# Entschädigung nach Stromausfall: zwei getrennte Wege

> Nach einem längeren oder wiederholten Stromausfall in Spanien gibt es zwei völlig verschiedene Ansprüche, die häufig verwechselt werden. Der eine ist ein **automatischer Nachlass** auf die Rechnung, den der Netzbetreiber von sich aus gewähren muss. Der andere ist **Schadenersatz für kaputte Geräte**, den Sie selbst einfordern müssen – mit einem einzigen entscheidenden Dokument.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/stromausfall/schaden-reklamieren/ · Stand: 15. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

---
> **Zwei Ansprüche, zwei Wege – bitte nicht vermischen** **1. Nachlass wegen mangelnder Versorgungsqualität** (Art. 105 des Real Decreto 1955/2000): automatisch, ohne Antrag, im ersten Quartal des Folgejahres, gedeckelt auf 10 % der Jahresrechnung. **2. Schadenersatz für beschädigte Geräte:** nicht automatisch, gerichtet an den **Netzbetreiber**, gestützt auf ein technisches Gutachten. Der Nachlass zu Punkt 1 deckt Punkt 2 ausdrücklich nicht ab.

## Weg 1: der automatische Nachlass auf die Rechnung

Spanien misst die Versorgungsqualität pro Anschluss. Überschreiten die ungeplanten Unterbrechungen von mehr als drei Minuten Dauer in einem Kalenderjahr bestimmte Grenzwerte, entsteht ein Anspruch auf einen Rechnungsnachlass. Der Netzbetreiber muss ihn **von Amts wegen** anwenden, ohne dass Sie etwas beantragen. Welche Grenzwerte gelten, hängt davon ab, wie dicht Ihr Gebiet besiedelt ist.

| Zone | Anschlüsse im Gebiet | Maximale Stunden ohne Strom pro Jahr | Maximale Zahl der Unterbrechungen pro Jahr |
| --- | --- | --- | --- |
| Städtisch (_urbana_) | mehr als 20.000 – alle Provinzhauptstädte | 5 Stunden | 10 |
| Halbstädtisch (_semiurbana_) | 2.000 bis 20.000 | 9 Stunden | 13 |
| Ländlich verdichtet (_rural concentrada_) | 200 bis 2.000 | 14 Stunden | 16 |
| Ländlich verstreut (_rural dispersa_) | weniger als 200 | 19 Stunden | 22 |

_Gezählt werden nur ungeplante Unterbrechungen von mehr als drei Minuten. Angekündigte Wartungsabschaltungen zählen nicht mit. Die Werte sind die von den spanischen Verbraucherverbänden für Niederspannungsanschlüsse angewandten; der konsolidierte Wortlaut von Art. 104 des RD 1955/2000 unterscheidet zusätzlich nach Spannungsebene._

**Wann wird gutgeschrieben?** — In der ersten Abrechnung des ersten Quartals des Jahres, das auf das Jahr mit der Qualitätsunterschreitung folgt. Ein Ausfallrekord aus 2026 erscheint also Anfang 2027 auf der Rechnung.
**Wie hoch ist der Nachlass?** — Für überschrittene Stunden: die durchschnittliche abgerechnete Leistung multipliziert mit den Überstunden, bewertet mit dem **Fünffachen** des Arbeitspreises Ihres Tarifs. Für überschrittene Unterbrechungszahlen: dieselbe Formel, geteilt durch acht. Angewandt wird das für Sie günstigere Ergebnis.
**Gibt es eine Obergrenze?** — Ja. Der Nachlass darf 10 % des in dem Jahr abgerechneten Gesamtbetrags nicht übersteigen.
**Und bei schlechtem Kundenservice?** — Verstößt der Netzbetreiber gegen die Vorgaben zur Servicequalität (Art. 103), schuldet er **30,05 €** oder **10 % der ersten vollständigen Rechnung** – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

### Wenn der Nachlass nicht kommt

Automatisch heißt nicht zuverlässig. Prüfen Sie Ihre erste Rechnung des Jahres auf eine Position mit dem Wort _descuento_ oder _calidad de servicio_. Fehlt sie, obwohl Sie die Grenzwerte überschritten sehen, verlangen Sie schriftlich vom Netzbetreiber:

- das vollständige Unterbrechungsregister Ihres Anschlusses mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Ursache (_registro de interrupciones_)
- Ihre individuellen Kontinuitätskennzahlen des Jahres
- die Zone, die Ihrer Adresse zugeordnet ist (städtisch, halbstädtisch, ländlich verdichtet oder ländlich verstreut) und die daraus folgenden Grenzwerte
- die aufgeschlüsselte Berechnung der Entschädigung

