# Umzug in Spanien: Strom und Gas richtig ummelden

> In Spanien zieht ein Stromvertrag nicht mit um. Er hängt am Anschlusspunkt, nicht an der Person: Jede Wohnung hat ihren eigenen _CUPS_, und der ist unveränderlich. Beim Umzug gibt es deshalb immer zwei Vorgänge – einen in der alten Wohnung und einen in der neuen. Wer das durcheinanderbringt, zahlt entweder doppelt oder steht ohne Strom da.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/umzug/ · Stand: 16. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

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## Umzug oder Titelwechsel? Der Unterschied entscheidet alles

Zwei Vorgänge werden regelmäßig verwechselt, obwohl sie nichts miteinander zu tun haben. Beim **Titelwechsel** (_cambio de titular_) bleibt die Wohnung dieselbe und der Vertragspartner wechselt – etwa nach einem Hauskauf oder wenn der Vertrag noch auf den verstorbenen Voreigentümer läuft. Beim **Umzug** wechselt die Wohnung. Dann gibt es zwei verschiedene Anschlusspunkte und damit zwangsläufig zwei Vorgänge.

|  | Titelwechsel in derselben Wohnung | Umzug in eine andere Wohnung |
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| Anschlusspunkt (_CUPS_) | bleibt derselbe | zwei verschiedene – der CUPS zieht nie mit |
| Was passiert | Der bestehende Vertrag wird auf den neuen Titular überschrieben | Abmeldung oder Überschreibung alt, Anmeldung oder Übernahme neu |
| Kosten | Kostenlos (Art. 39 RD 88/2026) | Abmeldung kostenlos; in der neuen Wohnung hängt es davon ab, ob dort Strom fließt |
| Technische Prüfung | Bei Niederspannungsanlagen über 20 Jahre ohne technische Änderung kein neues Zertifikat nötig | Bei einer Neuanmeldung nach längerem Leerstand kann ein _CIE_ verlangt werden |
| Passende Seite | [Vertrag umschreiben](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/ummelden/) | diese Seite |

_Wenn Sie gerade eine Immobilie gekauft haben, ist der richtige Weg fast immer der Titelwechsel, nicht die Neuanmeldung: [Strom anmelden nach dem Hauskauf](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/nach-hauskauf/)._

## In der Wohnung, die Sie verlassen

Die erste Frage lautet: Kommt jemand nach Ihnen? Wenn ja – ein Käufer, ein neuer Mieter, der Vermieter selbst – ist die **Überschreibung** der richtige Weg und nicht die Abmeldung. Sie ist kostenlos, und der Anschluss bleibt aktiv. Eine Abmeldung dagegen löst den Netzzugangsvertrag auf, und dann läuft eine Frist: Die Anschlussrechte verfallen **drei Jahre** nach der Abmeldung. Wird danach wieder angemeldet, ist es keine Reaktivierung mehr, sondern eine vollständige Neuanmeldung mit allen Gebühren.

> **Das teuerste Missverständnis beim Umzug** „Ich melde einfach ab, dann kann ich später jederzeit wieder anmelden.“ Das stimmt nicht. Eine „vorübergehende Abmeldung“ gibt es im spanischen Recht nicht – es gibt nur Abmeldung oder Weiterlaufen. Nach drei Jahren sind die Anschlussrechte (_derechos de extensión_) erloschen und die Neuanmeldung kostet nach den vorliegenden Angaben rund 180 bis 230 € an Gebühren, gegebenenfalls zuzüglich eines neuen Elektrozertifikats (_CIE_). Wenn Sie die Wohnung behalten, aber selten nutzen, ist die Absenkung der Leistung der bessere Weg: [Leistung ändern](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/leistung-aendern/).

1. **Entscheiden: Überschreibung oder Abmeldung.** Kommt ein Nachmieter oder Käufer, dann überschreiben. Steht die Wohnung dauerhaft leer und soll es bleiben, dann abmelden.
2. **Abmeldung rechtzeitig ankündigen.** Für die Abmeldung gilt nach Art. 40 RD 88/2026 eine Vorankündigung von mindestens **fünf Werktagen** gegenüber dem Netzbetreiber. Rechnen Sie in der Praxis mehr Zeit ein.
3. **Schlussablesung verlangen.** Bestehen Sie auf einer echten Ablesung (_lectura de cierre_) und fotografieren Sie den Zählerstand mit Datum. Das ist Ihr Beweis gegen eine geschätzte Schlussrechnung.
4. **Zusatzdienste mitkündigen.** Wartungs- und Versicherungspakete enden nach Art. 32 RD 88/2026 grundsätzlich zusammen mit dem Liefervertrag – lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
5. **Lastschrift nicht sofort stoppen.** Lassen Sie das Bankmandat aktiv, bis die Schlussrechnung beglichen ist. Sonst entsteht ein Zahlungsverzug, den Sie aus Deutschland mühsam wieder aufräumen.
6. **Kaution zurückfordern.** Die Netzbetreiber waren nach dem RD 88/2026 verpflichtet, die früher hinterlegten Kautionen (_fianzas_) innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten – also bis etwa Juni 2026 – vollständig zurückzuzahlen. Prüfen Sie, ob das bei Ihnen geschehen ist, und fragen Sie sonst ausdrücklich nach.

