# Betrug und unlautere Praktiken rund um Strom und Gas

> Deutschsprachige Eigentümer in Spanien sind ein bevorzugtes Ziel: Sprachbarriere, wenige Wochen vor Ort, oft eine dritte Person mit Schlüssel. Die drei häufigsten Maschen sind der Haustürverkauf im Namen „der Stromgesellschaft“, der untergeschobene Anbieterwechsel und der falsche Gasprüfer. Das Real Decreto 88/2026 hat die Gegenmittel deutlich verschärft – man muss sie nur kennen.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/reklamation/betrug/ · Stand: 15. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

---
> **Die eine Regel, die fast alles verhindert** **Der Netzbetreiber verkauft niemals Tarife.** Die _distribuidora_ – auf den Inseln e-distribución – betreibt Netz und Zähler und hat mit Preisen nichts zu tun. Wer an der Tür klingelt oder anruft, sich als „die Stromgesellschaft“ oder „die Netzgesellschaft“ vorstellt und über Tarife, Rabatte oder eine „Rechnungsprüfung“ spricht, ist ein Vertriebsmitarbeiter eines anderen Anbieters. Mehr dazu unter [Netzbetreiber in Spanien](https://strom-in-spanien.de/netzbetreiber/).

## Masche 1: Haustürverkauf im Namen der Netzgesellschaft

Der Ablauf ist überall gleich. Jemand steht vor der Tür oder ruft an, gibt sich als Mitarbeiter „der Stromgesellschaft“, „der _distribuidora_“ oder eines bekannten Konzerns aus und bietet an, „die Rechnung zu überprüfen“, „den staatlichen Rabatt einzutragen“ oder „den Tarif zu aktualisieren“. Tatsächlich geht es um Ihre Unterschrift oder Ihr mündliches Einverständnis für einen Anbieterwechsel. Verbraucherverbände ordnen das als aggressive und irreführende Geschäftspraxis ein; je nach Fall sind zugleich Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht betroffen.

- **Nie die Rechnung zeigen.** Darauf stehen CUPS, Vertragsinhaber, vereinbarte Leistung und Teile Ihrer Bankverbindung – alles, was für einen Wechsel ohne Ihr Zutun gebraucht wird.
- **Nie CUPS, NIE-Nummer, Ausweisnummer oder IBAN herausgeben**, weder an der Tür noch am Telefon.
- **Am Telefon nicht einfach „sí“ sagen.** Allgemeine Zustimmungen lassen sich aus Aufzeichnungen herausschneiden.
- **Nichts unterschreiben**, auch keinen „Empfang der Information“ – genau das wird regelmäßig als Vertragsabschluss verwertet.
- **Ausweis verlangen und zurückrufen.** Rufen Sie nie die vom Besucher genannte Nummer an, sondern die auf Ihrer Rechnung.

> **Haustürgeschäft: 30 Tage statt 14** Kommt ein Vertrag durch einen **nicht angeforderten Besuch** in Ihrer Wohnung zustande, beträgt die Widerrufsfrist nach spanischem Verbraucherrecht **30 Kalendertage** statt der üblichen 14. Wurden Sie über das Widerrufsrecht gar nicht informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu **zwölf Monate**. Widerrufen Sie schriftlich und nachweisbar, per E-Mail mit Lesebestätigung und zusätzlich per Einschreiben oder _burofax_.

## Masche 2: der untergeschobene Anbieterwechsel

Beim sogenannten Slamming taucht auf einmal eine Rechnung eines Unternehmens auf, mit dem Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Bei Zweitwohnsitzen fällt das oft erst Monate später auf. Das Real Decreto 88/2026 gibt Ihnen dafür eine ungewöhnlich klare Handhabe.

