# Strom anmelden in Spanien

> Wie Sie in Spanien an einen Stromvertrag kommen, hängt an einer einzigen Frage: Hat der Anschluss noch Strom oder nicht? Läuft an der Adresse ein Vertrag, ist die Anmeldung ein kostenloser Titelwechsel in wenigen Tagen. War das Haus länger als drei Jahre abgemeldet, gilt es als Neuanschluss — mit Anschlussrechten, Elektrikerbescheinigung und einem dreistelligen Betrag. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle vier Ausgangslagen.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/ · Stand: 15. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

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## Vier Ausgangslagen — und nur eine davon ist teuer

In Spanien gibt es keinen Grundversorger, der einspringt, wenn Sie nichts tun. Strom fließt nur, wenn zwei Verträge existieren: ein Netzzugangsvertrag (_contrato de acceso_) mit dem Netzbetreiber und ein Liefervertrag (_contrato de suministro_) mit einem Stromanbieter. Den Netzzugangsvertrag schließt in einem normalen Haushalt die _comercializadora_ in Ihrem Namen ab, Sie merken davon nichts. Er läuft ein Jahr und verlängert sich stillschweigend (Art. 27 und 34 RD 88/2026).

Welcher Weg für Sie gilt, entscheidet allein der Zustand des Anschlusses. Wer innerhalb Spaniens umzieht, hat dagegen immer zwei Vorgänge vor sich — einen in der alten und einen in der neuen Wohnung: [Strom und Gas beim Umzug ummelden](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/umzug/).

| Ausgangslage | Korrektes Verfahren | Kosten der Anmeldung | Dauer |
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| Wohnung hat einen laufenden Vertrag (typisch nach dem Hauskauf) | Titelwechsel (_cambio de titularidad_) oder Subrogation | kostenlos — Netzbetreiber dürfen dafür nichts berechnen (Art. 39 RD 88/2026) | 1 bis 20 Werktage je nach Anbieter |
| Anschluss weniger als 3 Jahre abgemeldet | Wiederaufnahme (_reanudación_) | Anschlussgebühr (_derechos de enganche_) 9,04 € netto, ggf. Prüfung | kurz; kein neuer Ausbau nötig |
| Anschluss mehr als 3 Jahre abgemeldet | wird wie ein Neuanschluss behandelt | Extension + Zugang + Enganche + Prüfung, rund 180–230 € brutto, plus CIE | Tage bis Wochen |
| Neubau oder Punkt ohne jede Vorgeschichte | Erstanmeldung (_alta nueva_) mit CIE | sämtliche Anschlussrechte plus CIE (üblich 100–150 €) | Tage bis Wochen, je nach Hausanschluss |

_Die Beträge der Anschlussrechte stammen aus dem Anhang der Orden ITC/3519/2009 und werden von CNMC und Netzbetreibern unverändert zitiert. Stand September 2026 — vor einer Bestellung sollten Sie den aktuellen Betrag bei e-distribución bestätigen lassen._

> **Das teuerste Missverständnis** Viele Käufer melden den Strom „sicherheitshalber“ ab, weil das Haus erst renoviert wird — und melden ihn zwei oder drei Jahre später wieder an. Genau dann greift die **Drei-Jahres-Regel**: Die Anschlussrechte am Zählpunkt verfallen, und die Wiederanmeldung wird als Neuanschluss abgerechnet. Aus einem kostenlosen Titelwechsel wird so ein Vorgang von rund 300 € — vermeidbar, wenn der Vertrag einfach mit minimaler Leistung weiterläuft. Mehr dazu unter [Strom abmelden](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/abmelden/).

## Fall 1: Die Wohnung hat Strom — Sie schreiben nur den Vertrag um

Das ist der häufigste und mit Abstand günstigste Fall. Der Anschluss läuft, der Zähler dreht sich, nur steht der Vertrag noch auf dem Vorbesitzer oder Vormieter. Seit dem RD 88/2026 kennt die Norm dafür drei getrennte Figuren, die im Alltag oft durcheinandergeworfen werden: _traspaso_ (Übertragung durch den bisherigen Vertragsinhaber), _subrogación_ (Eintritt des tatsächlichen Nutzers mit „rechtmäßigem Titel“) und _cambio de titularidad_ (Umschreibung auf den realen Nutzer). Welche Figur Sie brauchen, entscheidet über die Frage, ob Altschulden des Vorgängers bei Ihnen landen können. Die Unterschiede erklärt die Seite [Titelwechsel im Detail](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/ummelden/).

