# Förderung und Steuervorteile für Solaranlagen in Spanien

> Stand 15. September 2026 gibt es weder auf den Balearen noch auf den Kanaren eine offene Ausschreibung für Privatpersonen; die staatlichen Next-Generation-Mittel sind ausgeschöpft. Was es gibt, ist steuerlich: eine Einkommensteuerermäßigung für Eigenverbrauch, verlängerte Abzüge für energetische Sanierung und kommunale Ermäßigungen. Der Haken für die meisten deutschsprachigen Eigentümer: Diese Vorteile setzen spanische Steuerpflicht voraus.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/solar-spanien/foerderungen/ · Stand: 15. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

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## Zuschüsse: Stand 15. September 2026

Förderprogramme sind der Teil dieses Themas, der am schnellsten veraltet. Deshalb hier zuerst der geprüfte Stand mit Datum — und die dringende Bitte, ihn am Tag Ihrer Entscheidung erneut auf der jeweiligen Behördenseite nachzusehen.

| Programm | Zielgruppe | Zeitraum | Stand 15.09.2026 |
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| **FOTOPAR 2026** (EFRE, Balearen) | Natürliche Personen mit Wohnsitz auf den Balearen, Photovoltaik bis 5 kWp | 26. Januar bis 30. April 2026 | **Geschlossen** — nur noch Bescheid- und Nachweisphase |
| **PITEIB** für natürliche Personen (Balearen) | Eigenverbrauch mit und ohne Speicher, erneuerbare Wärme | zuletzt bis 28. Februar 2025 | **Geschlossen** |
| **FOTOPAR 2027** | — | — | **Nicht angekündigt.** Auf der Seite der zuständigen Generaldirektion findet sich am 15.09.2026 kein Hinweis darauf |
| **EFRE „grüner Wandel“ 2026** (Kanaren) | Energieeffizienz, Erneuerbare, Speicher; 5.075.461 € des Gesamtvolumens für Privatpersonen, Förderquote 50 % (60 % für Eigentümergemeinschaften) | 25. Mai bis 22. Juni 2026 | **Geschlossen** |
| **Next-Generation-Programme des Staates** (RD 477/2021, RD 451/2022) | Wohngebäude, Eigenverbrauch und Speicher | — | **Ausgeschöpft, nur noch Nachweisphase** |

_Zuständig sind auf den Balearen die Conselleria d'Empresa, Ocupació i Energia (Direcció General d'Energia i Canvi Climàtic) und auf den Kanaren die Consejería de Transición Ecológica y Energía. FOTOPAR war bisher eine jährlich wiederkehrende Ausschreibung, die jeweils im Januar öffnete — das ist eine Erwartung, keine Ankündigung._

> **Vorsicht bei Werbeanrufen und „letzten Fördertagen“** Wenn Ihnen jemand am Telefon eine laufende Solarförderung anbietet, die „nur noch diese Woche“ gilt: Am 15. September 2026 war auf den Balearen und Kanaren **keine** Ausschreibung für Privatpersonen offen. Seit dem Königlichen Dekret 88/2026 sind unerbetene Werbeanrufe im Energiebereich ohnehin verboten. Prüfen Sie jede Aussage auf der elektronischen Behördenstelle der Region, bevor Sie etwas unterschreiben — mehr dazu unter [Betrugsmaschen im Energiebereich](https://strom-in-spanien.de/reklamation/betrug/).

Neben Zuschüssen existiert mit den Energieeinsparzertifikaten (_certificados de ahorro energético_, CAE) ein zweiter Weg: Verpflichtete Unternehmen kaufen nachgewiesene Einsparungen, der Eigentümer tritt die Einsparung seiner Maßnahme ab und erhält dafür einen Betrag. Für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus werden marktüblich 1.000 bis 2.500 € genannt. Ob sich CAE mit Zuschüssen und Steuerabzügen kombinieren lassen, ist ungeklärt — dieselbe Einsparung darf üblicherweise nicht zweimal vergütet werden. Klären Sie das vorab.

## Was steuerlich tatsächlich gilt

Der eigentliche Anreiz liegt 2026 im Steuerrecht. Das Gesetzesdekret _RD-ley 7/2026_ hat eine neue Ermäßigung für Eigenverbrauchsanlagen geschaffen und die bestehenden Abzüge für energetische Sanierung verlängert.

