# Gasprüfung in Spanien: Pflicht alle fünf Jahre — und der falsche Prüfer an der Tür

> Jede leitungsgebundene Gasinstallation in Spanien muss alle fünf Jahre geprüft werden. Die echte Prüfung wird vom Netzbetreiber rund drei Monate vorher angekündigt und über die Gasrechnung abgerechnet — **niemals bar an der Haustür**. Genau daran hängt eine der häufigsten Betrugsmaschen des Landes, und ausländische Eigentümer sind das bevorzugte Ziel. Hier stehen der reguläre Ablauf, die Kosten und die sechs Warnzeichen.

Quelle: https://strom-in-spanien.de/gas-spanien/gaspruefung-betrug/ · Stand: 15. September 2026 · Sprache: Deutsch
Herausgeber: Strom in Spanien — unabhängiges Informationsportal über Strom und Gas in Spanien für deutschsprachige Eigentümer und Residenten.

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## Zwei Prüfungen, die ständig verwechselt werden

Wer in Spanien Gas hat, muss zwei verschiedene Termine auseinanderhalten. Die Verwechslung ist der Einstieg für den Betrug — der falsche Prüfer setzt genau auf diese Unklarheit.

|  | Prüfung der Installation (Leitungsgas) | Wartung der Therme oder des Kessels |
| --- | --- | --- |
| Turnus | **alle 5 Jahre** | **alle 2 Jahre** |
| Wer veranlasst sie | Der **Netzbetreiber** (Nedgia, Redexis, Madrileña Red de Gas …) | Der **Nutzer** selbst |
| Wer führt sie aus | Techniker des Netzbetreibers oder ein zugelassener Installationsbetrieb Ihrer Wahl | Ein zugelassener Wartungsbetrieb |
| Wie bezahlt wird | **über die Gasrechnung**, nie in bar vor Ort | direkt an den Betrieb |
| Pflicht | ja | ja |

_Auch fest verrohrte **Butan- und Propananlagen** müssen alle fünf Jahre geprüft werden. Dort beauftragt und bezahlt der Verbraucher den zugelassenen Betrieb allerdings selbst — es gibt keine Rechnung eines Netzbetreibers, auf der das erscheinen könnte. [Mehr zu Flaschengas und Propan](https://strom-in-spanien.de/gas-spanien/gasflasche-butan/)._

Als normative Grundlage werden üblicherweise das _Reglamento técnico de distribución y utilización de combustibles gaseosos_ (Real Decreto 919/2006) mit seinen _ITC-ICG_ sowie das Real Decreto 984/2015 genannt. Die genaue Fundstelle sollten Sie sich vom Netzbetreiber bestätigen lassen; an Frist und Ablauf ändert das nichts.

## So läuft die echte Prüfung ab

1. **Ankündigung, rund drei Monate vorher** Der Netzbetreiber informiert Sie schriftlich. Ab diesem Moment entscheiden Sie, wer die Prüfung durchführt.
2. **Sie wählen: Netzbetreiber oder eigener Installateur** Sie können den Techniker des Netzbetreibers kommen lassen oder auf eigene Rechnung einen zugelassenen Installationsbetrieb beauftragen. Im zweiten Fall müssen Sie das dem Netzbetreiber **mitteilen** — sonst läuft das Verfahren weiter.
3. **Terminvereinbarung mit mindestens fünf Tagen Vorlauf** Melden Sie sich nicht, setzt der Netzbetreiber einen Termin an und kündigt ihn mit **mindestens fünf Tagen Vorlauf** an. Eine Prüfung ohne jede Ankündigung gibt es nicht.
4. **Die Prüfung selbst** Kontrolliert werden Zähler, Rohrleitungen und Absperrhähne, Dichtungen und Schläuche, die Anschlüsse der Geräte, der Gasdruck, die **Belüftung des Raums** sowie Verbrennung und **Abgasführung** von Kochfeld, Therme und Kessel.
5. **Zertifikat und Abrechnung** Sie erhalten ein Prüfzertifikat. Der Betrag erscheint auf der **nächsten Gasrechnung**. Bei Nedgia ist dafür unter anderem eine Verwaltungspauschale von **15,49 €** ausgewiesen; der eigentliche Prüfbetrag unterscheidet sich je nach Region und Netzbetreiber. Lassen Sie sich die Gesamtsumme vorher nennen, statt sich auf Beträge zu verlassen, die im Netz kursieren.