| Vorschrift | Was sie Ihnen gibt |
| --- | --- |
| Art. 18.5 | Der neue Anbieter muss Ihre ausdrückliche Einwilligung auf einem dauerhaften Datenträger nachweisen und sie **fünf Jahre** aufbewahren. Kann er das nicht, ist der Wechsel nicht zu verteidigen. |
| Art. 18.6 | Anbieter müssen Vorkehrungen treffen, damit Wechsel ohne Einwilligung und Wechsel durch falsch zugeordnete CUPS gar nicht erst aktiviert werden. |
| Art. 18.7 | Für eine nicht bestellte Versorgung darf **keine Zahlung** verlangt werden, ebenso wenig für Leistungen ohne dokumentierten Auftrag. |
| Art. 19.4 | Der neue Anbieter kann die Annullierung des Wechsels beantragen; der Netzbetreiber entscheidet darüber binnen **fünf Werktagen**. |
| Art. 51.3 | Bei falsch zugeordneter CUPS oder einem Wechsel ohne Einwilligung muss die **vorherige Versorgung wiederhergestellt** werden – und die Kosten bis zur Wiederherstellung trägt der **neu eingetretene Anbieter**, nicht Sie. |
| Art. 20 Nr. 5 des Verfahrens für Telefonverträge | Sie haben Anspruch darauf, die **Aufzeichnung** des Vertragsabschlusses binnen **20 Tagen** zu erhalten. |

_Die genannten Artikel stammen aus dem Real Decreto 88/2026 vom 11. Februar 2026, dem neuen Rahmenregelwerk für Versorgung, Vertrieb und Aggregation von Strom._

### Vorgehen in der richtigen Reihenfolge

1. **Sofort widerrufen**, schriftlich und nachweisbar, solange die Frist von 14 oder – bei einem Haustürgeschäft – 30 Tagen läuft. Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht belehrt, berufen Sie sich auf die Verlängerung auf bis zu zwölf Monate.
2. **Den Einwilligungsnachweis anfordern:** Verlangen Sie schriftlich die Aufzeichnung oder das unterschriebene Dokument. Die Aufzeichnung muss binnen 20 Tagen herausgegeben werden.
3. **Formelle Beschwerde beim Kundendienst** des neuen Anbieters – Antwortfrist 15 Werktage.
4. **Den bisherigen Anbieter informieren**, damit die Abmeldung gestoppt oder der alte Vertrag wiederhergestellt wird.
5. **Nicht zahlen, aber schriftlich begründen**, warum Sie nicht zahlen – unter Berufung auf Art. 18.7.
6. **Schlichtung beantragen**, wenn das Unternehmen mauert: [kostenlos und mit rund 80 % Erfolgsquote](https://strom-in-spanien.de/reklamation/schiedsverfahren/), ergänzend die Verbraucherbehörde der Region.
7. **Datenschutzbehörde und CNMC informieren.** Die Datenschutzbehörde AEPD verfolgt die unerlaubte Nutzung Ihrer Daten, die CNMC kann ein Sanktionsverfahren einleiten – Geld zurück gibt es von beiden nicht, aber die Meldungen wirken.

## Masche 3: unerwünschte Werbeanrufe – jetzt verboten

Eine der wichtigsten Neuerungen des Real Decreto 88/2026 ist das **Verbot unerbetener Werbeanrufe** zum Verkauf von Stromdienstleistungen. Wer Sie ohne vorherige Einwilligung anruft, um Ihnen einen Stromvertrag zu verkaufen, handelt damit bereits rechtswidrig – unabhängig davon, was am Telefon gesagt wird.

**Einwilligung: fünf Jahre nachweisbar** — Das Unternehmen muss Ihre ausdrückliche Einwilligung auf einem dauerhaften Datenträger fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.
**Zugriff auf die Aufzeichnung: 20 Tage** — Sie können die Aufnahme des angeblichen Vertragsabschlusses anfordern und müssen sie binnen 20 Tagen erhalten. Das ist im Streitfall das wirksamste Beweismittel.
**Zusammenfassendes Dokument vor Abschluss** — Vor der Vertragsunterzeichnung ist ein gesondertes Dokument mit den wesentlichen Bedingungen in einfacher Sprache vorgeschrieben – unabhängig davon, über welchen Kanal der Vertrag zustande kommt.
**Die wirksamste Vorbeugung: Sperre der Anschlussdaten** — Sie können schriftlich untersagen, dass Ihre Daten aus dem zentralen Anschlussregister (_SIPS_) an andere Anbieter als Ihren eigenen weitergegeben werden. Damit versiegt die Quelle, aus der Callcenter ihre Adresslisten speisen.