### Neue Ermäßigung für Eigenverbrauch (nur 2026)

| Merkmal | Regelung |
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| Satz | **10 %** der zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 gezahlten Beträge |
| Erhöhter Satz | **20 %** für Anlagen in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, also in Eigentümergemeinschaften |
| Höchstbemessungsgrundlage | **5.000 €** im Jahr, für beide Sätze |
| Erfasste Kosten | Anlagen zum elektrischen Eigenverbrauch aus erneuerbaren Quellen, **ausdrücklich einschließlich Speichersystemen** |
| Kürzung | Die Bemessungsgrundlage ist um erhaltene oder beantragte Zuschüsse zu kürzen |
| Nachweis | Alle erforderlichen Genehmigungen, insbesondere das Anlagenzertifikat _CIE_ (_certificado de instalación eléctrica_) |
| Ausschluss | Immobilien, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind |
| Frist | Die Anlage muss spätestens im Jahr 2026 fertiggestellt sein |

_Anders als die Abzüge für Sanierungsarbeiten verlangt diese Ermäßigung **nicht**, dass es sich um den Hauptwohnsitz handelt. Ob eine als Ferienunterkunft vermietete Zweitwohnung als „einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet“ gilt, ist nicht geklärt; das sollte vor der Investition steuerlich geprüft werden._

### Abzüge für energetische Sanierung (verlängert)

| Maßnahme | Satz | Technische Anforderung | Höchstbemessung | Welche Wohnungen |
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| Senkung des Heiz- und Kühlbedarfs | 20 % | Minderung der Summe der Bedarfsindikatoren um mindestens 7 % | 5.000 € | Hauptwohnsitz oder vermietete Wohnung — **keine Zweitwohnsitze** |
| Senkung des nicht erneuerbaren Primärenergieverbrauchs | 40 % | Minderung um mindestens 30 % oder Erreichen der Klasse A oder B | 7.500 € | Hauptwohnsitz oder vermietete Wohnung — **keine Zweitwohnsitze** |
| Energetische Sanierung überwiegend zu Wohnzwecken genutzter Gebäude | 60 % | Minderung um mindestens 30 % oder Klasse A oder B für das ganze Gebäude | 5.000 €/Jahr, insgesamt 15.000 € | **Alle Wohnungen des Gebäudes**, außer den einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordneten |

_Fristen nach der Verlängerung durch das RD-ley 7/2026: Arbeiten für die Abzüge mit 20 % und 40 % bis zum 31. Dezember 2026, für den Abzug mit 60 % bis zum 31. Dezember 2027. Ein Restbetrag beim 60-%-Abzug ist auf vier Steuerjahre übertragbar._

- Es werden **zwei Energieausweise** gebraucht: einer vor den Arbeiten, höchstens zwei Jahre alt, und einer nach Abschluss.
- **Barzahlungen begründen keinen Abzug.** Nur Überweisung, Karte, Scheck oder Einzahlung bei einem Kreditinstitut.
- Ausgeschlossen sind Anlagen für fossile Brennstoffe sowie Garagenstellplätze, Abstellräume, Gärten, Schwimmbäder und Sportanlagen.
- Für das Elektroauto gilt bis zum 31. Dezember 2026 ein Abzug von 15 % bei einer Höchstbemessungsgrundlage von 20.000 € beim Fahrzeugkauf und 4.000 € im Jahr für eine Ladestation.

## Der entscheidende Punkt: Nichtresidenten gehen leer aus

Alle genannten Ermäßigungen gehören zur spanischen Einkommensteuer für Ansässige, der _Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas_ (IRPF). Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien hat, unterliegt einer anderen Steuer: dem _Impuesto sobre la Renta de no Residentes_ (IRNR). **Die Abzüge des IRPF sind dort nicht anwendbar.** Ein deutscher Eigentümer, der in Deutschland lebt und in Spanien nur eine Ferienimmobilie besitzt, kann die 10 oder 20 % für seine Solaranlage in aller Regel nicht geltend machen.