Antwortet der Netzbetreiber nicht oder nicht überzeugend, geht es den regulären Beschwerdeweg weiter: [so reklamieren Sie in Spanien](https://strom-in-spanien.de/reklamation/). Der Nachlass ist eine technische Frage der Versorgungsqualität und gehört deshalb zur Energiebehörde der Region, nicht zur Verbraucherbehörde. Adressat ist in jedem Fall der [Netzbetreiber](https://strom-in-spanien.de/netzbetreiber/), nicht der Anbieter, von dem die Rechnung kommt – seine Störungsnummer finden Sie in der Übersicht der [Notfallnummern](https://strom-in-spanien.de/stromausfall/notfallnummern/).

## Weg 2: Schadenersatz für beschädigte Geräte

Eine Überspannung nach einem Gewitter oder beim Wiederzuschalten des Netzes zerstört typischerweise Router, Fernseher, Induktionsfeld, Waschmaschinenelektronik, Wärmepumpe oder Poolsteuerung. Dafür gibt es keinen Automatismus. Adressat ist die **_distribuidora_** – der Netzbetreiber, nicht Ihr Stromanbieter. Er haftet für die Qualität der am Übergabepunkt gelieferten Spannung, rechtlich als außervertragliche Haftung.

Parallel dazu sollten Sie **immer** Ihre spanische Hausratversicherung einschalten. Die meisten spanischen Policen decken _daños eléctricos_ an Haushaltsgeräten ab, und dieser Weg ist in der Praxis der schnellste und erfolgreichste. Die Meldung an die Versicherung sollte innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis des Schadens erfolgen.

> **Das eine Dokument, an dem alles hängt** Entscheidend ist ein **Gutachten eines offiziellen technischen Dienstes** (_informe del servicio técnico oficial_), das bescheinigt, dass der Defekt auf Über- oder Unterspannung zurückgeht und nicht auf Verschleiß. Ohne dieses Papier wird die Forderung nahezu immer abgelehnt, weil der Kausalzusammenhang fehlt. Lassen Sie das Gerät also nicht einfach entsorgen, sondern zuerst begutachten.

### Checkliste der Unterlagen

- Kaufbeleg des beschädigten Geräts oder ersatzweise der Kontoauszug
- Gutachten eines offiziellen technischen Dienstes über die Ursache – das ausschlaggebende Dokument
- Reparaturkostenvoranschlag oder Bescheinigung, dass eine Reparatur nicht möglich ist
- Fotos des Geräts und, falls Lebensmittel verdorben sind, der Kühlschrank- und Gefrierschrankinhalte
- Kassenbons der verdorbenen Lebensmittel
- Datum und genaue Uhrzeit des Vorfalls
- CUPS-Nummer und eine Kopie der Stromrechnung
- Erklärungen betroffener Nachbarn – sie stützen den Kausalzusammenhang erheblich
- Kopie der Störungsmeldung mit der **Vorgangsnummer**, die Sie beim Anruf erhalten haben

Die Vorgangsnummer ist der Grund, warum Sie bei jedem Stromausfall anrufen sollten, selbst wenn die Störung auf der Karte schon steht: Sie ist der amtliche Beleg dafür, dass zu diesem Zeitpunkt an Ihrer Adresse eine Netzstörung vorlag. Wie Sie beim Anruf vorgehen, steht unter [Stromausfall in Spanien](https://strom-in-spanien.de/stromausfall/).

## Fristen und Reihenfolge

| Schritt | Frist | Anmerkung |
| --- | --- | --- |
| Meldung an die Hausratversicherung | 7 Tage ab Kenntnis des Schadens | Allgemeine Frist des spanischen Versicherungsvertrags. In der Praxis der schnellste Weg. |
| Schriftliche Forderung an den Netzbetreiber | so früh wie möglich | Beweise ab der ersten Minute sichern; Geräte nicht entsorgen. |
| Antwort des Kundendienstes | 15 Werktage | Vorgabe des Real Decreto 88/2026 für Beschwerden bei Anbietern, Aggregatoren und Netzbetreibern. |
| Kundenbeauftragter (_defensor del cliente_) | 2 Monate | Die Entscheidung bindet das Unternehmen, nicht Sie. |
| Regionale Energiebehörde oder Schlichtung | je nach Region 3 bis 6 Monate | Details unter [Reklamation in Spanien](https://strom-in-spanien.de/reklamation/); die [Schlichtung](https://strom-in-spanien.de/reklamation/schiedsverfahren/) ist kostenlos und bindend. |
| Zivilrechtliche Klage | nicht eindeutig belegt | Für außervertragliche Haftung nennt das spanische Zivilgesetzbuch ein Jahr; je nach rechtlicher Einordnung gelten andere Fristen. Vor einer Klage anwaltlich prüfen lassen. |

