# Photovoltaik in Spanien: was _autoconsumo_ wirklich bedeutet

> Privater Solarstrom heißt in Spanien _autoconsumo_, und er funktioniert anders als die deutsche Einspeisevergütung. Die Anlage hängt rechtlich an Ihrem bestehenden Stromvertrag: Sie bleiben Verbraucher, der Überschuss wird monatlich gegen Ihre Energiekosten verrechnet — und was am Monatsende übrig bleibt, verfällt ersatzlos. Wer das verstanden hat, dimensioniert eine Anlage in Spanien völlig anders als zu Hause.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/solar-spanien/ · Stand: 15. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

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## Der rechtliche Rahmen in zwei Sätzen

Grundlage ist das Königliche Dekret _RD 244/2019_ vom 5. April 2019, das die administrativen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen des Eigenverbrauchs festlegt. Es wurde seither mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetzesdekret _RD-ley 7/2026_ vom 20. März 2026. Zweite Säule ist Artikel 9 des Elektrizitätsgesetzes _Ley 24/2013_, der die Beteiligten definiert: den _consumidor_ (Sie) und, je nach Betriebsart, einen _productor_.

Der entscheidende Unterschied zu Deutschland: Es gibt keine über zwanzig Jahre garantierte Einspeisevergütung. Eine spanische Eigenverbrauchsanlage ist kein Kraftwerk mit eigenem Vertrag, sondern ein Anhängsel Ihres Liefervertrags. Der wirtschaftliche Effekt entsteht fast vollständig dadurch, dass Sie Strom **nicht kaufen** müssen — nicht dadurch, dass Sie Strom verkaufen. Alles, was Sie über die [Überschussvergütung](https://strom-in-spanien.de/solar-spanien/ueberschuss-verguetung/) lesen, ist eine Verrechnung auf der Rechnung, keine Auszahlung.

## Die Betriebsarten: _sin excedentes_ und _con excedentes_

Artikel 4 des RD 244/2019 kennt genau zwei Grundformen, und die Entscheidung dafür fällt vor der Montage, nicht danach. Sie bestimmt, wie viel Bürokratie anfällt und ob überhaupt etwas vergütet wird.

**Eigenverbrauch ohne Überschuss (_autoconsumo sin excedentes_)** — Ein Rückspeiseschutz (_sistema antivertido_) verhindert technisch, dass Strom ins Netz gelangt. Es gibt nur den Verbraucher, keinen Erzeuger. Der Vorteil: vollständige Befreiung von Zugangs- und Anschlussgenehmigungen, der schlankste Weg überhaupt. Der Nachteil: Jede Kilowattstunde, die Sie nicht in derselben Sekunde verbrauchen, ist verloren. Für ein Haus, das die meiste Zeit leer steht, ist das die schlechteste aller Varianten.
**Eigenverbrauch mit Überschuss und vereinfachter Verrechnung (_con excedentes acogido a compensación simplificada_)** — Der Regelfall im Haushalt. Der eingespeiste Überschuss wird monatlich gegen den Energiebetrag Ihrer Rechnung verrechnet. Voraussetzung sind unter anderem eine erneuerbare Erzeugung, ein einziger Liefervertrag für Verbrauch und Hilfsdienste sowie ein gesonderter Verrechnungsvertrag (_contrato de compensación_) mit Ihrem Anbieter.
**Eigenverbrauch mit Überschuss ohne Verrechnung (_con excedentes no acogido a compensación_)** — Sie treten als Erzeuger auf und verkaufen den Strom am Markt. Das bedeutet Anmeldung als _productor_, Rechnungsstellung und steuerliche Pflichten. Im Privathaushalt lohnt sich der Aufwand praktisch nie; die Variante ist für größere Anlagen gedacht.

> **Das teuerste Missverständnis** Viele deutschsprachige Eigentümer planen die Anlage nach dem Jahresertrag, wie sie es aus Deutschland kennen. In Spanien zählt aber nur, was **zeitgleich** verbraucht wird, plus ein kleiner Rest aus der Verrechnung. Und diese Verrechnung ist **monatlich gedeckelt**: Ihre Rechnung kann nie unter null fallen, ein Guthaben wird nicht vorgetragen. Eine zu groß geplante Anlage produziert deshalb nicht mehr Ertrag, sondern nur mehr verschenkten Strom.