**Wann gilt man als steuerlich ansässig?** — Vereinfacht: bei mehr als 183 Tagen Aufenthalt im Kalenderjahr in Spanien oder wenn der wirtschaftliche Lebensmittelpunkt dort liegt. Der Einzelfall kann komplizierter sein, insbesondere bei Rentnern mit geteiltem Jahr — lassen Sie das im Zweifel prüfen.
**Was zahlen Nichtresidenten stattdessen?** — Auf selbstgenutzte Zweitimmobilien fällt eine pauschale Einkommensfiktion an, bei Vermietung wird der Mietertrag besteuert. Beides sind Erklärungen nach dem IRNR — ein den IRPF-Abzügen entsprechender Abzug für Eigenverbrauch ist uns dort nicht bekannt.
**Was heißt das für die Wirtschaftlichkeit?** — Dass Sie 10 oder 20 % Ersparnis aus jeder Angebotsrechnung streichen sollten, wenn Sie nicht in Spanien steuerpflichtig sind. Installateure rechnen sie oft selbstverständlich ein. Wie sich das auf die Amortisation auswirkt, steht unter [Rentabilität im Ferienhaus](https://strom-in-spanien.de/solar-spanien/rentabilitaet-ferienhaus/).

> **Ein Gesetzesdekret ist nicht endgültig** Ein _real decreto-ley_ muss vom Kongress bestätigt werden. Wie schnell das schiefgehen kann, zeigt der unmittelbare Vorgänger: Das _RD-ley 16/2025_ wurde am 27. Januar 2026 aufgehoben, wodurch die darin enthaltene Verlängerung von Steuerabzügen entfiel. Prüfen Sie vor einer Investition, ob das _RD-ley 7/2026_ bestätigt wurde und weiterhin gilt. Für die Steuersätze auf Ihrer laufenden Rechnung gilt der Stand unter [Steuern auf Strom in Spanien](https://strom-in-spanien.de/strompreis-spanien/steuern/).

## Kommunale Ermäßigungen: IBI und ICIO

Zwei kommunale Steuern lassen sich bei einer Solaranlage ermäßigen. Grundlage ist das Gesetz über die kommunalen Finanzen (_TRLRHL_, Königliches Gesetzesdekret 2/2004). Beide Ermäßigungen sind **freiwillig**: Jede Gemeinde entscheidet in ihrer Gebührensatzung (_ordenanza fiscal_) selbst, ob und in welcher Höhe sie sie gewährt.

**_IBI_ – jährliche Grundsteuer** — Artikel 74.5 TRLRHL erlaubt eine Ermäßigung von bis zu **50 %** der Steuerschuld. Die Laufzeit reicht je nach Gemeinde von einem bis zu dreißig Jahren; drei bis fünf Jahre sind verbreitet. Beantragt wird sie nach der Legalisierung, meist mit CIE, Registereintrag und häufig Nachweisen zu Mindestleistung oder Mindestdeckungsgrad.
**_ICIO_ – Steuer auf Bauten und Anlagen** — Artikel 103.2.b TRLRHL erlaubt bis zu **95 %** Ermäßigung. Sie wird einmalig beim Bauvorgang fällig und muss beim Einreichen der Bauanzeige oder Baugenehmigung beantragt werden. Wer sie dann nicht beantragt, verliert sie in der Regel.
**Wichtige Einschränkung** — Keine Ermäßigung gibt es, wenn die Anlage ohnehin vorgeschrieben war, etwa durch die Bauordnung. Und: Keine der beiden Ermäßigungen wird von Amts wegen gewährt — Sie müssen sie beantragen.

Konkrete Prozentsätze und Laufzeiten nennen wir bewusst nicht: Sie unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und ändern sich mit jeder Haushaltssatzung. Maßgeblich ist allein die geltende _ordenanza fiscal_ Ihrer Gemeinde, veröffentlicht im Amtsblatt der Balearen (BOIB) beziehungsweise im Provinzamtsblatt. Fragen Sie im Rathaus oder beim _gestor_ nach, bevor Sie mit einem Betrag rechnen.