_Die Verjährungsfrist der zivilrechtlichen Klage ist in den ausgewerteten Quellen nicht eindeutig belegt – hier bitte individuell anwaltlich beraten lassen, statt sich auf eine einzelne Zahl zu verlassen._

> **Das teuerste Missverständnis** Viele Betroffene reklamieren beim Stromanbieter, weil von dort die Rechnung kommt. Der Anbieter ist für Spannungsqualität aber nicht zuständig und lehnt ab – oft erst nach Wochen. In dieser Zeit verstreichen die Versicherungsfrist und die Chance auf ein belastbares technisches Gutachten. Richten Sie die Forderung von Anfang an an den Netzbetreiber und parallel an die Hausratversicherung.

## Häufige Fragen zu Entschädigung und Schadenersatz

### Ab wie vielen Stunden ohne Strom bekomme ich Geld zurück?

Das hängt von der Zone ab: 5 Stunden und 10 Unterbrechungen pro Jahr im städtischen Gebiet, 9 Stunden und 13 Unterbrechungen halbstädtisch, 14 Stunden und 16 Unterbrechungen ländlich verdichtet, 19 Stunden und 22 Unterbrechungen ländlich verstreut. Gezählt wird das ganze Kalenderjahr, nicht der einzelne Ausfall.

### Muss ich den Nachlass beantragen?

Nein, der Netzbetreiber muss ihn von sich aus in der ersten Abrechnung des ersten Quartals des Folgejahres gewähren. Kommt er nicht, fordern Sie schriftlich das Unterbrechungsregister, Ihre Zone und die Berechnung an.

### Wie viel Geld ist das realistisch?

Der Nachlass ist auf 10 % der Jahresrechnung gedeckelt. Bei einer typischen Jahresrechnung von gut 800 € sind das höchstens rund 80 €. Der wirtschaftlich größere Posten ist in der Regel der Geräteschaden, und der läuft über einen ganz anderen Weg.

### An wen richte ich den Schadenersatz für einen kaputten Fernseher?

An den Netzbetreiber, nicht an Ihren Stromanbieter – und parallel an Ihre Hausratversicherung. Ohne ein technisches Gutachten, das Überspannung als Ursache bescheinigt, wird die Forderung in aller Regel abgelehnt.

### Deckt der automatische Nachlass meinen Geräteschaden mit ab?

Nein. Der Nachlass nach Art. 105 kompensiert ausschließlich die mangelhafte Dienstleistung. Materielle Schäden an Geräten, verdorbene Lebensmittel oder Verdienstausfall müssen getrennt und mit eigenen Nachweisen geltend gemacht werden.

### Was, wenn der Netzbetreiber alles ablehnt?

Dann geht es weiter zur regionalen Energiebehörde und zur Verbraucherschlichtung. Die Schlichtung ist kostenlos, der Schiedsspruch bindend – und Verbraucher gewinnen dort wesentlich häufiger als in erster Instanz.

## Quellen

- [BOE – Real Decreto 1955/2000 (Versorgungsqualität, Art. 103–105)](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2000-24019)
- [MITECO – Calidad de servicio](https://www.miteco.gob.es/es/energia/energia-electrica/electricidad/calidad-servicio.html)
- [OCU – Compensación por corte eléctrico](https://www.ocu.org/vivienda-y-energia/gas-luz/consejos/compensacion-corte-electrico)
- [OCU – Modelo de reclamación por apagón](https://www.ocu.org/vivienda-y-energia/gas-luz/modelos/reclamacion-apagon)
- [Unión de Consumidores de Aragón – Derechos de las personas consumidoras ante un apagón](https://www.ucaragon.com/seccion-noticias/apagon-electrico-derechos-de-las-personas-consumidoras/)
- [Consumo Responde (Junta de Andalucía) – Reclamaciones sobre el suministro eléctrico](https://www.consumoresponde.es/artículos/reclamaciones_relacionadas_con_el_suministro_electrico)