Drei Punkte sind entscheidend und stehen ausdrücklich in Art. 39 RD 88/2026: Der Netzbetreiber **darf für den neuen Vertrag nichts berechnen**. Bei Niederspannungsanschlüssen, die älter als zwanzig Jahre sind und technisch nicht verändert wurden, ist **keine neue Elektrikerbescheinigung und keine Prüfung** nötig. Und die Subrogation mit rechtmäßigem Titel überträgt ausdrücklich **keine Altschulden** des früheren Vertragsinhabers.

## Fall 2: Das Haus war jahrelang abgemeldet — die Drei-Jahres-Regel

Wer ein lange leerstehendes Landhaus oder eine Ruine kauft, trifft auf die wichtigste Kostenweiche des spanischen Anschlussrechts. Sie ergibt sich aus zwei Normen, die die CNMC in ihrer Antwort auf die Anfrage CNS/DE/150/25 vom 10. Juli 2025 zusammengeführt hat: Nach **Art. 28 RD 1048/2013** bleiben die Ausbaurechte (_derechos de extensión_) nach Vertragsauflösung in Niederspannung drei Jahre lang bestehen, in Hochspannung fünf. Nach **Art. 26.7 RD 1183/2020** gilt dieselbe Frist für die Netzzugangs- und Anschlussgenehmigungen (_permisos de acceso y conexión_). Danach muss beides neu beantragt werden.

| Zeit seit der Abmeldung | Was Sie bei der Wiederanmeldung zahlen |
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| weniger als 3 Jahre (Niederspannung) | nur die Anschlussgebühr (_enganche_, 9,04 € netto) und gegebenenfalls die Prüfung. Ausbau- und Zugangsrechte bleiben bestehen. |
| mehr als 3 Jahre (Niederspannung) | voller Neuanschluss: _extensión_ + _acceso_ + _enganche_ + _verificación_, dazu voraussichtlich ein neuer CIE. |

_Quelle: CNMC, Consulta CNS/DE/150/25, Resolución vom 10. Juli 2025._

Für ein Haus mit 4,6 kW — dem spanischen Referenzwert — summieren sich die Anschlussrechte nach einer Abmeldung von mehr als drei Jahren auf rund 180 bis 230 € inklusive Mehrwertsteuer. Iberdrola nennt für diese Leistungsstufe „mehr als 180 € allein an Gebühren“. Kommt eine neue Elektrikerbescheinigung dazu, sind 300 € realistisch. Was ein dauerhaft laufender Vertrag im Vergleich kostet, rechnet die Seite [Kosten eines leerstehenden Hauses](https://strom-in-spanien.de/strompreis-spanien/kosten-leerstehendes-haus/) durch.

## Fall 3: Neubau oder Anschluss ohne Vorgeschichte

Bei einem Neubau, einem geteilten Grundstück oder einem Punkt, an dem noch nie Strom lag, brauchen Sie zwingend das _Certificado de Instalación Eléctrica_ (CIE), im Alltag _boletín eléctrico_ genannt. Es bescheinigt, dass die Installation der Niederspannungsverordnung RD 842/2002 entspricht. Ausstellen darf es nur ein zugelassener Installateur, der es anschließend bei der zuständigen Stelle der autonomen Gemeinschaft registriert — auf den Balearen und den Kanaren ist das also ein regionaler Vorgang, kein nationaler. Üblich sind 70 bis 300 €, am häufigsten 100 bis 150 €; es handelt sich um einen freien Preis, auf den Inseln liegt er erfahrungsgemäß eher am oberen Rand.

Dazu kommen die vier regulierten Anschlussrechte, die der Netzbetreiber erhebt und die über die Stromrechnung abgerechnet werden. Wie sie sich zusammensetzen, welche Fristen der Netzbetreiber hat und was Sie tun, wenn er fehlende Kapazität meldet, steht auf der Seite [Neuanschluss und CIE](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/neuanschluss/).

**_Derechos de extensión_ — Ausbaurechte** — 17,37 €/kW netto. Beteiligung an der Verstärkung des Netzes für die neue Leistung.
**_Derechos de acceso_ — Zugangsrechte** — 19,70 €/kW netto. Gegenleistung für den Zugang zum bestehenden Netz.
**_Derechos de enganche_ — Anschlussgebühr** — 9,04 € netto, fest. Der physische Anschluss der Installation ans Netz.
**_Derechos de verificación_ — Prüfgebühr** — 8,01 € netto, fest. Kontrolle, ob die Installation den Vorschriften entspricht.

> **Woher die Beträge stammen** Die vier Sätze stehen im Anhang der **Orden ITC/3519/2009**. Das RD 88/2026 hat von dieser Verordnung nur die neunte Zusatzbestimmung aufgehoben, der Gebührenanhang gilt also weiter. Die Orden TED/1524/2025, die die regulierten Kosten für 2026 festlegt, enthält keine Anschlussrechte. Stand September 2026 sind damit die genannten Beträge maßgeblich — lassen Sie sich den Betrag vor der Beauftragung trotzdem von e-distribución bestätigen.