### Was passiert, wenn etwas beanstandet wird

**Leichte Beanstandung (_anomalía secundaria_)** — Sie haben **15 Tage** Zeit, den Mangel zu beheben und eine erneute Überprüfung zu beantragen. Typische Fälle: abgelaufener Schlauch, fehlende Lüftungsöffnung, lose Verschraubung.
**Schwere Beanstandung (_anomalía principal_)** — Die Installation oder das betroffene Gerät wird **sofort versiegelt** (_precintado_) und bleibt es, bis der Mangel behoben ist. Das ist keine Strafe, sondern Gefahrenabwehr.
**Verweigerung der Prüfung** — Der Netzbetreiber meldet das der zuständigen Stelle der autonomen Region und **kann die Versorgung aussetzen**. Die Prüfung abzulehnen ist also keine Option — wohl aber, selbst einen zugelassenen Betrieb zu beauftragen.

## Der falsche Gasprüfer: sechs Warnzeichen

Die Masche ist seit Jahren dieselbe: Angebliche Mitarbeiter von „Dienstleistungsfirmen“ erscheinen in Uniform und mit gefälschtem Ausweis, berufen sich auf ein großes Gas- oder Stromunternehmen, behaupten, die Anlage müsse _dringend_ geprüft werden, „sonst wird die Versorgung abgestellt“, und kassieren bar ein Vielfaches des echten Preises — für eine Prüfung, für die sie nicht zuständig sind. Die OCU dokumentiert das seit Langem.

| Warnzeichen | Warum das nicht echt sein kann |
| --- | --- |
| Besuch **ohne vorherige Ankündigung** | Der Netzbetreiber kündigt drei Monate vorher an und vereinbart den Termin mit fünf Tagen Vorlauf |
| Verlangt **Barzahlung vor Ort** | Die echte Prüfung wird über die Gasrechnung abgerechnet. Ein Techniker kassiert nie in der Wohnung |
| Droht mit **Abschaltung noch am selben Tag** | Eine Unterbrechung setzt eine schwere Beanstandung oder eine förmliche Verweigerung voraus — mit Verfahren |
| „Ihre Nachbarn haben es schon machen lassen“ | Klassischer Gruppendruck, ein Standardmuster im Haustürbetrug |
| Will **in andere Räume** oder fasst persönliche Gegenstände an | Hier geht es nicht mehr nur um Geld, sondern um Diebstahl |
| Kann den **Namen des Netzbetreibers nicht nennen** | Ein echter Techniker arbeitet für Nedgia, Redexis, Nortegas oder Madrileña Red de Gas und sagt das auch |

_Quellen: OCU und Nedgia. Nedgia formuliert es unmissverständlich: Lassen Sie niemanden herein, der sich nicht ordnungsgemäß ausweist._

> **Die goldene Regel** **Eine echte Gasprüfung wird niemals unangekündigt durchgeführt und niemals bar vor Ort bezahlt.** Beide Merkmale müssen zusammen stimmen. Wenn Sie kein Schreiben Ihres Netzbetreibers haben und trotzdem jemand vor der Tür steht: nicht öffnen.