## In der neuen Wohnung

Der entscheidende Punkt: Fließt dort bereits Strom? Wenn der Anschluss aktiv ist, ist der günstige Weg der Titelwechsel – er ist kostenlos und braucht bei Niederspannungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind und technisch nicht verändert wurden, kein neues Elektrozertifikat. Eine Neuanmeldung würde dagegen Anschlussgebühren auslösen.

Bevor Sie unterschreiben, klären Sie drei Dinge. Erstens den _CUPS_ der neuen Wohnung: Er steht auf jeder Rechnung des Vormieters oder Voreigentümers und ist der einzige eindeutige Identifikator des Anschlusses. Zweitens die vereinbarte Leistung: Sie stammt vom Vorgänger und passt selten zu Ihrem Bedarf. Drittens offene Schulden.

> **Schulden hängen am Anschluss, nicht an der Person** Das ist die klassische Falle in Spanien. Hat der Vorgänger Rechnungen offen, kann der Anbieter den Titelwechsel blockieren oder die Schuld beim neuen Titular geltend machen. Der saubere Weg ist die _subrogación_ mit _justo título_ nach Art. 39 RD 88/2026: Sie überträgt Rechte und Pflichten, ohne dass die früheren Schulden übergehen – in der Praxis müssen Sie allerdings belegen, dass Sie zum Zeitpunkt der Entstehung nicht Nutzer des Anschlusses waren. Rufen Sie deshalb vor der Unterschrift beim Anbieter an und lassen Sie sich bestätigen, dass der Anschluss schuldenfrei ist.

- _CUPS_ der neuen Wohnung besorgen – [wo er steht und wie er aufgebaut ist](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/cups/).
- Bestätigung einholen, dass keine offenen Rechnungen am Anschluss hängen.
- Vereinbarte Leistung prüfen und gegebenenfalls anpassen – erlaubt ist eine Änderung einmal in zwölf Monaten.
- Ausweis oder _NIE_, Adresse, IBAN und den Mietvertrag oder die Kaufurkunde bereithalten.
- Den Anbieter bewusst wählen, statt den des Vorgängers aus Trägheit zu übernehmen.
- Wenn dort noch nie Strom floss: Das ist eine Neuanmeldung – [Neuanschluss beantragen](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/neuanschluss/).

## Zeitplan: was wann zu tun ist

**4 bis 6 Wochen vorher** — Klären, ob in der neuen Wohnung Strom fließt, und den _CUPS_ besorgen. Beim Vermieter oder Verkäufer die letzte Rechnung anfordern – sie enthält CUPS, Leistung, Anbieter und Tarif.
**2 bis 3 Wochen vorher** — In der alten Wohnung entscheiden: Überschreibung oder Abmeldung. Beim Gas denselben Schritt gehen.
**1 bis 2 Wochen vorher** — Titelwechsel oder Anmeldung für die neue Wohnung beantragen. Die CNMC beschreibt den Titelwechsel als einfachen und kostenlosen Vorgang; kalkulieren Sie dennoch Bearbeitungszeit ein.
**5 Werktage vorher** — Falls abgemeldet wird: gesetzliche Mindestvorankündigung nach Art. 40 RD 88/2026.
**Am Umzugstag** — Zählerstände in beiden Wohnungen fotografieren, mit Datum.
**1 bis 2 Monate danach** — Schlussrechnung der alten Wohnung prüfen und erst dann das Bankmandat löschen. Erste Rechnung der neuen Wohnung auf Leistung, Tarif und Zusatzdienste kontrollieren.

## Gas, Wasser und der Sonderfall Deutschland–Spanien

Beim Erdgas gilt dieselbe Logik: eigener Anschlusspunkt, eigener CUPS, Abmeldung oder Überschreibung alt und Anmeldung neu. Beachten Sie, dass die Gasnetzabdeckung sehr ungleich ist – auf den Kanaren gibt es kein Erdgasnetz für Haushalte, auf Mallorca nur in bestimmten Gemeinden. Wer dorthin zieht, heizt und kocht in aller Regel mit Strom oder Flaschengas: [Gas in Spanien](https://strom-in-spanien.de/gas-spanien/). Für Wasser gilt das Strom- und Gasrecht ausdrücklich nicht; die Versorgung ist kommunal geregelt, mit eigenem Verfahren und teilweise eigenen Gebühren je Gemeinde.