## Fall 4: Der Käufer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Für deutschsprachige Käufer kommen drei Reibungspunkte dazu, die mit der Stromnorm wenig zu tun haben und den Vorgang aufhalten können. Erstens das Ausweisdokument: Das RD 88/2026 verlangt in den Art. 27 und 30 die **Identifikation** des Kunden, schreibt aber keine NIE vor. Dass praktisch jede große _comercializadora_ sie trotzdem verlangt, liegt an der Rechnungsstellungsverordnung und an Abrechnungssystemen, die um eine spanische Steuernummer herum gebaut sind. Zweitens das Bankkonto: Ein deutsches SEPA-Konto abzulehnen ist nach europäischem Recht unzulässig. Drittens die Zustelladresse — Post an ein leerstehendes Ferienhaus liest niemand. Alle drei Punkte behandelt die Seite [Anmelden ohne NIE und mit deutschem Konto](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/ohne-nie/).

## Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

Der Umfang hängt vom Fall ab. Diese Liste deckt die Erstanmeldung ab; beim reinen Titelwechsel entfallen CIE und Bewohnbarkeitsnachweis.

- Ausweisdokument des künftigen Vertragsinhabers (DNI, NIE oder — je nach Anbieter — Reisepass).
- Die genaue Adresse der Wohnung, so wie sie im Grundbuch steht.
- Die [CUPS-Nummer](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/cups/), sofern der Punkt bereits eine hat: 20 oder 22 alphanumerische Zeichen, beginnend mit ES, auf jeder Rechnung und am Zähler.
- IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat.
- CIE (_boletín_) — bei Neubau, nach technischen Änderungen und bei Leistungserhöhungen.
- Erstbezugsgenehmigung (_licencia de primera ocupación_) oder Bewohnbarkeitsbescheinigung (_cédula de habitabilidad_), soweit erforderlich.
- Bei Titelwechsel zusätzlich: Kaufurkunde oder Mietvertrag, Daten des bisherigen Inhabers.

Der _Netzbetreiber_ ergibt sich aus der Region und ist nicht wählbar — auf den Balearen und den Kanaren ist es durchgehend e-distribución aus der Endesa-Gruppe. Den _Anbieter_ wählen Sie frei; eine Übersicht gibt die Seite [Netzbetreiber in Spanien](https://strom-in-spanien.de/netzbetreiber/).

## Die Leistung nicht vom Vorbesitzer erben

Bei jeder Anmeldung legen Sie die vereinbarte Leistung fest, die _potencia contratada_. Sie ist in Spanien der eigentliche Fixkostenblock: Der regulierte Leistungsanteil beträgt 2026 **27,704413 €/kW und Jahr**, mit Steuern und Anbietermarge kostet jedes Kilowatt rund **45 € im Jahr** — unabhängig davon, ob jemand im Haus ist. Der Wert des Vorbesitzers ist keine Empfehlung, sondern eine Altlast; bei Ferienhäusern ist er fast immer zu hoch angesetzt.

Entscheiden Sie vor der Anmeldung gründlich, denn eine freiwillige Änderung ist danach nur noch **einmal in zwölf Monaten** möglich (Art. 38 RD 88/2026). Wie Sie die passende Stufe finden, steht unter [Leistung ändern](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/leistung-aendern/) und [potencia contratada verstehen](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/leistung-potencia/).

## Die sechs Fälle im Einzelnen

## Fehler, die richtig Geld kosten

1. **Den Strom beim Kauf abmelden lassen.** Der Verkäufer meint es gut, zerstört aber den Netzzugangsvertrag und startet die Drei-Jahres-Uhr. Richtig ist der Titelwechsel zum Datum der Beurkundung.
2. **Den Titelwechsel monatelang liegen lassen.** Solange der Vertrag auf den Verkäufer läuft, gehen die Lastschriften von dessen Konto ab. Kündigt er das Mandat, drohen Rückläufer und eine Sperre — und Sie können weder Leistung ändern noch reklamieren.
3. **Die Leistung des Vorbesitzers übernehmen.** Zwei überflüssige Kilowatt kosten über die Jahre einen vierstelligen Betrag, ohne je ein sichtbares Symptom zu erzeugen.
4. **Zusatzdienste übersehen.** Wartungsverträge und Reparaturversicherungen, die zusammen mit dem Stromvertrag abgeschlossen wurden, enden nach Art. 32 RD 88/2026 gleichzeitig mit dem Liefervertrag — es sei denn, jemand widerspricht ausdrücklich. Klären Sie das schriftlich.
5. **Spanische Postadresse als Zustelladresse angeben.** Mahnungen liegen dann monatelang in einem leeren Briefkasten. Hinterlegen Sie die deutsche Adresse.

