderes Vorgehen:

1. **Die Absage schriftlich und begründet verlangen.** Eine mündliche Auskunft am Telefon ist keine Entscheidung, gegen die Sie vorgehen können.
2. **Prüfen, ob eine geringere Leistung möglich ist.** Häufig scheitert nicht der Anschluss, sondern die beantragte kW-Zahl. Eine kleinere Stufe kann den Vorgang sofort freimachen.
3. **Nach dem Ausbaubudget fragen.** Ist eine Netzverstärkung nötig, lassen Sie sich erklären, welcher Anteil auf die Ausbaurechte entfällt.
4. **Beim Anbieter förmlich reklamieren.** Die Antwortfrist beträgt 15 Werktage.
5. **An die Energiebehörde der autonomen Gemeinschaft eskalieren.** Technische Streitigkeiten mit dem Netzbetreiber gehören dorthin, nicht zur allgemeinen Verbraucherstelle. Den Weg beschreibt [Reklamation](https://strom-in-spanien.de/reklamation/).

Bedenken Sie außerdem Art. 38.3: Leistungserhöhungen oberhalb der dem Anschlusspunkt zugeordneten Ausbaurechte sind nicht zulässig. Wer eine Wärmepumpe oder eine Wallbox plant, sollte die nötige Leistung bei der Erstanmeldung mitdenken.

## Häufige Fragen zum Neuanschluss

### Was kostet ein neuer Stromanschluss in Spanien?

Die regulierten Anschlussrechte richten sich nach der Leistung: 17,37 €/kW für den Netzausbau, 19,70 €/kW für den Zugang, dazu 9,04 € Anschluss und 8,01 € Prüfung, jeweils netto. Iberdrola beziffert das Gesamtpaket für 3,45 kW auf rund 165,68 € inklusive Mehrwertsteuer. Dazu kommt der CIE mit üblicherweise 100 bis 150 €.

### Was ist ein boletín eléctrico und wer stellt ihn aus?

Das ist der umgangssprachliche Name für das Certificado de Instalación Eléctrica (CIE). Es bescheinigt, dass die Installation der Niederspannungsverordnung RD 842/2002 entspricht. Ausstellen darf es nur ein zugelassener Installateur, der es bei der zuständigen Stelle der autonomen Gemeinschaft registriert.

### Wie lange ist ein CIE gültig?

Endesa und OCU nennen eine Gültigkeit von zwanzig Jahren und weisen darauf hin, dass der CIE technisch nicht verfällt, solange die Installation unverändert bleibt. Ob Netzbetreiber für eine Anmeldung zusätzlich ein maximales Alter von sechs Monaten verlangen, ist nicht durch eine staatliche Norm belegt und beim Netzbetreiber zu klären.

### Wie lange dauert ein Neuanschluss in Spanien?

Das RD 88/2026 legt dafür keine allgemeine Höchstfrist fest. In der Praxis reicht die Spanne von Tagen bis zu mehreren Wochen, je nachdem, ob Arbeiten am Hausanschluss nötig sind. Für reine Leistungsänderungen gelten dagegen 72 Stunden beziehungsweise 5 bis 10 Werktage.

### Was tun, wenn der Netzbetreiber sagt, es gebe keine Kapazität?

Lassen Sie sich die Absage schriftlich und begründet geben, prüfen Sie, ob eine geringere Leistung möglich ist, und reklamieren Sie förmlich beim Anbieter — die Antwortfrist beträgt 15 Werktage. Bleibt es dabei, ist die Energiebehörde der autonomen Gemeinschaft die richtige Adresse.

### Brauche ich für eine alte Finca einen neuen boletín?

Für den reinen Titelwechsel in Niederspannungsverträgen mit mehr als zwanzig Jahren und ohne technische Änderungen nicht (Art. 39 RD 88/2026); dasselbe gilt nach Art. 51.4 für die Wiederherstellung der Versorgung an solchen Punkten. Wollen Sie dagegen die Leistung erhöhen, ist die Prüfung nach Art. 38.7 verpflichtend.

## Quellen

- [BOE – Orden ITC/3519/2009 (Anhang: derechos de acometida)](https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2009-21173)
- [CNMC – Cómo modificar las condiciones del contrato (PDF)](https://www.cnmc.es/sites/default/files/editor_contenidos/Energia/Consumidores/5.%20C%C3%B3mo%20modificar%20las%20condiciones%20del%20contrato.pdf)
- [Iberley – Art. 34 RD 88/2026 (Netzzugang und Ablehnungsgründe)](https://www.iberley.es/legislacion/articulo-34-real-decreto-88-2026-11-febrero-reglamento-general-suministro-comercializacion-agregacion-energia-electrica)
- [OCU – Boletín eléctrico](https://www.ocu.org/vivienda-y-energia/gas-luz/consejos/boletin-electrico)
- [Endesa – Electrical installation certificate (CIE)](https://www.endesa.com/en/blogs/endesa-s-blog/light/electrical-installation-certificate)
- [Iberdrola – Guía para dar de alta la luz en una vivienda](https://www.iberdrola.es/blog/luz/guia-alta-luz-vivienda)
- [BOE – Orden TED/1524/2025 (regulierte Kosten 2026)](https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2025-26705)