## Vier Leistungsgrenzen entscheiden über den Aufwand

Ob Ihre Anlage in zwei Wochen läuft oder ein halbes Jahr Genehmigungen braucht, hängt an wenigen Schwellenwerten. Für ein normales Einfamilienhaus auf Mallorca oder Teneriffa liegen praktisch alle Anlagen unterhalb der kritischen Grenzen. Eine eigene, vereinfachte Rechtsfigur für das steckerfertige Kleinmodul kennt Spanien dagegen nicht — [was für Balkonkraftwerke gilt](https://strom-in-spanien.de/solar-spanien/balkonkraftwerk/), steht gesondert.

| Schwelle | Was sie auslöst | Praxis im Wohnhaus |
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| bis 10 kW | Es genügt eine technische Auslegungsdokumentation (_memoria técnica de diseño_, MTD) durch einen zugelassenen Installateur. Kein Ingenieurprojekt. | Deckt die übliche Hausanlage von 3 bis 6 kWp problemlos ab |
| über 10 kW | Es wird ein vollständiges technisches Projekt (_proyecto técnico_) durch einen zeichnungsberechtigten Techniker verlangt. | Betrifft große Fincas, Anlagen mit Pool- und Wärmepumpenbetrieb |
| bis 15 kW mit Überschuss auf erschlossenem Grund | Vollständige Befreiung von Zugangs- und Anschlussgenehmigungen (_permisos de acceso y conexión_); es müssen auch keine Bürgschaften oder Sicherheiten gestellt werden. | Der Normalfall in Wohngebieten, spart Wochen |
| bis 100 kW | Obergrenze für die vereinfachte Überschussverrechnung nach Artikel 14 RD 244/2019. | Im Haushalt nie ein Thema, wohl aber in Wohnanlagen |
| bis 5 MW | Obergrenze für den auf 5 km erweiterten Näherungsbegriff beim gemeinschaftlichen Eigenverbrauch (Photovoltaik und Wind). | Relevant für Energiegemeinschaften, nicht fürs Einzelhaus |

_Die Schwelle für Auslegungsdokumentation statt Projekt kann je nach autonomer Gemeinschaft abweichen; maßgeblich ist die Energiebehörde der Region. Quelle: IDAE, Oficina de Autoconsumo._

## Legalisierung Schritt für Schritt — und wer sie erledigt

Der Begriff _legalización_ bezeichnet den gesamten Papierweg von der Planung bis zu dem Moment, in dem Ihr Anbieter den Überschuss tatsächlich gutschreibt. In der Praxis übernimmt das der Installateur; verantwortlich gegenüber der Verwaltung bleiben aber Sie als Anlageninhaber. Einzelne Stromvertriebe wie [Holaluz](https://strom-in-spanien.de/anbieter/holaluz/) bieten Dachanlage und Stromvertrag aus einer Hand an.

1. **Technische Unterlagen erstellen** Bis 10 kW eine _memoria técnica de diseño_, darüber ein vollständiges Projekt. Beides muss von einem zugelassenen Betrieb beziehungsweise einem zeichnungsberechtigten Techniker stammen.
2. **Zugangs- und Anschlussgenehmigung prüfen** Anlagen ohne Überschuss sind immer befreit, Anlagen mit Überschuss bis 15 kW auf erschlossenem Grundstück ebenfalls. Erst darüber greift das reguläre Verfahren mit dem [Netzbetreiber](https://strom-in-spanien.de/netzbetreiber/).
3. **Kommunale Anzeige oder Baugenehmigung** In den meisten Gemeinden reicht eine _declaración responsable_ oder _comunicación previa_. Genau jetzt ist auch der Moment, die Ermäßigung auf die Bausteuer _ICIO_ zu beantragen — später geht das in der Regel nicht mehr. In Ortskernen, Denkmalbereichen und geschützten Landschaftszonen der Balearen und Kanaren kann eine reguläre Baugenehmigung mit gestalterischen Auflagen nötig sein.
4. **Montage und Anlagenzertifikat** Der zugelassene Betrieb stellt das _certificado de instalación eléctrica_ (CIE) aus und lässt es abstempeln. Ohne dieses Dokument gibt es später weder Eintragung noch Steuerabzug — es ist ausdrückliche Voraussetzung der neuen [Einkommensteuerermäßigung für 2026](https://strom-in-spanien.de/solar-spanien/foerderungen/).
5. **Eintragung im regionalen Register** Die Anlage wird in das _registro administrativo de autoconsumo_ der jeweiligen autonomen Gemeinschaft eingetragen — auf den Balearen bei der Direcció General d'Energia i Canvi Climàtic, auf den Kanaren bei der Consejería de Transición Ecológica y Energía.
6. **Netzbetreiber und Anbieter aktivieren den Vertrag** Die Region leitet die Unterlagen binnen zehn Tagen an den Netzbetreiber weiter, der fünf Tage Zeit hat, Ihren Vertrag anzupassen. Danach schließt der Anbieter den Verrechnungsvertrag ab und vereinbart den Preis für den Überschuss. Prüfen Sie dabei auch, ob Ihre [vereinbarte Leistung](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/leistung-potencia/) noch passt.

