# Stromvertrag ummelden: Titelwechsel in Spanien

> Den Vertragsinhaber zu ändern ist in Spanien kostenlos und dauert je nach Anbieter 1 bis 20 Werktage. Entscheidend ist, welche der drei Figuren aus Art. 39 RD 88/2026 zum Einsatz kommt: Übertragung, Subrogation oder Umschreibung. Davon hängt ab, ob Altschulden ein Problem werden. Und Ummelden ist etwas völlig anderes als der Anbieterwechsel.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/ummelden/ · Stand: 15. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

---
## Titelwechsel ist nicht Anbieterwechsel

Zwei Vorgänge, die im Deutschen beide „Wechsel“ heißen und in Spanien völlig getrennt laufen. Beim **Titelwechsel** bleibt alles, wie es ist — nur der Name auf dem Vertrag ändert sich. Beim **Anbieterwechsel** bleibt der Name, aber die Firma ändert sich, die Ihnen den Strom verkauft. Weder das eine noch das andere berührt den Netzbetreiber, den Zähler oder die CUPS-Nummer. Ein Umzug ist wiederum keines von beiden, weil der Vertrag am Anschlusspunkt hängt und nicht mitzieht — [was beim Wohnungswechsel zu tun ist](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/umzug/). Den Überblick über alle Ausgangslagen gibt [Strom anmelden in Spanien](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/).

|  | Titelwechsel (_cambio de titular_) | Anbieterwechsel (_cambio de comercializadora_) |
| --- | --- | --- |
| Was sich ändert | Die Person im Vertrag | Das Unternehmen, das liefert und abrechnet |
| Kosten | kostenlos (Art. 39 RD 88/2026) | keine Gebühr im Segment 2.0TD (Art. 18.3), außer Vertragsstrafe bei Laufzeitbindung |
| Dauer | 1 bis 20 Werktage je nach Anbieter | höchstens 10 Werktage, ausnahmsweise 5 Werktage länger |
| Stromunterbrechung | nein | nein |
| Neuer Zähler oder neue CUPS | nein | nein |
| Typischer Anlass | Kauf, Miete, Erbfall, Scheidung | besserer Tarif, besserer Service |

_Wie der Anbieterwechsel abläuft, steht unter [Stromanbieter wechseln](https://strom-in-spanien.de/stromanbieter-spanien/wechseln/)._

## Die drei Figuren des Art. 39 RD 88/2026

Seit Februar 2026 unterscheidet die Verordnung drei Wege, wie ein Vertrag auf eine andere Person übergeht. Anbieter benutzen die Begriffe im Gespräch oft synonym — für Sie sind sie das nicht, denn nur eine der drei Figuren schützt zuverlässig vor Altschulden.

**_Traspaso_ — Übertragung** — Ein Verbraucher, der mit seinen Zahlungen im Reinen ist, überträgt seinen Vertrag auf einen anderen und meldet das dem Netzbetreiber oder der comercializadora. Voraussetzung: keine offenen Rechnungen.
**_Subrogación_ — Subrogation** — Der tatsächliche Nutzer mit rechtmäßigem Titel (_justo título_) tritt durch Mitteilung an den Netzbetreiber in Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Entscheidender Punkt: ohne Übernahme der Altschulden des vorherigen Inhabers.
**_Cambio de titularidad_ — Umschreibung** — Wenn der tatsächliche Nutzer ein anderer ist als der eingetragene Inhaber, kann er den Vertrag ohne weitere Formalitäten auf seinen Namen umschreiben lassen — sofern die Zahlungen im Reinen sind.

> **Zwei Garantien, die in Art. 39 ausdrücklich stehen** **Erstens:** Netzbetreiber dürfen für die Ausstellung der neuen Verträge aus diesen drei Vorgängen **nichts berechnen**. **Zweitens:** Bei Verträgen in Niederspannung mit mehr als zwanzig Jahren und ohne technische Änderungen wird für den Titelwechsel **weder ein neues Installationszertifikat noch eine Prüfung** verlangt. Als rechtmäßiger Titel ist außerdem ausdrücklich die Lage von Frauen anerkannt, die Opfer geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt sind und eigenständig in der Wohnung leben.

Ein vierter Weg, der oft übersehen wird, ist der **komplett neue Vertrag**. Er ist immer dann nötig, wenn der alte Vertrag bereits gekündigt wurde — und genau dann greifen die Kostenregeln des Neuanschlusses und im Zweifel die [Drei-Jahres-Regel](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/abmelden/). Nach Art. 40 RD 88/2026 endet ein Netzzugangsvertrag im Übrigen automatisch, wenn am selben Punkt ein neuer Vertrag mit rechtmäßigem Titel abgeschlossen wird — solange keine Schulden offen sind.

