# Bono social eléctrico — Voraussetzungen, Höhe, Antrag

> Der _bono social eléctrico_ ist ein prozentualer Nachlass auf den regulierten Tarif PVPC: 42,5 % für anerkannt schutzbedürftige Haushalte, 57,5 % bei schwerer Schutzbedürftigkeit, und in der dritten Stufe kommt ein absolutes Abschaltverbot hinzu. Eine deutsche Staatsangehörigkeit steht dem nicht entgegen — ein Zweitwohnsitz allerdings schon, und das betrifft die meisten unserer Leser.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/bono-social/ · Stand: 15. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

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## Wer den bono social nicht bekommt — die wichtigste Auskunft zuerst

Wir stellen diesen Abschnitt bewusst an den Anfang, weil er für die große Mehrheit unserer Leser gilt. Der Sozialtarif setzt voraus, dass der Anschluss die **Hauptwohnung** (_vivienda habitual_) des Antragstellers ist. Ein Ferienhaus auf Mallorca, eine Wohnung in Teneriffa, die acht Wochen im Jahr genutzt wird, ein Objekt, das zeitweise vermietet wird — nichts davon erfüllt diese Bedingung.

> **Das teuerste Missverständnis: „Bin ich als Deutscher ausgeschlossen?“** Nein — und diese Verwechslung führt regelmäßig in die falsche Richtung. **Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.** Die amtlichen Unterlagen sehen ausdrücklich „DNI oder NIE“ vor. Ein deutscher Rentner, der dauerhaft in Spanien lebt, gemeldet ist, einen PVPC-Vertrag bis 10 kW in seiner Hauptwohnung hat und die Einkommensgrenze einhält, kann den Sozialtarif genau wie ein Spanier beantragen. Ausgeschlossen ist nicht die Nationalität, sondern der **Zweitwohnsitz**. Wer als Nichtresident sein spanisches Haus wenige Wochen im Jahr nutzt, hat keinen Anspruch — unabhängig von seinem Einkommen.

Für diese Gruppe liegen die echten Sparhebel woanders: bei der [vereinbarten Leistung](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/leistung-potencia/), beim Vertrag und bei den Fixkosten des leeren Hauses. Dort geht es um dieselben Größenordnungen, nur ohne Antrag und ohne Einkommensprüfung.

## Die drei Stufen und ihre Nachlässe

| Stufe | Nachlass auf den PVPC | Besonderheit |
| --- | --- | --- |
| _Consumidor vulnerable_ — schutzbedürftig | **42,5 %** | Grundstufe |
| _Consumidor vulnerable severo_ — schwer schutzbedürftig | **57,5 %** | Halbierte Einkommensschwellen |
| _En riesgo de exclusión social_ — von sozialer Ausgrenzung bedroht | **57,5 %** zuzüglich Übernahme des Restbetrags durch die Sozialdienste | **Der Anschluss darf nicht unterbrochen werden** |

_In der dritten Stufe muss der Haushalt den verbleibenden Betrag praktisch nicht selbst tragen: Der Rest wird von den Sozialdiensten übernommen, und die Versorgung ist gegen Abschaltung geschützt. Das ist der einzige wirklich belastbare Abschaltschutz im spanischen Strommarkt — einen winterlichen Kündigungsschutz nach deutschem Vorbild gibt es nicht._

## Die Voraussetzungen im Einzelnen

Vier Bedingungen müssen **alle** erfüllt sein. Dazu muss **mindestens eine** der persönlichen Voraussetzungen greifen.

**Natürliche Person** — Der Vertrag muss auf eine Privatperson lauten, niemals auf ein Unternehmen oder eine Gesellschaft.
**Tarif PVPC bei einem Referenzversorger** — Der Sozialtarif ist ausschließlich im regulierten Tarif erhältlich, und den bieten nur die acht im CNMC-Verzeichnis geführten _comercializadoras de referencia_ an. Ein Vertrag im freien Markt muss dafür gewechselt werden — siehe [PVPC oder freier Markt](https://strom-in-spanien.de/stromanbieter-spanien/pvpc-oder-freier-markt/).
**Höchstens 10 kW vereinbarte Leistung** — Dieselbe Grenze, die auch für den PVPC gilt. Wer darüber liegt, muss zuerst die Leistung senken — siehe [Leistung ändern](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/leistung-aendern/).
**Hauptwohnung** — Der Anschluss muss die _vivienda habitual_ des Antragstellers sein, nachgewiesen über die Meldebescheinigung (_empadronamiento_).