> **Zwei Monate Höchstfrist** Das Gesetzesdekret _RD-ley 14/2022_ hat mit Artikel 16 bis des RD 244/2019 eine maximale Aktivierungszeit von **zwei Monaten** eingeführt, mit Abschlag bei Verzug. Typisch sind laut Branchenangaben ein bis drei Wochen ohne Überschuss und drei bis sechs Wochen mit Verrechnung — Nachforderungen der Behörde können das deutlich verlängern. Lassen Sie sich vertraglich zusichern, dass der Installateur Ihnen MTD beziehungsweise Projekt, CIE, den Registerauszug und eine Kopie des aktivierten Verrechnungsvertrags aushändigt.

## Neu seit 22. März 2026: 5 Kilometer statt 2 und ein _gestor del autoconsumo_

Beim gemeinschaftlichen Eigenverbrauch (_autoconsumo colectivo_) teilen sich mehrere Verbraucher eine Anlage, etwa in einer Eigentümergemeinschaft oder zwischen zwei Anschlüssen desselben Eigentümers. Wie weit die Anlage vom Verbrauch entfernt sein darf, regelt der Näherungsbegriff in Artikel 3 RD 244/2019. Er wurde durch das _RD-ley 7/2026_ (BOE-A-2026-6544, veröffentlicht am 21. März 2026, in Kraft seit dem 22. März 2026) von **2 km auf 5 km** erweitert — für Photovoltaik- und Windanlagen bis 5 MW.

Praktisch heißt das: Die Anlage auf dem Dach des Ferienhauses und die Wohnung in der Stadt können nun in vielen Fällen zusammengeschaltet werden, sofern beide innerhalb von fünf Kilometern liegen. Für Zweitwohnsitze ist das die interessanteste Neuerung der letzten Jahre, weil sie das Grundproblem des verfallenden Überschusses entschärft, ohne dass eine [virtuelle Batterie](https://strom-in-spanien.de/solar-spanien/virtuelle-batterie/) mit Anbieterbindung nötig wird.

Ebenfalls neu ist die Figur des **_gestor del autoconsumo_**: eine Person oder Stelle, die von den Beteiligten bevollmächtigt wird, die gemeinschaftliche Anlage zu verwalten und die Behördengänge in ihrem Namen zu erledigen. Das löst genau den Engpass, an dem gemeinschaftliche Projekte an der Küste bisher gescheitert sind: In Wohnanlagen mit vielen ausländischen, nicht ansässigen Eigentümern war es faktisch unmöglich, alle Unterschriften für die Aufteilungsvereinbarung einzusammeln. Die Verteilung selbst erfolgt weiterhin über Aufteilungskoeffizienten, die alle Beteiligten gemeinsam unterzeichnen und dem Netzbetreiber mitteilen.

> **Zwei Einschränkungen, die Sie kennen sollten**  • Ein Gesetzesdekret muss vom Kongress bestätigt werden. Das _RD-ley 16/2025_ wurde am 27. Januar 2026 aufgehoben und verlor damit rückwirkend seine Wirkung. Ob das _RD-ley 7/2026_ bestätigt wurde und in Kraft bleibt, sollten Sie vor einer Investitionsentscheidung prüfen. • Ein Teil der angekündigten Neuerungen — etwa monatlich änderbare Aufteilungskoeffizienten oder der monatliche Wechsel der Betriebsart — hängt an einer Verordnung, die seit Oktober 2025 in der öffentlichen Anhörung ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass all das bereits im Alltag funktioniert. • Sehr viele spanische und deutsche Ratgeber nennen weiterhin 2 km. Seit dem 22. März 2026 ist die Zahl falsch.