### Was Sie in der Situation tun

1. **Nicht öffnen.** Ausweis durch den Türspion zeigen lassen, Namen und Firma notieren.
2. **Selbst anrufen** — beim Netzbetreiber, dessen Nummer auf Ihrer Gasrechnung steht, **nicht** unter der Nummer, die der Besucher nennt. Nedgia 900 750 750, Redexis 900 924 622.
3. Steht die Person bereits in der Wohnung: klar sagen, dass Sie **nur den Besuch quittieren**, keine Zusatzleistung beauftragen und **nicht in bar zahlen**.
4. Nichts unterschreiben, was Sie nicht vollständig verstehen. Bitten Sie um ein Dokument auf Papier und um Bedenkzeit — ein echter Techniker hat damit kein Problem.
5. Bei Bedrohung oder wenn die Person nicht gehen will: **112**.

## Warum ausländische Eigentümer das bevorzugte Ziel sind

Es liegt nicht an der Naivität, sondern an der Struktur. Vier Faktoren treffen bei deutschsprachigen Eigentümern zusammen, und Betrüger kennen sie genau:

- **Sprache.** Ein Gespräch an der Tür auf Spanisch, mit technischen Begriffen und unter Zeitdruck, lässt sich kaum prüfen. Wer unsicher ist, zahlt eher, um den Vorgang zu beenden.
- **Unkenntnis des Verfahrens.** In Deutschland ist der Schornsteinfeger eine vertraute, hoheitlich wirkende Instanz. Dass jemand „von Amts wegen“ zur Gasprüfung erscheint und dafür Geld verlangt, wirkt deshalb plausibel — in Spanien ist es das nicht.
- **Abwesenheit.** Bei Zweitwohnsitzen liegt die Ankündigung monatelang im Briefkasten, während niemand da ist. Bei der Ankunft ist unklar, was offen ist.
- **Angst vor der Abschaltung.** Wer aus der Ferne keine Behörde erreicht, stimmt vorsorglich zu.

> **Zwei Maßnahmen, die das Problem strukturell lösen** Erstens: Hinterlegen Sie beim Netzbetreiber eine **E-Mail-Adresse und eine Mobilnummer**, unter der Sie auch aus Deutschland erreichbar sind — Ankündigungen erreichen Sie dann nicht nur per Post. Zweitens: Notieren Sie das **Datum der letzten Prüfung** aus dem Zertifikat und tragen Sie sich den Termin fünf Jahre später in den Kalender ein. Wer weiß, wann die nächste Prüfung ansteht, lässt sich nicht unter Druck setzen. Welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist, steht in der [Übersicht der Netzbetreiber](https://strom-in-spanien.de/netzbetreiber/).

## Wenn Sie schon bezahlt haben

Das ist unangenehm, aber nicht aussichtslos. Handeln Sie in dieser Reihenfolge:

1. **Anzeige erstatten** bei Policía Nacional oder Guardia Civil, mit allem, was Sie haben: Quittung, Formular, Firmenname, Uhrzeit, Beschreibung. Erst die Anzeigen ergeben das Muster.
2. **Bank informieren**, falls Sie mit Karte gezahlt oder eine Lastschrift erteilt haben. Eine nicht autorisierte Lastschrift lässt sich in Spanien innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückholen.
3. **Beim Netzbetreiber melden.** Die Unternehmen sammeln diese Meldungen und warnen andere Kunden in der betroffenen Zone.
4. **Verbraucherbeschwerde einreichen** — über das amtliche Beschwerdeformular (_hoja de reclamaciones_) und, wenn die Firma teilnimmt, über die [Verbraucherschlichtung](https://strom-in-spanien.de/reklamation/schiedsverfahren/). Sie ist kostenlos, und Verbraucher setzen sich dort in rund 80 % der Fälle durch.
5. Prüfen Sie, ob auf Ihrem Namen ein **untergeschobener Vertrag** läuft. Das Vorgehen dagegen beschreiben wir unter [Betrug und untergeschobene Verträge](https://strom-in-spanien.de/reklamation/betrug/).

Zur Einordnung: Der falsche Gasprüfer hat weder mit Ihrem Netzbetreiber noch mit Ihrem Gasanbieter zu tun — beide sind ebenfalls Geschädigte, weil ihr Name missbraucht wird. Die Pflichtprüfung bleibt davon unberührt; wie sie geordnet abläuft, steht oben und in der [Übersicht zu Gas in Spanien](https://strom-in-spanien.de/gas-spanien/). Die regulierten Referenzpreise finden Sie unter [TUR-Tarife](https://strom-in-spanien.de/gas-spanien/tur-tarife/).