Hinzu kommen muss mindestens eine dieser persönlichen Voraussetzungen:

- **Einkommen:** Das gemeinsame Jahreseinkommen der im Haushalt lebenden Personen liegt unter dem **1,5-Fachen des IPREM** auf Basis von 14 Zahlungen.
- **Kinderreiche Familie** (_familia numerosa_) — ohne Einkommensgrenze.
- **Rentenbezug** wegen Alters oder dauerhafter Erwerbsminderung in Höhe der Mindestrente.
- **Bezug des Mindesteinkommens** (_Ingreso Mínimo Vital_).

| Haushaltssituation | Faktor | Einkommensgrenze |
| --- | --- | --- |
| Grundfall, schutzbedürftig | 1,5 × IPREM | 12.600 €/Jahr |
| Je weiterem Erwachsenen im Haushalt | +0,3 × IPREM | +2.520 € |
| Je minderjährigem Kind | +0,5 × IPREM | +4.200 € |
| Schwer schutzbedürftig | 50 % der obigen Werte | beispielsweise 6.300 € |

_**Stand September 2026.** Sämtliche Schwellen leiten sich aus dem IPREM ab, der jährlich neu festgesetzt wird. Den für 2026 geltenden Wert konnten wir nicht mit einer Primärquelle bestätigen; behandeln Sie die Beträge daher als Größenordnung und lassen Sie sie beim Referenzversorger bestätigen._

> **Einkünfte aus dem Ausland** Der Einkommensnachweis läuft über eine Abfrage bei der spanischen Steuerverwaltung. Bei Residenten, deren Einkünfte ganz oder teilweise aus Deutschland stammen — etwa eine deutsche Rente —, kann dieser Abgleich komplizierter sein. Eine offizielle Anleitung für diesen Fall ist uns nicht bekannt; fragen Sie beim Referenzversorger konkret nach, welche Nachweise für ausländische Einkünfte akzeptiert werden.

## Der Nachlass gilt nicht für den ganzen Verbrauch

Ein Detail, das in der Werbung regelmäßig untergeht: Der Rabatt greift nur bis zu einer jährlichen Verbrauchsgrenze. Was darüber hinausgeht, wird zum vollen PVPC abgerechnet.

| Haushalt | Begünstigter Verbrauch |
| --- | --- |
| Ohne Kinder, ein oder zwei Personen | **1.587 kWh/Jahr** |
| Mit einem Kind, drei Personen oder Rentnerhaushalt | **2.222 kWh/Jahr** |
| Mit zwei Kindern, vier Personen | **2.698 kWh/Jahr** |
| Kinderreiche Familie, fünf Personen oder mehr | **4.761 kWh/Jahr** |

_Die Grenze von 1.587 kWh für einen Ein-Personen-Haushalt liegt deutlich unter dem spanischen Durchschnitt von rund 3.500 kWh im Jahr. Der tatsächliche Vorteil fällt damit spürbar geringer aus als die genannten 42,5 % vermuten lassen — der Nachlass wirkt eben nur auf den ersten Teil des Verbrauchs._

## So wird der bono social beantragt

1. **Prüfen, ob der Vertrag im PVPC läuft** Steht auf Ihrer Rechnung ein Festpreis oder ein Werberabatt, sind Sie im freien Markt. Dann müssen Sie zuerst zu einem Referenzversorger wechseln — das geht seit 2026 in höchstens zehn Werktagen und kostet nichts.
2. **Formular beim Referenzversorger einreichen** Der Antrag geht **an die Vertriebsgesellschaft, nicht an eine Behörde**. Das überrascht viele. Einreichung per E-Mail oder Post.
3. **Unterlagen zusammenstellen** Kopie von DNI oder NIE des Vertragsinhabers und aller im Haushalt lebenden Personen, gültige Sammelmeldebescheinigung (_certificado de empadronamiento colectivo_), Familienbuch oder Abstammungsnachweise; je nach Fall zusätzlich der Nachweis als kinderreiche Familie, ein Behinderungsgrad ab 33 % oder entsprechende Bescheinigungen.
4. **Antwort abwarten** Der Versorger hat **zehn Werktage** Zeit, das Ergebnis mitzuteilen.
5. **Verlängerung im Blick behalten** Die Bewilligung gilt **zwei Jahre** und verlängert sich automatisch, solange die Voraussetzungen fortbestehen. Kinderreiche Familien behalten sie, solange der entsprechende Ausweis gültig ist.

## Der bono social térmico: der Zuschuss zum Heizen

Neben dem Stromnachlass gibt es eine zweite Leistung, die deutlich weniger bekannt ist — und die man **nicht beantragen muss**.