## Masche 4: falsche Gasprüfer an der Haustür

Die Pflichtprüfung von Gasinstallationen alle fünf Jahre ist in Spanien die Grundlage einer eigenen Betrugsindustrie. Die dokumentierten Muster: Uniform, gefälschte Ausweise, Drohung mit einer Sperrung des Anschlusses, Forderung nach sofortiger Barzahlung, der Hinweis „ich war eben schon im dritten Stock“ – und mitunter das Entwenden von Wertsachen während des Besuchs.

- Eine echte Prüfung wird **vorher angekündigt**, mit Datum und Uhrzeit, in der Regel schriftlich durch die Gasgesellschaft.
- **Barzahlung vor Ort ist ausdrücklich unzulässig** – die reguläre Prüfung wird über die Gasrechnung abgerechnet.
- Der Prüfer muss ein zugelassener Gasinstallateur sein und für ein in der Region registriertes Unternehmen arbeiten.
- Im Zweifel: Tür schließen und die Kundennummer der eigenen Gasgesellschaft anrufen, um den Termin zu bestätigen.
- Niemand ohne bestätigten Termin kommt herein – das gilt auch für den Hausmeister, die Vermietungsagentur oder den Nachbarn mit Zweitschlüssel.

Die Einzelheiten zu Fristen, Kosten und dem Ablauf einer rechtmäßigen Gasprüfung stehen unter [Gasprüfung in Spanien und die Betrugsmasche dahinter](https://strom-in-spanien.de/gas-spanien/gaspruefung-betrug/).

## Warum ausgerechnet deutschsprachige Eigentümer Ziel sind

Es ist keine Einbildung: Die Kombination aus mehreren Faktoren macht diese Gruppe attraktiv für unseriöse Vertriebe.

- **Sprachbarriere:** Wer der Argumentation nicht vollständig folgt, widerspricht seltener und unterschreibt eher, um das Gespräch zu beenden.
- **Zeitdruck:** Wer im August für zwei Wochen anreist, will alles sofort erledigt haben und prüft weniger.
- **Dritte mit Schlüssel:** Hausmeister, Vermietungsagentur oder Nachbarn lassen Besucher in guter Absicht ein.
- **Post erreicht niemanden:** Mahnungen, Vertragsbestätigungen und Prüfankündigungen liegen monatelang im spanischen Briefkasten.
- **Unklare Zuständigkeiten:** Wer Anbieter und Netzbetreiber nicht auseinanderhält, erkennt die Lüge an der Tür nicht.

> **Die eine Anweisung an den Schlüsselhalter** Geben Sie jeder Person, die einen Schlüssel zu Ihrem Haus hat, eine schriftliche Regel mit: **Niemand betritt das Haus ohne einen vom Eigentümer bestätigten Termin.** Keine Zählerablesung, keine Gasprüfung, keine „Inspektion“. Echte Termine lassen sich immer verschieben; ein Betrüger dagegen besteht auf dem sofortigen Zutritt.

## Wo Sie Anzeige erstatten und Beschwerde führen

| Stelle | Wofür | Was sie bewirkt |
| --- | --- | --- |
| Kundendienst des Unternehmens | Erste formale Beschwerde | Pflichtantwort binnen 15 Werktagen |
| Verbraucherbehörde der Region oder OMIC | Irreführende Praktiken, untergeschobene Verträge | Verwaltungsverfahren, gegebenenfalls Sanktion |
| Schlichtungsstelle (_Junta Arbitral de Consumo_) | Rückabwicklung und Geldforderungen | Kostenlos, bindender Schiedsspruch |
| Datenschutzbehörde AEPD | Unerlaubte Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten | Sanktionsverfahren gegen das Unternehmen |
| CNMC | Systematisches Fehlverhalten im Energiemarkt | Bußgeldverfahren möglich; keine Entscheidung im Einzelfall und keine Rückerstattung |
| Polizei (091 oder 112) | Versuchter Zutritt, Diebstahl, Bedrohung an der Haustür | Strafanzeige |