## Welche Unterlagen Sie brauchen

- Name, Vorname und Ausweisnummer des **bisherigen** und des **neuen** Vertragsinhabers (DNI oder NIE).
- Die [CUPS-Nummer](https://strom-in-spanien.de/stromrechnung-spanien/cups/) und die genaue Adresse des Anschlusses.
- Das IBAN des neuen Inhabers für das Lastschriftmandat.
- Je nach Fall: Kaufurkunde (_escritura de compraventa_) oder Mietvertrag als Nachweis des rechtmäßigen Titels.
- Bei Erbfällen: Sterbeurkunde und Nachweis der Erbenstellung. Bei Trennung: Scheidungsurteil oder gerichtlich gebilligte Vereinbarung.

Für die Dauer nennt die CNMC eine Spanne von **1 bis 20 Werktagen** und bezeichnet den Vorgang als einfach, schnell und kostenlos. Die Streuung ist groß, weil sie allein von der internen Bearbeitung des Anbieters abhängt; eine gesetzliche Höchstfrist wie beim Anbieterwechsel gibt es hier nicht.

## Was mit der Kaution passiert

Kautionen (_fianzas_) stammen aus einer Zeit, in der Netzbetreiber bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung einbehielten. Viele ältere Verträge tragen sie bis heute mit sich, und beim Titelwechsel taucht regelmäßig die Frage auf, wer sie bekommt.

Zwei Dinge sind dazu festzuhalten. Erstens verbietet Art. 39 RD 88/2026 dem Netzbetreiber, für den neuen Vertrag etwas zu berechnen — eine _neue_ Kaution als Bedingung für die Umschreibung ist damit nicht vereinbar. Zweitens berichten Analysen des RD 88/2026, die Netzbetreiber hätten ab Inkrafttreten im Februar 2026 vier Monate Zeit gehabt, zuvor hinterlegte Kautionen **vollständig zurückzuzahlen**. Diese Angabe stammt aus einer Sekundärquelle und ist im BOE-Text nicht bis auf die Übergangsbestimmung belegt — **Stand September 2026 nicht abschließend verifiziert**. Für viele Eigentümer mit Altverträgen geht es dabei um echtes Geld: Fragen Sie beim Anbieter ausdrücklich nach, ob für Ihren Zählpunkt eine _fianza_ hinterlegt ist und was mit ihr geschehen ist.

## Sonderfälle: Erbschaft, Scheidung, Vermietung

### Erbfall

Mit Sterbeurkunde und Nachweis der Erbenstellung wird die Subrogation beantragt. Sie läuft **nicht automatisch** — jemand muss sie ausdrücklich anstoßen. Bis dahin läuft der Vertrag auf den Verstorbenen weiter, mit allen Problemen, die das bei Lastschriften und Bankkonten mit sich bringt. Wer eine spanische Immobilie erbt, sollte den Titelwechsel deshalb früh auf die Liste setzen, nicht erst nach Abschluss der Erbauseinandersetzung.

### Trennung und Scheidung

Wenn der Vertrag auf den Partner läuft, der auszieht, ist die Umschreibung auf die Person, die in der Wohnung bleibt, der saubere Weg. Nachweis ist das Scheidungsurteil oder die gerichtlich gebilligte Vereinbarung über die Nutzung der Wohnung. Wichtig: Solange der Vertrag auf den Ausgezogenen läuft, kann dieser ihn kündigen — mit der Fünf-Werktage-Frist des Art. 40 RD 88/2026 und allen Folgen einer Abmeldung.

### Langzeitvermietung und Ferienvermietung

Bei einer Langzeitvermietung ist es üblich und sinnvoll, den Vertrag auf den Mieter umzuschreiben (Subrogation mit dem Mietvertrag als rechtmäßigem Titel). Vorteil für den Eigentümer: Die Schulden des Mieters sind nicht seine. Nachteil: Am Ende des Mietverhältnisses muss erneut umgeschrieben werden, und es besteht das Risiko, dass der Mieter den Anschluss **abmeldet** — womit die Drei-Jahres-Uhr zu laufen beginnt. Bei der Ferienvermietung bleibt der Vertrag beim Eigentümer.