**Was es ist** — Ein jährlicher Zuschuss für Heizung, Warmwasser und Kochen — unabhängig vom Energieträger. Gas, Heizöl, Butan, Strom und Biomasse sind gleichgestellt.
**Wer ihn bekommt** — **Automatisch** jeder, der am 31. Dezember des Vorjahres den Stromsozialtarif bezogen hat. Es gibt keinen Antrag.
**Wie viel** — Zwischen **50 € und 375 €**, abhängig von der Schutzstufe und der **Klimazone** — kältere Zonen erhalten mehr. Ein schwer schutzbedürftiger Haushalt kann bis zu 60 % mehr erhalten als ein regulär schutzbedürftiger in derselben Zone.
**Wann** — Als einmalige Überweisung, üblicherweise im ersten Quartal. Der genaue Termin hängt von der autonomen Region ab.
**Wer es abwickelt** — Die autonomen Regionen, mit Mitteln des Staates.

Für Bewohner der Balearen und Kanaren fällt der Betrag naturgemäß am unteren Ende der Spanne aus, weil die Klimazonen dort mild sind. Die vollständige Betragstabelle nach Zone und Schutzstufe wird jährlich per Ministerialerlass veröffentlicht; für 2026 lag sie uns nicht vor. Wie sich Heizen in Spanien überhaupt rechnet, behandelt [Heizen in Spanien](https://strom-in-spanien.de/gas-spanien/heizen-in-spanien/).

## Was Sie stattdessen tun können

Für Eigentümer eines Zweitwohnsitzes, die den Sozialtarif nicht bekommen können, bleiben drei Hebel — und der erste wiegt schwerer als der Nachlass, über den hier die Rede war.

1. **Die vereinbarte Leistung senken.** Eine Stufe weniger spart im regulierten Anteil rund 41,60 € im Jahr, dauerhaft und ohne Antrag. Die Umstellung kostet einmalig 9,04 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. **Den Vertrag prüfen.** Abgelaufene Rabatte, nicht bestellte Zusatzdienste und aufgeblähte Leistungspreise sind bei selten genutzten Häusern besonders häufig, weil niemand die Rechnung liest. Siehe [Rechnung prüfen](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/).
3. **Die Grundlast beseitigen.** Was zwölf Monate durchläuft, kostet zwölf Monate. Der Lastgang zeigt es — siehe [Verbrauchsdaten abrufen](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/zaehler-und-verbrauchsdaten/).

### Können Ausländer den bono social in Spanien beantragen?

Ja. Eine spanische Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich; die Unterlagen sehen ausdrücklich DNI oder NIE vor. Entscheidend sind Wohnsitz und Einkommen: Der Anschluss muss die Hauptwohnung sein und der Antragsteller muss dort gemeldet sein.

### Bekomme ich den bono social für mein Ferienhaus?

Nein. Der Sozialtarif gilt ausschließlich für die Hauptwohnung. Eine Zweitwohnung ist ausgeschlossen, unabhängig vom Einkommen und unabhängig davon, wie viele Wochen im Jahr Sie dort verbringen.

### Wie viel spart der bono social wirklich?

Weniger, als die Prozentsätze vermuten lassen. Der Nachlass gilt nur bis zu einer Verbrauchsgrenze — bei einem Ein- oder Zwei-Personen-Haushalt 1.587 kWh im Jahr, also deutlich unter dem Durchschnittsverbrauch von rund 3.500 kWh. Alles darüber wird zum vollen Tarif abgerechnet.

### Muss ich für den bono social meinen Anbieter wechseln?

In aller Regel ja. Der Sozialtarif ist nur im regulierten Tarif PVPC erhältlich, und den bieten ausschließlich die acht Referenzversorger an. Der Wechsel ist kostenlos und dauert höchstens zehn Werktage.

### Wird mir der Strom abgestellt, wenn ich den bono social habe?

In der dritten Stufe — bei Bedrohung durch soziale Ausgrenzung — darf der Anschluss nicht unterbrochen werden; den Restbetrag übernehmen die Sozialdienste. In den beiden anderen Stufen gilt der besondere Schutz für natürliche Personen in ihrer Hauptwohnung nach dem Real Decreto 897/2017.

### Muss ich den bono social térmico beantragen?

Nein. Er wird automatisch an alle ausgezahlt, die am 31. Dezember des Vorjahres den Stromsozialtarif bezogen haben. Die Höhe liegt zwischen 50 € und 375 €, abhängig von Klimazone und Schutzstufe.

## Quellen

- [CNMC – Bono social eléctrico](https://www.cnmc.es/facil-para-ti/que-hace-la-cnmc-para-consumidores/bono-social-electrico)
- [MITECO – Energiearmut und Sozialtarif](https://www.miteco.gob.es/es/energia/pobreza-energetica/pe-001.html)
- [Consumo Responde – Der Sozialtarif Strom](https://www.consumoresponde.es/art%C3%ADculos/el_bono_social_electrico)
- [CNMC – Verzeichnis der Referenzversorger (COR)](https://sede.cnmc.gob.es/listado/censo/16)
- [BOE – Real Decreto 88/2026, Art. 46 (Abschaltung, Verweis auf RD 897/2017)](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-3212)