### Wie oft muss die Gasanlage in Spanien geprüft werden?

Die Installation muss alle fünf Jahre geprüft werden, veranlasst durch den Netzbetreiber. Die Therme oder der Kessel muss zusätzlich alle zwei Jahre gewartet werden; darum kümmert sich der Nutzer selbst. Auch fest verrohrte Butan- und Propananlagen fallen unter die Fünfjahresfrist, dort beauftragt und bezahlt der Verbraucher den zugelassenen Betrieb direkt.

### Was kostet die Gasprüfung in Spanien?

Bei Nedgia ist eine Verwaltungspauschale von 15,49 € ausgewiesen; der eigentliche Prüfbetrag unterscheidet sich je nach Region und Netzbetreiber und wird über die nächste Gasrechnung abgerechnet. Beauftragen Sie selbst einen zugelassenen Installationsbetrieb, ist der Preis frei verhandelbar. Verlässliche Gesamtbeträge nennt Ihnen nur Ihr Netzbetreiber.

### Muss ich den Gasprüfer in die Wohnung lassen?

Die Prüfung selbst ist Pflicht, aber Sie können wählen, wer sie durchführt: der Techniker des Netzbetreibers oder ein zugelassener Betrieb Ihrer Wahl, den Sie dem Netzbetreiber melden. Wer die Prüfung ganz verweigert, wird der zuständigen Regionalbehörde gemeldet und riskiert die Unterbrechung der Versorgung. Eine Person ohne angekündigten Termin müssen Sie dagegen nie hereinlassen.

### Woran erkenne ich einen falschen Gasprüfer?

An zwei Dingen vor allen anderen: Er kommt unangekündigt, und er will bar kassieren. Die echte Prüfung wird drei Monate vorher angekündigt, der Termin mit mindestens fünf Tagen Vorlauf vereinbart und über die Gasrechnung abgerechnet. Weitere Hinweise: Drohung mit sofortiger Abschaltung, Hinweis auf angeblich bereits geprüfte Nachbarn und die Unfähigkeit, den Namen des Netzbetreibers zu nennen.

### Was tun, wenn ich einem falschen Gasprüfer schon Geld gegeben habe?

Anzeige bei Policía Nacional oder Guardia Civil erstatten und alle Unterlagen mitnehmen. Bei Karten- oder Lastschriftzahlung sofort die Bank informieren, den Vorfall dem Netzbetreiber melden, eine Verbraucherbeschwerde einreichen und gegebenenfalls die kostenlose Schlichtung nutzen.

### Wird die Gasprüfung auf der Rechnung ausgewiesen?

Ja. Bei leitungsgebundenem Gas erscheint der Betrag auf der nächsten Gasrechnung, gegebenenfalls aufgeteilt in Verwaltungspauschale und Prüfbetrag. Dass der Posten auf der Rechnung steht, ist das entscheidende Unterscheidungsmerkmal zur Betrugsmasche — dort wird immer vor Ort kassiert.

## Quellen

- [Nedgia — Revisión del gas natural: Ablauf, Fristen und Verwaltungsgebühr](https://www.nedgia.es/blog-gas-natural/revision-del-gas-natural/)
- [OCU — Revisiones de gas: atento a los fraudes](https://www.ocu.org/vivienda-y-energia/gas-luz/consejos/fraudes-revisiones-gas)
- [CNMC — Consumidores de gas: Rechte der Verbraucher gegenüber Netzbetreiber und Anbieter](https://www.cnmc.es/facil-para-ti/que-hace-la-cnmc-para-consumidores/consumidores-gas)
- [Nedgia — Costes asociados a la contratación de gas](https://www.nedgia.es/en/customers/costs-associated-with-contracting-gas/)