> **Wenn etwas hängenbleibt** Der Anbieter muss auf eine Beschwerde innerhalb von **15 Werktagen** antworten (RD 88/2026). Danach führt der Weg über die Verbraucherbehörde der autonomen Gemeinschaft und über das Schiedsverfahren — der Ablauf steht unter [Reklamation in Spanien](https://strom-in-spanien.de/reklamation/).

## Häufige Fragen zur Stromanmeldung in Spanien

### Wie lange dauert es, Strom in Spanien anzumelden?

Beim Titelwechsel an einem aktiven Anschluss nennen CNMC und Anbieter eine Spanne von 1 bis 20 Werktagen. Bei einer Erstanmeldung mit Anschlussarbeiten ist die Bandbreite größer: Im RD 88/2026 ist keine allgemeine Höchstfrist für die Ausführung einer Erstanmeldung festgelegt, in der Praxis reicht es von Tagen bis zu mehreren Wochen. Verbindliche Aussagen gibt es nur nach Auskunft des Netzbetreibers.

### Was kostet die Anmeldung von Strom in Spanien?

Der Titelwechsel an einem laufenden Anschluss ist kostenlos; der Netzbetreiber darf dafür nichts verlangen (Art. 39 RD 88/2026). Eine Erstanmeldung kostet die vier Anschlussrechte — als Beispiel nennt Iberdrola für 3,45 kW rund 165,68 € inklusive Mehrwertsteuer — zuzüglich der Elektrikerbescheinigung, üblicherweise 100 bis 150 €.

### Brauche ich eine NIE, um Strom anzumelden?

Die Stromnorm verlangt keine NIE, sondern nur die Identifikation des Kunden (Art. 27 und 30 RD 88/2026). In der Praxis fordern die großen Anbieter sie trotzdem, weil ihre Rechnungssysteme auf eine spanische Steuernummer ausgelegt sind. Wer eine Immobilie gekauft hat, besitzt die NIE ohnehin bereits für die Kaufurkunde.

### Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter?

Der Netzbetreiber (_distribuidora_) besitzt Netz und Zähler und behebt Störungen; er richtet sich nach der Region und ist nicht wählbar — auf den Balearen und Kanaren ist es e-distribución. Der Anbieter (_comercializadora_) verkauft Ihnen den Strom und schickt die Rechnung.

### Muss ich den Anbieter des Vorbesitzers übernehmen?

Nein. Der Titelwechsel schreibt zunächst den bestehenden Vertrag auf Sie um; danach können Sie jederzeit wechseln. Sinnvoll ist, beides zu trennen: erst den Titel umschreiben, damit der Anschluss gesichert ist, und anschließend in Ruhe den Anbieter wählen.

### Kann ich Strom anmelden, wenn der Vorbesitzer Schulden hinterlassen hat?

Offene Rechnungen hängen in der Praxis am Zählpunkt, nicht an der Person. Der richtige Weg ist die Subrogation mit rechtmäßigem Titel nach Art. 39 RD 88/2026, die ausdrücklich keine Altschulden des früheren Inhabers überträgt. Sie müssen dabei nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Entstehung nicht Nutzer des Anschlusses waren.

## Quellen

- [BOE – Real Decreto 88/2026, Reglamento general de suministro (konsolidiert)](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-3212)
- [CNMC – Consulta CNS/DE/150/25, Resolución vom 10. Juli 2025 (Drei-Jahres-Regel)](https://www.cnmc.es/sites/default/files/6052271.pdf)
- [CNMC – Cómo modificar las condiciones del contrato (PDF)](https://www.cnmc.es/sites/default/files/editor_contenidos/Energia/Consumidores/5.%20C%C3%B3mo%20modificar%20las%20condiciones%20del%20contrato.pdf)
- [BOE – Orden ITC/3519/2009 (Anhang: derechos de acometida)](https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2009-21173)
- [Iberdrola – Guía para dar de alta la luz en una vivienda](https://www.iberdrola.es/blog/luz/guia-alta-luz-vivienda)
- [OCU – Boletín eléctrico (CIE)](https://www.ocu.org/vivienda-y-energia/gas-luz/consejos/boletin-electrico)
- [e-distribución – Netzgebiet (Balearen und Kanaren)](https://www.edistribucion.com/es/conocenos/instalaciones-distribucion-red/distribucion-electrica.html)