> **Der Fehler, der den Titelwechsel unmöglich macht** Wird der Vertrag beim Auszug, beim Verkauf oder beim Mieterwechsel **gekündigt** statt umgeschrieben, gibt es nichts mehr zu übertragen. Der nächste Nutzer braucht dann einen Neuvertrag — und wenn zwischen Abmeldung und Neuanmeldung mehr als drei Jahre liegen, den vollen Satz Anschlussrechte. Aus einem kostenlosen Vorgang wird so ein dreistelliger Betrag. Die Zahlen stehen unter [Neuanschluss](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/neuanschluss/).

## Nach dem Titelwechsel: die drei Kontrollen

1. **Vertragsdaten prüfen.** Stehen Name, CUPS, Adresse und Bankverbindung richtig auf der ersten Rechnung? Fehler hier führen später zu Zuordnungsproblemen.
2. **Leistung überdenken.** Die _potencia contratada_ des Vorgängers ist keine Empfehlung. Beachten Sie aber die Sperre von zwölf Monaten zwischen zwei freiwilligen Änderungen — Details unter [Leistung ändern](https://strom-in-spanien.de/strom-anmelden/leistung-aendern/).
3. **Tarif vergleichen.** Den Anbieter des Vorgängers aus Trägheit zu behalten, ist der häufigste stille Kostenfaktor. Der Wechsel dauert höchstens zehn Werktage.

## Häufige Fragen zum Titelwechsel

### Was kostet ein Titelwechsel beim Strom in Spanien?

Nichts. Art. 39 RD 88/2026 untersagt den Netzbetreibern ausdrücklich, für die Ausstellung der neuen Verträge aus Übertragung, Subrogation oder Umschreibung eine Gebühr zu erheben. Die CNMC beschreibt den Vorgang als einfach, schnell und kostenlos.

### Wie lange dauert die Umschreibung des Stromvertrags?

Je nach Anbieter 1 bis 20 Werktage. Anders als beim Anbieterwechsel, für den das RD 88/2026 höchstens zehn Werktage vorsieht, gibt es für den Titelwechsel keine gesetzliche Höchstfrist.

### Was ist der Unterschied zwischen traspaso und subrogación?

Bei der Übertragung gibt ein Vertragsinhaber, der mit seinen Zahlungen im Reinen ist, den Vertrag weiter. Bei der Subrogation tritt der tatsächliche Nutzer mit rechtmäßigem Titel ein — und übernimmt dabei ausdrücklich keine Altschulden des früheren Inhabers. Deshalb ist die Subrogation der sicherere Weg, wenn Sie den Zahlungsstand des Vorgängers nicht kennen.

### Muss ich beim Titelwechsel eine Kaution zahlen?

Eine neue Kaution als Bedingung für die Umschreibung ist mit dem Verbot aus Art. 39 RD 88/2026, für den neuen Vertrag etwas zu berechnen, nicht vereinbar. Zu bereits hinterlegten Kautionen aus Altverträgen gibt es Berichte über eine Rückzahlungspflicht der Netzbetreiber, die in offiziellen Quellen noch nicht belegt ist — fragen Sie beim Anbieter nach.

### Wird der Strom während des Titelwechsels abgeschaltet?

Nein. Es handelt sich um einen rein administrativen Vorgang. Weder wird der Zähler getauscht noch die Lieferung unterbrochen, und die CUPS-Nummer bleibt unverändert.

### Was gilt bei einer geerbten Wohnung in Spanien?

Mit Sterbeurkunde und Nachweis der Erbenstellung wird die Subrogation beantragt. Sie erfolgt nicht automatisch — bis jemand sie beantragt, läuft der Vertrag auf den Verstorbenen weiter.

## Quellen

- [Iberley – Art. 39 RD 88/2026 (traspaso, subrogación, cambio de titularidad)](https://www.iberley.es/legislacion/articulo-39-real-decreto-88-2026-11-febrero-reglamento-general-suministro-comercializacion-agregacion-energia-electrica)
- [BOE – Real Decreto 88/2026 (konsolidierte Fassung)](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-3212)
- [CNMC – Cómo modificar las condiciones del contrato (PDF)](https://www.cnmc.es/sites/default/files/editor_contenidos/Energia/Consumidores/5.%20C%C3%B3mo%20modificar%20las%20condiciones%20del%20contrato.pdf)
- [MITECO – Cambios de comercializador](https://www.miteco.gob.es/en/energia/energia-electrica/electricidad/contratacion-suministro/cambios-suministrador.html)
- [Selectra – Cambio de titular de la luz](https://selectra.es/energia/tramites/cambio-titular-luz)