## Für wen sich Photovoltaik in Spanien rechnet

Die ehrliche Antwort hängt weniger an der Sonne als an Ihrer Anwesenheit. Die Einstrahlung auf den Balearen und Kanaren ist hervorragend — rund 1.600 bis 1.770 kWh je installiertem Kilowatt-Peak und Jahr. Aber ein Haus, das von November bis April leer steht, verbraucht in dieser Zeit fast nichts, und genau dann verfällt der Überschuss Monat für Monat. Rentabel wird eine Anlage dort, wo im Sommer wirklich Last anfällt: Klimaanlage, Poolpumpe, Warmwasser, Ferienvermietung, Elektroauto. Wer in Spanien dauerhaft lebt, rechnet dagegen ähnlich wie in Deutschland — nur mit deutlich mehr Ertrag pro Modul. Wie hoch die laufenden Fixkosten davon unabhängig bleiben, zeigt unsere Rechnung zu den [Kosten eines leerstehenden Hauses](https://strom-in-spanien.de/strompreis-spanien/kosten-leerstehendes-haus/).

### Bekomme ich in Spanien eine Einspeisevergütung wie in Deutschland?

Nein. Es gibt keine gesetzlich garantierte Vergütung über zwanzig Jahre. Der Regelfall ist die vereinfachte Verrechnung: Der eingespeiste Überschuss mindert den Energiebetrag Ihrer Monatsrechnung, höchstens bis auf null. Ein Verkauf am Markt ist möglich, verlangt aber die Anmeldung als Erzeuger und lohnt sich im Haushalt fast nie.

### Brauche ich für eine Solaranlage in Spanien eine Baugenehmigung?

In den meisten Gemeinden genügt eine Anzeige (_declaración responsable_ oder _comunicación previa_). In Ortskernen, Denkmalumfeldern und geschützten Landschaftszonen der Balearen und Kanaren kann eine reguläre Baugenehmigung mit gestalterischen Auflagen verlangt werden. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und muss im Einzelfall geklärt werden.

### Wie lange dauert es, bis die Anlage abgerechnet wird?

Gesetzlich gilt seit dem RD-ley 14/2022 eine Höchstfrist von zwei Monaten bis zur Aktivierung, mit Abschlag bei Verzug. Realistisch sind ein bis drei Wochen bei einer Anlage ohne Überschuss und drei bis sechs Wochen mit Überschussverrechnung.

### Darf die Anlage mehr Leistung haben als mein Stromanschluss?

Ja, eine Erzeugungsleistung oberhalb der vereinbarten _potencia contratada_ ist zulässig, verlangt aber meist eine gesonderte Betrachtung und wirkt sich auf den Rückspeiseschutz aus. Sprechen Sie das ausdrücklich mit dem Installateur durch, bevor bestellt wird.

### Kann ich die Anlage mit dem Nachbarn oder meiner Stadtwohnung teilen?

Ja, über den gemeinschaftlichen Eigenverbrauch. Seit dem 22. März 2026 gilt dafür ein Radius von 5 km statt bisher 2 km. Alle Beteiligten müssen dem Netzbetreiber eine gemeinsam unterzeichnete Aufteilungsvereinbarung vorlegen; neuerdings kann ein _gestor del autoconsumo_ das stellvertretend erledigen.

### Muss ich als Nichtresident etwas Besonderes beachten?

Zwei Dinge: Die spanischen Steuerermäßigungen für Eigenverbrauch gelten nur für Personen, die in Spanien einkommensteuerpflichtig sind — nicht für Nichtresidenten, die der IRNR unterliegen. Und der Anlageninhaber haftet gegenüber der Verwaltung, auch wenn der Installateur alles einreicht. Lassen Sie sich sämtliche Unterlagen aushändigen.

## Quellen

- [BOE – Real Decreto 244/2019, konsolidierte Fassung (Eigenverbrauch)](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2019-5089)
- [BOE – Real Decreto-ley 7/2026 vom 20. März 2026 (BOE-A-2026-6544)](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-6544)
- [MITECO – Häufige Fragen zum Eigenverbrauch](https://www.miteco.gob.es/en/energia/energia-electrica/electricidad/autoconsumo-electrico/preguntas-frecuentes-autoconsumo.html)
- [IDAE – Oficina de Autoconsumo, 99 häufige Fragen (PDF)](https://www.idae.es/sites/default/files/documentos/idae/tecnologias/energias_renovables/OFICINA-de-AUTOCONSUMO/2023-03-31-99_preguntas_FAQ_v2.pdf)
- [IDAE/MITECO – Revision der Vorschriften zum gemeinschaftlichen Eigenverbrauch (3. Oktober 2025)](https://www.idae.es/noticias/el-miteco-impulsa-el-autoconsumo-colectivo-con-una-revision-de-la-normativa-vigente)
- [Energías Renovables – Ausweitung des Eigenverbrauchs auf 5 Kilometer (23. März 2026)](https://www.energias-renovables.com/autoconsumo/el-gobierno-ampl-a-hasta-los-5-20260323)