Wer zwischen Deutschland und Spanien umzieht, sollte zwei Dinge früh angehen. Erstens die Identifikation: Für einen spanischen Liefervertrag brauchen Sie eine Steuernummer – für Ausländer die _NIE_. Ohne sie ist der Abschluss schwierig, aber nicht immer unmöglich: [Strom anmelden ohne NIE](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/ohne-nie/). Zweitens die Zahlung: Spanische Anbieter rechnen per Lastschrift ab. Ein deutsches IBAN darf nicht abgelehnt werden, wird in der Praxis aber gelegentlich zurückgewiesen – [Rechnung aus Deutschland bezahlen](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/bezahlen-aus-deutschland/).

> **Umgekehrter Fall: Sie ziehen aus Spanien weg** Wenn Sie die spanische Immobilie behalten und nur nicht mehr dauerhaft dort leben, melden Sie den Strom nicht ab. Behalten Sie den Vertrag und senken Sie die Leistung auf das nötige Maß – das ist bei einer Nutzung von wenigen Wochen im Jahr fast immer günstiger als Abmeldung und spätere Neuanmeldung. Verkaufen Sie dagegen, dann überschreiben Sie auf den Käufer, statt abzumelden.

### Kann ich meinen spanischen Stromvertrag in die neue Wohnung mitnehmen?

Nein. Der Vertrag hängt am Anschlusspunkt, und jede Wohnung hat ihren eigenen, unveränderlichen CUPS. Es gibt immer zwei Vorgänge: einen in der alten Wohnung (Abmeldung oder Überschreibung) und einen in der neuen (Anmeldung oder Titelwechsel). Den Anbieter können Sie dabei behalten – den Vertrag nicht.

### Was ist billiger: abmelden oder überschreiben?

Überschreiben, in fast allen Fällen. Der Titelwechsel ist nach Art. 39 RD 88/2026 kostenlos, während eine Abmeldung die Anschlussrechte nach drei Jahren verfallen lässt. Die spätere Neuanmeldung kostet dann nach den vorliegenden Angaben rund 180 bis 230 € zuzüglich eines eventuell nötigen CIE.

### Wie lange vorher muss ich den Strom abmelden?

Mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Termin (Art. 40 RD 88/2026). Das ist die gesetzliche Untergrenze; zwei bis drei Wochen sind realistischer, vor allem im August und um die Weihnachtstage.

### Hafte ich für die Stromschulden des Vormieters?

Grundsätzlich nicht – aber die Schuld hängt am Anschlusspunkt, und der Anbieter kann den Titelwechsel blockieren, solange sie offen ist. Der Weg über die _subrogación_ mit _justo título_ nach Art. 39 RD 88/2026 überträgt die früheren Schulden ausdrücklich nicht. Klären Sie das vor der Unterschrift.

### Muss ich beim Umzug die Leistung neu festlegen?

Sie übernehmen zunächst die des Vorgängers. Prüfen Sie sie, denn sie passt selten. Die Änderung ist einmal in zwölf Monaten möglich – legen Sie sie deshalb bewusst auf den Zeitpunkt, an dem Sie Ihren tatsächlichen Bedarf kennen.

### Brauche ich eine NIE, um Strom in der neuen Wohnung anzumelden?

In der Regel ja: Spanische Anbieter verlangen eine Steueridentifikation. Es gibt Wege für Fälle ohne NIE, etwa über einen Bevollmächtigten oder einen Anbieter, der den Pass akzeptiert. Planen Sie die NIE trotzdem früh ein – sie wird für Bankkonto und Notar ohnehin gebraucht.

## Quellen

- [BOE – Real Decreto 88/2026: Reglamento general de suministro](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-3212)
- [Art. 39 RD 88/2026 – Traspaso y subrogación del contrato](https://www.iberley.es/legislacion/articulo-39-real-decreto-88-2026-11-febrero-reglamento-general-suministro-comercializacion-agregacion-energia-electrica)
- [Art. 40 RD 88/2026 – Baja del contrato de suministro](https://www.iberley.es/legislacion/articulo-40-real-decreto-88-2026-11-febrero-reglamento-general-suministro-comercializacion-agregacion-energia-electrica)
- [CNMC – El CUPS (Merkblatt für Verbraucher, PDF)](https://www.cnmc.es/sites/default/files/editor_contenidos/Energia/Consumidores/3.1.%20El%20CUPS.pdf)
- [CNMC – Cómo modificar las condiciones del contrato (PDF)](https://www.cnmc.es/sites/default/files/editor_contenidos/Energia/Consumidores/5.%20C%C3%B3mo%20modificar%20las%20condiciones%20del%20contrato.pdf)