### Gibt es 2026 eine Solarförderung auf Mallorca?

Stand 15. September 2026 nicht für Privatpersonen. FOTOPAR 2026 lief vom 26. Januar bis zum 30. April 2026 und ist geschlossen; die PITEIB-Linie für natürliche Personen ebenfalls. Eine Ausschreibung FOTOPAR 2027 ist nicht angekündigt. FOTOPAR öffnete bisher jeweils im Januar — das ist eine Erwartung, keine Zusage.

### Kann ich als Deutscher ohne spanischen Wohnsitz die Steuerermäßigung nutzen?

In aller Regel nein. Die Ermäßigungen gehören zur spanischen Einkommensteuer für Ansässige (IRPF). Nichtansässige unterliegen dem IRNR, in dem es keinen entsprechenden Abzug gibt. Rechnen Sie die 10 oder 20 % aus dem Angebot heraus, wenn Sie nicht in Spanien steuerpflichtig sind.

### Wie hoch ist der Steuerabzug für eine Solaranlage in Spanien?

10 % der 2026 gezahlten Beträge, 20 % bei Anlagen in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Höchstbemessungsgrundlage 5.000 € im Jahr, Speicher eingeschlossen, erhaltene Zuschüsse sind abzuziehen. Voraussetzung ist unter anderem das Anlagenzertifikat CIE.

### Gilt die Ermäßigung auch für eine Zweitwohnung?

Die Ermäßigung für Eigenverbrauch verlangt anders als die Abzüge für Sanierungsarbeiten nicht, dass es der Hauptwohnsitz ist. Ausgeschlossen sind nur Immobilien, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind. Ob eine als Ferienunterkunft vermietete Wohnung darunterfällt, ist offen und sollte steuerlich geklärt werden.

### Bekomme ich eine Ermäßigung bei der Grundsteuer?

Möglicherweise. Das Gesetz erlaubt den Gemeinden bis zu 50 % Ermäßigung beim IBI und bis zu 95 % bei der Bausteuer ICIO, verpflichtet sie aber nicht dazu. Beides muss ausdrücklich beantragt werden, den ICIO-Antrag stellen Sie beim Bauvorgang. Maßgeblich ist die Gebührensatzung Ihrer Gemeinde.

### Was sind CAE und lohnen sie sich?

Energieeinsparzertifikate: Sie treten die nachgewiesene Einsparung Ihrer Maßnahme ab und erhalten dafür Geld. Für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus werden marktüblich 1.000 bis 2.500 € genannt. Ob sie mit Steuerabzügen kombinierbar sind, ist nicht geklärt — eine Einsparung darf üblicherweise nicht doppelt vergütet werden.

## Quellen

- [AEAT – Steuerliche Maßnahmen des Real Decreto-ley 7/2026 (23. März 2026)](https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/todas-noticias/2026/marzo/23/medidas-materia-tributacion.html)
- [AEAT – Übersicht der Abzüge für energetische Sanierungsarbeiten (IRPF-Handbuch)](https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/ayuda/manuales-videos-folletos/manuales-practicos/irpf-2025/c16-deducciones-generales-cuota/deducciones-obras-mejora-eficiencia-energetica-viviendas/cuadro-resumen-deducciones-obras-eficiencia-viviendas.html)
- [CAIB – FOTOPAR 2026, elektronische Behördenstelle (Vorgang 6439804)](https://www.caib.es/seucaib/es/tramites/tramite/6439804)
- [CAIB – Bearbeitungsstand der FOTOPAR-2026-Anträge](https://www.caib.es/sites/energiaicanviclimatic/es/estat_tramitacian_de_los_expedientes_de_autoconsumo__fotopar_2026/)
- [Regierung der Kanaren – FEDER-Ausschreibung über 18,4 Mio. € (22. Mai 2026)](https://www3.gobiernodecanarias.org/noticias/hemeroteca/transicion-impulsa-las-renovables-con-una-convocatoria-de-subvenciones-de-184-millones-de-euros-de-fondos-feder/)
- [BOE – Real Decreto-ley 7/2026 vom 20. März 2026 (BOE-A-2026-6544)](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-6544)
- [Iberley – Aufhebung des Real Decreto-ley 16/2025 (28. Januar 2026)](https://www.iberley.es/noticias/derogado-rd-ley-16-2025-23-diciembre-que-contenia-medidas-sociales-fiscales-laborales-35981)