_Der vollständige Beschwerdeweg mit Fristen und den zuständigen Stellen auf den Balearen und Kanaren steht unter [Reklamation in Spanien](https://strom-in-spanien.de/reklamation/)._

## Häufige Fragen zu Betrug und Abzocke

### Ich habe an der Haustür unterschrieben – kann ich das rückgängig machen?

Ja. Bei einem nicht angeforderten Besuch in Ihrer Wohnung beträgt die Widerrufsfrist 30 Kalendertage. Wurden Sie über das Widerrufsrecht nicht informiert, verlängert sie sich auf bis zu zwölf Monate. Widerrufen Sie schriftlich und nachweisbar.

### Ein fremder Anbieter schickt mir Rechnungen – was tun?

Nicht zahlen, aber schriftlich begründen. Nach Art. 18.7 des Real Decreto 88/2026 darf für eine nicht bestellte Versorgung keine Zahlung verlangt werden. Verlangen Sie den Einwilligungsnachweis und berufen Sie sich auf Art. 51.3: Die vorherige Versorgung ist wiederherzustellen, und zwar auf Kosten des neu eingetretenen Anbieters.

### Sind Werbeanrufe für Stromverträge in Spanien erlaubt?

Unerbetene Werbeanrufe zum Verkauf von Stromdienstleistungen sind durch das Real Decreto 88/2026 verboten. Zusätzlich muss das Unternehmen Ihre Einwilligung fünf Jahre nachweisen können und Ihnen die Aufzeichnung binnen 20 Tagen zugänglich machen.

### Wie erkenne ich einen echten Gasprüfer?

Er kündigt sich vorher an, verlangt niemals Bargeld vor Ort und arbeitet für ein registriertes Unternehmen. Die reguläre Prüfung wird über die Gasrechnung abgerechnet. Im Zweifel Tür schließen und bei der eigenen Gasgesellschaft nachfragen.

### Kommt wirklich niemals jemand von der Netzgesellschaft?

Doch – für Zählertausch, Ablesung oder Netzarbeiten. Aber niemals, um Ihnen einen Tarif zu verkaufen oder Ihre Rechnung zu „prüfen“. Sobald über Preise gesprochen wird, ist es Vertrieb, kein Netzbetreiber.

### Wie verhindere ich Werbeanrufe dauerhaft?

Untersagen Sie schriftlich die Weitergabe Ihrer Daten aus dem zentralen Anschlussregister SIPS an andere Anbieter als Ihren eigenen. Das ist die wirksamste vorbeugende Maßnahme, weil sie die Datenquelle der Callcenter trockenlegt.

## Quellen

- [Art. 18 Real Decreto 88/2026 – Einwilligung, Nachweis und Schutz vor unbestellten Wechseln](https://www.iberley.es/legislacion/articulo-18-real-decreto-88-2026-11-febrero-reglamento-general-suministro-comercializacion-agregacion-energia-electrica)
- [Art. 51 Real Decreto 88/2026 – Wiederherstellung der vorherigen Versorgung](https://www.iberley.es/legislacion/articulo-51-real-decreto-88-2026-11-febrero-reglamento-general-suministro-comercializacion-agregacion-energia-electrica)
- [OCU – Revisiones de gas: atento a los fraudes](https://www.ocu.org/vivienda-y-energia/gas-luz/consejos/fraudes-revisiones-gas)
- [Maldita.es – Llamadas de comercializadoras y cambios no autorizados](https://maldita.es/timo/20250317/llamadas-comercializadora-cambio-reclamar-denunciar/)
- [Consumo Responde – Derecho de desistimiento en contratos fuera de establecimiento](https://www.consumoresponde.es/art%C3%ADculos/derecho_de_desistimiento_en_contratos_distancia_y_contratos_fuera_de_establecimiento)
- [OCU – Reclamaciones públicas sobre cambios de comercializadora sin consentimiento](https://www.ocu.org/reclamar/lista-reclamaciones-publicas/cambio-de-comercializadora-sin/a4d3234e92bb37a837)
